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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 2 Sa 569/06   

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LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 2 Sa 569/06 (https://dejure.org/2006,12118)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.10.2006 - 2 Sa 569/06 (https://dejure.org/2006,12118)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 2 Sa 569/06 (https://dejure.org/2006,12118)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitigkeit eines Weiterbeschäftigungsanspruchs nach § 102 Abs. 5 S. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Gefahr eines Annahmeverzugsschadens als Grund für die besondere Dringlichkeit einer einstweiligen Regelung; Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gesamtsituation ...

  • Judicialis

    BetrVG § 24 Nr. 3; ; BetrVG § ... 102 Abs. 5 S. 1; ; BetrVG § 102 Abs. 5 S. 2; ; BetrVG § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 2; ; BetrVG § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 3; ; ArbGG § 62 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; KSchG § 17 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 613a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtszeitiger Weiterbeschäftigungsantrag des gekündigten Arbeitnehmers - keine unzumutbare wirtschaftliche Belastung durch Weiterbeschäftigung bei fehlender Möglichkeit oder wirtschaftlicher Sinnlosigkeit - offensichtliche Unbegründetheit oder Fehlerhaftigkeit des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hamburg, 02.11.2001 - 3 Sa 81/01
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 2 Sa 569/06
    Dagegen will die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg einen Verfügungsanspruch offenbar nur dann annehmen, wenn die Voraussetzungen eines Weiterbeschäftigungsanspruches nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG vorliegen, was schon im einstweiligen Verfügungsverfahren zu prüfen sei (vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 2.11.2001 - 3 Sa 81/01 - AiB 2003, 496 ff.).

    aa) In Literatur und Rechtsprechung wird nicht einheitlich beurteilt, unter welchen Voraussetzungen eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung im Sinne des § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 BetrVG vorliegt (vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 2.11.2001 - 3 Sa 81/01 - AiB 2003, 496 ff. mit ausführlichem Überblick über den Streitstand).

    Nach anderer Auffassung, der sich die Kammer hiermit ausdrücklich anschließt, begründen allein die fehlende Möglichkeit bzw. wirtschaftliche Sinnlosigkeit der Weiterbeschäftigung und die damit verbundenen Lohnkosten noch keine unzumutbare wirtschaftliche Belastung (vgl. nur LAG Hamburg, Urteil vom 02.11.2001 - 3 Sa 81/01 - AiB 2003, 496 ff.; Kittner/Bachner, in: Däubler, Kittner, Klebe, BetrVG, 10. Auflage 2006, § 102 Rn. 293; Fitting, BetrVG, 23. Auflage 2006, § 102 Rn. 119; Etzel, in: Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 7. Auflage 2004, § 102 Rn. 228).

    Wie die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg (LAG Hamburg, Urteil vom 02.11.2001 - 3 Sa 81/01 - AiB 2003, 496 ff.) in einem vergleichbaren Fall zutreffend ausführt, ist die Belastung des Arbeitgebers mit der Lohnfortzahlungspflicht für ein einzelnes Arbeitsverhältnis oder auch einige wenige Arbeitsverhältnisse jedenfalls bei Unternehmen von einiger Größe regelmäßig nicht so erheblich, dass in ihr eine Beeinträchtigung besonders schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen gesehen werden könnte.

    Würde man einen entsprechenden Sachverhalt aber grundsätzlich dem Tatbestand der unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung des Arbeitgebers zuordnen, wäre die Entbindung entgegen ihrer gesetzlichen Konzeption die Regel (so schon LAG Hamburg, Urteil vom 02.11.2001 - 3 Sa 81/01 - AiB 2003, 496 ff.).

    Bei der Beurteilung, ob gegebenenfalls eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung anzunehmen ist, ist die wirtschaftliche Gesamtsituation des Arbeitgebers mit zu berücksichtigen und dabei auch die Belastung des Arbeitgebers durch einen eventuell abzuschließenden Sozialplan (so schon LAG Hamburg, Urteil vom 02.11.2001 - 3 Sa 81/01 - AiB 2003, 496 ff.).

    Selbst dann, wenn man auf die Lohnkosten aller Arbeitnehmer abstellt (so LAG Hamburg, Urteil vom 02.11.2001 - 3 Sa 81/01 - AiB 2003, 496 ff.; a.A. LAG München, Urteil vom 17.12.2003 - 5 Sa 1077/03 - LAGE BetrVG 2001 § 102 Nr. 4), beträgt die Belastung der Arbeitgeberin für verbleibende neun Arbeitnehmer nach Schätzung der Kammer - ohne dass dies ausdrücklich vorgetragen und glaubhaft gemacht wurde - lediglich ca. 4,5% der Gesamtlohnkosten.

  • LAG München, 17.12.2003 - 5 Sa 1077/03

    Voraussetzungen der Entbindungsverfügung gemäß § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 2 Sa 569/06
    Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund der Entbindungsverfügung nach § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG setzen nach Auffassung der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts München nicht die vorherige Feststellung des Bestehens einer Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG voraus (vgl. LAG München, Urteil vom 17.12.2003 - 5 Sa 1077/03 - LAGE BetrVG 2001 § 102 Nr. 4 Beschäftigungspflicht mit weiteren Nachweisen).

    Selbst dann, wenn man auf die Lohnkosten aller Arbeitnehmer abstellt (so LAG Hamburg, Urteil vom 02.11.2001 - 3 Sa 81/01 - AiB 2003, 496 ff.; a.A. LAG München, Urteil vom 17.12.2003 - 5 Sa 1077/03 - LAGE BetrVG 2001 § 102 Nr. 4), beträgt die Belastung der Arbeitgeberin für verbleibende neun Arbeitnehmer nach Schätzung der Kammer - ohne dass dies ausdrücklich vorgetragen und glaubhaft gemacht wurde - lediglich ca. 4,5% der Gesamtlohnkosten.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2006 - 2 TaBV 16/06

    Gemeinsamer Betrieb: Vorliegen einer organisatorischen Einheit; Bestehen eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 2 Sa 569/06
    Denn im Zeitpunkt der Erhebung des Widerspruchs stritten die Antragstellerin und ihr Betriebsrat, wie auch das zwischen diesen in zwei Instanzen geführte Beschlussverfahren 2 TaBV 16/06 zeigt, darüber, ob die Antragstellerin unter anderem mit dem übernehmenden Unternehmen einen gemeinsamen Betrieb bildet (Eingang der Antragsschrift im Verfahren 2 TaBV 16/06 am 18.08.2005).
  • LAG München, 05.10.1994 - 5 Sa 698/94

    Entbindungsverfügung: Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 2 Sa 569/06
    Vielmehr ist das Rechtsschutzinteresse bereits dann gegeben, wenn zwischen den Parteien - wie hier - die Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG umstritten ist (vgl. LAG München, Urteil vom 5.10.1994 - 5 Sa 698/94 - LAGE BetrVG 1972 § 102 Nr. 19 Beschäftigungspflicht; Etzel, in: Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 7. Auflage 2004, § 102 Rn. 234 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 2 Sa 569/06
    Zudem muss der Arbeitnehmer die Art und Weise und den Grund seines Anspruchs gegenüber dem Arbeitgeber deutlich benennen, damit dieser die Möglichkeit hat, sich auf ein entsprechendes Weiterbeschäftigungsverlangen einzurichten und er sich gegebenenfalls von der Pflicht zur Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG entbinden lassen kann (BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 608/98 - NZA 1999, 1156).
  • LAG München, 13.07.1994 - 5 Sa 408/94

    Entbindungsverfügung: Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 2 Sa 569/06
    Nach teilweise vertretener Auffassung sollen allein die fehlende Möglichkeit bzw. wirtschaftliche Sinnlosigkeit der Weiterbeschäftigung und die damit verbundenen Lohnkosten eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung begründen (vgl. nur LAG Hamburg, Urteil vom 06.09.2001 - 2 Sa 37/01 - juris; LAG München, Urteil vom 13.07.1994 - 5 Sa 408/94 - LAGE BetrVG 1972 § 102 Nr. 17 Beschäftigungspflicht).
  • LAG Hamburg, 06.09.2001 - 2 Sa 37/01
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 2 Sa 569/06
    Nach teilweise vertretener Auffassung sollen allein die fehlende Möglichkeit bzw. wirtschaftliche Sinnlosigkeit der Weiterbeschäftigung und die damit verbundenen Lohnkosten eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung begründen (vgl. nur LAG Hamburg, Urteil vom 06.09.2001 - 2 Sa 37/01 - juris; LAG München, Urteil vom 13.07.1994 - 5 Sa 408/94 - LAGE BetrVG 1972 § 102 Nr. 17 Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99

    Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 2 Sa 569/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, Urteil vom 11.05.2000 - 2 AZR 54/99 - NZA 2000, 1055 ff.) erfolgt ein Weiterbeschäftigungsverlangen des Arbeitnehmers nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG zumindest dann noch rechtzeitig, wenn dies am ersten Arbeitstag nach Ablauf der Kündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht wird.
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