Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 02.08.2012 - 2 Sa 9/12, 2 Sa 245/12, 2 Sa 9/12, 2 Sa 245/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 155 Abs 4 S 9 SGB 5, § 164 Abs 4 SGB 5, § 164 Abs 3 SGB 5
Gesetzliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Schließung einer Krankenkasse - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 164 SGB 5
Gesetzliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Schließung einer Betriebskrankenkasse - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertragliches Rückkehrrecht bei Schließung einer Betriebskrankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragliches Rückkehrrecht bei Schließung einer Betriebskrankenkasse
- rechtsportal.de
Vertragliches Rückkehrrecht bei Schließung einer Betriebskrankenkasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 01.12.2011 - 58 Ca 7687/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.08.2012 - 2 Sa 9/12, 2 Sa 245/12, 2 Sa 9/12, 2 Sa 245/12
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.08.2012 - 2 Sa 9/12 2 Sa 245/12
- BAG, 16.06.2015 - 2 AZR 800/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.08.2012 - 2 Sa 9/12
Eingriffe müssen sich ihrerseits jedenfalls an den Anforderungen messen lassen, die aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen (BVerfG vom 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90 - NJW 1991, 1667). - BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09
Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.08.2012 - 2 Sa 9/12
Insbesondere in seiner Entscheidung vom 25. Januar 2011 (BVerfG vom 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09 - NZA 2011, 400) hat es einen Eingriff des Gesetzgebers in dieses Grundrecht (schon) darin gesehen, dass dieser den betroffenen Arbeitnehmern per Gesetz einen neuen Vertragspartner zugewiesen hat, ohne den Arbeitnehmern ein § 613 a Abs. 6 BGB vorgesehenen Widerspruch einzuräumen.
Rechtsprechung
LAG Bremen, 14.11.2012 - 2 Sa 9/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose personenbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 22.11.2011 - 4 Ca 4214/10
- LAG Bremen, 14.11.2012 - 2 Sa 9/12
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98
Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung
Auszug aus LAG Bremen, 14.11.2012 - 2 Sa 9/12
Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 4 AZR 578/98 v. 05.10.1999). - BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Bremen, 14.11.2012 - 2 Sa 9/12
Da die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine krankheitsbedingte Kündigung bzw. eine krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers in der Regel für nicht geeignet hält, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darzustellen (BAG Urteil vom 09.09.1992 - 2 AZR 190/92 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB Krankheit), ist eine außerordentliche Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen mit sozialer Auslauffrist nur dann als "ultima-ratio" zu akzeptieren, mithin nur dann rechtswirksam, wenn es keine andere, weniger einschneidende Möglichkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt (BAG Urteil vom 12.07.1995 - 2 AZR 762/94 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Krankheit). - BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 666/97
Annahmeverzug; Krankheit
Auszug aus LAG Bremen, 14.11.2012 - 2 Sa 9/12
Fehlendes Leistungsvermögen wird allerdings nicht allein durch den Willen des Arbeitnehmers ersetzt, trotz objektiver Leistungsunfähigkeit einen Arbeitsversuch zu unternehmen (…ErfKom-Preis 13. Auflage § 615 BGB Anm. 43; BAG Urteil vom 29.10.1998 - Az.: 2 AZR 666/97 - AP Nr. 77 zu § 615 BGB).
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus LAG Bremen, 14.11.2012 - 2 Sa 9/12
Verbleiben danach im Einzelfall noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auf weitere Kriterien wie Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages zurückgegriffen werden, wobei es keine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge bei der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel gibt (vgl. BAG AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen). - BAG, 08.03.1956 - 2 AZR 622/54
Wichtiger Kündigungsgrund - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts - Gegenteil …
Auszug aus LAG Bremen, 14.11.2012 - 2 Sa 9/12
Da die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine krankheitsbedingte Kündigung bzw. eine krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers in der Regel für nicht geeignet hält, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darzustellen (BAG Urteil vom 09.09.1992 - 2 AZR 190/92 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB Krankheit), ist eine außerordentliche Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen mit sozialer Auslauffrist nur dann als "ultima-ratio" zu akzeptieren, mithin nur dann rechtswirksam, wenn es keine andere, weniger einschneidende Möglichkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt (BAG Urteil vom 12.07.1995 - 2 AZR 762/94 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Krankheit). - BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09
Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz - …
Auszug aus LAG Bremen, 14.11.2012 - 2 Sa 9/12
Die bloße Einschränkung der Leistungsfähigkeit schließt Annahmeverzug nicht aus, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vertragsgemäße - zum Beispiel leidensgerechte - Arbeiten zuweisen kann (BAG Urteil vom 19.05.2010 - Az.: 5 AZR 162/09 - AP Nummer 10 zu § 106 GewO). - BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Bremen, 14.11.2012 - 2 Sa 9/12
Da die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine krankheitsbedingte Kündigung bzw. eine krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers in der Regel für nicht geeignet hält, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darzustellen (BAG Urteil vom 09.09.1992 - 2 AZR 190/92 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB Krankheit), ist eine außerordentliche Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen mit sozialer Auslauffrist nur dann als "ultima-ratio" zu akzeptieren, mithin nur dann rechtswirksam, wenn es keine andere, weniger einschneidende Möglichkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt (BAG Urteil vom 12.07.1995 - 2 AZR 762/94 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Krankheit).
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 14. November 2012 - 2 Sa 9/12 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, wie es das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 22. November 2011 - 4 Ca 4214/10 - teilweise abgeändert und festgestellt hat, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 10. Februar 2010 nicht zum 30. September 2010 aufgelöst worden ist.