Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 2 Sa 498/09, 2 Sa 839/09, 2 Sa 498/09, 2 Sa 839/09   

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https://dejure.org/2010,2640
LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 2 Sa 498/09, 2 Sa 839/09, 2 Sa 498/09, 2 Sa 839/09 (https://dejure.org/2010,2640)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.02.2010 - 2 Sa 498/09, 2 Sa 839/09, 2 Sa 498/09, 2 Sa 839/09 (https://dejure.org/2010,2640)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 2 Sa 498/09, 2 Sa 839/09, 2 Sa 498/09, 2 Sa 839/09 (https://dejure.org/2010,2640)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung des Beifahrers im Speditionsgewerbe

  • hensche.de

    Bereitschaftsdienst, Vergütung

  • RA Kotz

    Bereitschaftszeiten - Berufskraftfahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; ArbZG § 21a Abs. 3 Nr. 3
    Vergütung des Beifahrers im Speditionsgewerbe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Kraftfahrer: Lohn für die Zeit als Beifahrer?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Berufskraftfahrer: Zeiten als Beifahrer sind vergütungspflichtige Bereitschaftszeiten

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Bereitschaftszeit für den Brummi-Beifahrer

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Was hat die Arbeitszeit mit der Vergütung zu tun?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 616/06

    Arbeitszeit und Entgelt - Werksfeuerwehr in der chemischen Industrie

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 2 Sa 498/09
    Für Bereitschaftszeiten kann - individualrechtlich oder kollektivrechtlich - eine geringere Vergütung als für "Vollarbeitszeit" vereinbart werden (BAG vom 12.03.2008 - 4 AZR 616/06); ist dies nicht geschehen, sind sie wie Vollarbeitszeit zu vergüten.

    Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit im Sinne der Richtlinie 93/104/EG des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung vom 23. November 1993; dies entspricht nach der SIMAP-Entscheidung des EuGH der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 28.01.2004 - 5 AZR 530/02 - NZA 2004, 656 und seitdem; vgl. etwa BAG vom 12.03.2008 - 4 AZR 616/06 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie).

    Das Arbeitsentgelt für diesen Zeitraum kann angesichts der geringeren Beanspruchung auch geringer sein als das Entgelt für Vollarbeit (BAG vom 12.03.2008 - 4 AZR 616/06 - a.a.O.).

    Nichts anderes gilt im Verhältnis von Vollarbeit zu Bereitschaftsdienst, der eine insgesamt minder wertvolle Dienstleistung darstellt (BAG vom 12.03.2008 - 4 AZR 616/06 - a.a.O.).

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 2 Sa 498/09
    Zwar ist anerkannt, dass dann, wenn ein darlegungspflichtiger Kläger außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufes steht und zum anderen die Beklagtenseite alle wesentlichen Tatsachen kennt, nach den Grundsätzen über die sekundäre Darlegungslast das einfache Bestreiten der Beklagten in der Sache nicht ausreicht, sofern ihr nähere Angaben zuzumuten sind (BGH vom 17.01.2008 - III ZR 239/06 - NJW 2008, 982).

    Die Weigerung der nicht beweispflichtigen Partei, einen nur ihr bekannten Zeugen ohne triftigen Grund namhaft zu machen, kann daher nur im Rahmen der Beweiswürdigung als Beweisvereitelung zu deren Lasten berücksichtigt werden (vgl. hierzu BGH vom 17.01.2008, a.a.O.).

  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06

    Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 2 Sa 498/09
    Soweit in der Rechtsprechung in jüngerer Zeit die Möglichkeit der eigenen Vernehmung als Partei in erweitertem Umfange zugelassen worden ist (vgl. etwa BAG vom 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06 - NZA 2007, 885) liegen die dort aufgestellten Voraussetzungen im Streitfalle nicht vor.
  • LAG Thüringen, 19.03.2002 - 5/6/5 Sa 527/99

    - Mehrarbeitsvergütung bei Berufskraftfahrern im Güterfernverkehr - Zur Frage der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 2 Sa 498/09
    Insoweit ist in einem solchen Fall davon auszugehen, dass als Arbeitszeit die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden als die zu leistende Wochenarbeitszeit vereinbart ist (vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 31.05.2005 - 5 Sa 38/05 - NZA-RR 2005, 458; LAG Thüringen vom 19.03.2002 - 5/6/5 Sa 527/99 - LAGE Nr. 1 zu § 3 ArbZG).
  • LAG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 5 Sa 38/05

    Kraftfahrerin, Tachoscheibe, Beweiskraft, Höchstarbeitszeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 2 Sa 498/09
    Insoweit ist in einem solchen Fall davon auszugehen, dass als Arbeitszeit die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden als die zu leistende Wochenarbeitszeit vereinbart ist (vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 31.05.2005 - 5 Sa 38/05 - NZA-RR 2005, 458; LAG Thüringen vom 19.03.2002 - 5/6/5 Sa 527/99 - LAGE Nr. 1 zu § 3 ArbZG).
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 93/03

    Bereitschaftsdienst - Arbeitszeit - Kirchliche Regelung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 2 Sa 498/09
    Es ist im Grundsatz davon auszugehen, dass Bereitschaftszeiten solche Zeiten sind, während derer der Arbeitnehmer, ohne dass er unmittelbar am Arbeitsplatz anwesend sein müsste, sich für Zwecke des Betriebes an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebes aufzuhalten hat, damit er erforderlichenfalls seine volle Arbeitstätigkeit sofort oder zeitnah aufnehmen kann (BAG vom 16.03.2004 - 9 AZR 93/03 - NZA 2004, 927).
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 2 Sa 498/09
    Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit im Sinne der Richtlinie 93/104/EG des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung vom 23. November 1993; dies entspricht nach der SIMAP-Entscheidung des EuGH der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 28.01.2004 - 5 AZR 530/02 - NZA 2004, 656 und seitdem; vgl. etwa BAG vom 12.03.2008 - 4 AZR 616/06 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie).
  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87

    Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 2 Sa 498/09
    Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit im Sinne der Richtlinie 93/104/EG des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung vom 23. November 1993; dies entspricht nach der SIMAP-Entscheidung des EuGH der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 28.01.2004 - 5 AZR 530/02 - NZA 2004, 656 und seitdem; vgl. etwa BAG vom 12.03.2008 - 4 AZR 616/06 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie).
  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10

    Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Februar 2010 - 2 Sa 498/09 und 2 Sa 839/09 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - 15 Sa 66/17

    Überstundenvergütung von Führungskräften

    Insofern kommt § 3 ArbZG zur Anwendung (LAG Schleswig Holstein 31.05.2005 - 5 Sa 38/05 - juris Rn. 33; LAG Berlin-Brandenburg 04.02.2010 - 2 Sa 498/09 und 2 Sa 839/09 - juris Rn. 29).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 15 Sa 166/10

    Zur Darlegungs- und Beweislast und Verwirkung bei einer Klage auf

    Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben seien jedoch dann anzuerkennen, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich brächten, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen sei und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben könne (BAG vom 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 - NZA 2005, 289 zu II 1 der Gründe; ähnliche LAG Berlin-Brandenburg vom 04.02.2010 - 2 Sa 498/09 und 2 Sa 889/09 - juris Rd-Nrn. 57 ff.; a.A. Müller NZA 2008, 977, 980).
  • LAG Köln, 12.01.2023 - 6 Sa 526/22

    Mehrarbeit; Darlegung; Arbeitsleistung; Untätigkeit

    Dieser Indizwirkung stehen weder die vom Kläger zitierten Entscheidungen des LAG Berlin-Brandenburg vom 04.02.2010 (2 Sa 498/09 und 2 Sa 839/09) noch die Entscheidung des 5. Sentas des Bundesarbeitsgerichts vom 20.04.2011 - 5 AZR 200/10 - entgegen, die den zitierten LAG-Urteilen folgte.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.06.2011 - 3 Sa 126/11

    Überstundenvergütung - Verwirkung - Intransparenz

    Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben seien jedoch dann anzuerkennen, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich brächten, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen sei und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben könne (BAG vom 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 - NZA 2005, 289 zu II und 1 der Gründe; ähnlich LAG Berlin-Brandenburg vom 04.02.2010 - 2 Sa 498/09 und 2 Sa 889/09 - zitiert nach Juris Rn. 57 ff.; andere Ansicht Müller NZA 2008, 977, 980).
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