Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 11.02.2014 - 2 Sa 51/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,22842
LAG Hamburg, 11.02.2014 - 2 Sa 51/13 (https://dejure.org/2014,22842)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 11.02.2014 - 2 Sa 51/13 (https://dejure.org/2014,22842)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - 2 Sa 51/13 (https://dejure.org/2014,22842)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 611 Abs 1 BGB, § 1 AÜG, § 1 TVG
    Branchenzuschlag für Leiharbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Tarifliche Branchenzuschläge in der Zeitarbeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.02.2014 - 2 Sa 51/13
    Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG vom 22.4.2010, NZA 2011, 1293).

    Führen diese Grundsätze nicht zu einem eindeutigen Ergebnis ist letztlich der Auslegung der Vorzug zu geben, die bei einem unbefangenen Durchlesen der Regelung als näher liegend erscheint und folglich von den Normenadressaten typischerweise als maßgeblich empfunden wird (BAG vom 22.4.2010, aaO.).

  • ArbG Hamburg, 26.06.2013 - 3 Ca 49/13

    Zahlung von Branchenzuschlägen in Metall- und Elektroindustrie

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.02.2014 - 2 Sa 51/13
    Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26.06.2013 - 3 Ca 49/13 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat durch Urteil vom 26. Juni 2013 - 3 Ca 49/13 - Bl. 68ff. d. A. - die Klage abgewiesen.

  • LAG Köln, 02.09.2016 - 10 Sa 330/16

    Voraussetzungen des Branchenzuschlags nach dem TV BZ Druck

    Maßgeblich ist vielmehr, dass der Einsatz tatsächlich entsprechend den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen durchgehend erfolgt (vgl. hierzu für die Frage, ob die zugrunde liegende Vereinbarung zwischen Verleiher und Entleiher für die Annahme eines durchgehenden Einsatzes im Kundenbetrieb im Sinne des Tarifvertrages relevant ist: LAG Hamburg, Urteil vom 11.02.2014 - 2 Sa 51/13, zitiert nach juris Randziffern 58 ff.).
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