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LAG Brandenburg, 23.01.2001 - 2 Sa 517/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung einer Zusatzvergütung; Zusatzvergütung als persönliche Zulage; Zusatzvergütung als Überstundenvergütung; Anwendung der Regelungen des Bundesangestelltentarifvertrages Ost (BAT-O); Beschäftigung als Gerätewart und Gruppenführer bei einer Feuerwehr; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAT-O SR 2x Nr. 2; BGB § 242
Arbeitsentgelt: Zulage im Öffentlichen Dienst - Betriebliche Übung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neuruppin, 20.06.2000 - 4 Ca 2804/99
- LAG Brandenburg, 23.01.2001 - 2 Sa 517/00
- BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 458/96
Wirksamkeit des Widerrufs eines Prozessvergleichs - Maßgeblichkeit der für …
Auszug aus LAG Brandenburg, 23.01.2001 - 2 Sa 517/00
Dabei kann dahinstehen zu entscheiden, ob die Beklagte mit der jahrelangen Zahlung einer persönlichen Zulage an den Kläger eine betriebliche Übung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. dazu nur BAG v. 06.08.1998 -- 6 AZR 458/96 --) etabliert hat oder eine übertarifliche Zulage gezahlt hat. - BAG, 06.03.1984 - 3 AZR 340/80
Anspruch auf Zusatzurlaub
Auszug aus LAG Brandenburg, 23.01.2001 - 2 Sa 517/00
Liegen besondere Anhaltspunkte für eine übertarifliche Leistungsgewährung nicht vor, ist der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes auch nach langjähriger Gewährung übertariflicher Leistungen berechtigt, seinen Fehler zu korrigieren, weil regelmäßig davon auszugehen ist, dass nur tarifliche Leistungen erbracht werden sollen und eine übertarifliche Leistung daher rechtsirrtümlich gewährt worden ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur Urt. v. 06.03.1984 -- 3 AZR 340/80).
- BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01
Betriebliche Übung - Pauschale Überstundenvergütung
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 23. Januar 2001 - 2 Sa 517/00 - wird zurückgewiesen.