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   LAG Baden-Württemberg, 25.03.2009 - 2 Sa 94/08   

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https://dejure.org/2009,15924
LAG Baden-Württemberg, 25.03.2009 - 2 Sa 94/08 (https://dejure.org/2009,15924)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.03.2009 - 2 Sa 94/08 (https://dejure.org/2009,15924)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. März 2009 - 2 Sa 94/08 (https://dejure.org/2009,15924)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung wegen des Straftatbestands der Volksverhetzung - juden- und türkenfeindliche Wandschmierereien in der Betriebstoilette

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschriftung einer Betriebstoilette mit rassistischen Aussagen rechtfertigt außerordentliche Kündigung

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § ... 626 Abs. 2; ; BetrVG § 104; ; BetrVG § 104 Satz 1; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; StGB § 130 Abs. 1 Nr. 2; ; BetrVG § 75 Abs. 1; ; BetrVG § 80 Abs. 1 Nr. 7; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 6; ; BetrVG § 104; ; AGG § 1; ; AGG § 12 Abs. 3; ; KSchG § 15 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigung bei juden- und türkenfeindlichen Wandschmierereien in der Herrentoilette)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nazi-Schmierereien auf der Betriebstoilettenwand - Außerordentliche Kündigung!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Volksverhetzung durch Toilettenschmierereien bestätigt

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Außerordentiche Kündigung bei Schmierereien auf der Herrentoilette!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.03.2009 - 2 Sa 94/08
    Im Gegensatz zu vielen in der Rechtsprechung entschiedenen Fällen mit rassistischem Hintergrund (z. B. BAG, Urteil 01.07.1999 - 2 AZR 676/98 - AP Nr. 11 zu § 15 BBiG), wo eine entsprechende neofaschistische Einstellung unstreitig gewesen ist und sich schon daraus eine Wiederholungsgefahr ergeben hat, ist dies vorliegend - zugunsten des Klägers unterstellt - nicht gegeben.
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 900/95

    Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung wegen Fehlverhaltens eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.03.2009 - 2 Sa 94/08
    Schon ein einmaliger tätlicher Angriff auf einen Arbeitskollegen kann deshalb eine Kündigung rechtfertigen, auch wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, zu der Frage der Wiederholungsgefahr weitere Umstände vorzutragen (BAG, Urteil vom 24.10.1996 - 2 AZR 900/95 -, Juris, Rdnr. 17).
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.03.2009 - 2 Sa 94/08
    Nach der ständigen Rechsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Abmahnung jedoch u. a. dann entbehrlich, wenn es sich um schwerwiegende Pflichtverletzungen handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne Weiteres erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme des Verhaltens offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, Urteil 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 - AP Nr. 32 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; Juris, Rdnr. 41).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.01.2020 - 4 Sa 19/19

    Außerordentliche Kündigung wegen rassistischer Äußerungen - Bestreiten mit

    Entsprechendes gilt für das Äußern ausländerfeindlicher oder rassistischer Parolen, insbesondere dann, wenn sie volksverhetzenden Charakter haben (LAG Baden-Württemberg 25. März 2009 - 2 Sa 94/08 -).
  • LAG Nürnberg, 20.09.2013 - 8 Sa 123/13

    Außerordentliche Kündigung wegen Schlechtleistung - Erforderlichkeit einer

    Zur Eignung als wichtiger Kündigungsgrund "an sich" muss jedoch der Pflichtverletzung ein großes Gewicht zukommen wie z.B. massive Schmähkritik in Gestalt des Vergleiches der Verhältnisse beim Arbeitgeber mit dem Nationalsozialismus oder mit einem KZ (BAG, NZA 2006, 650), schwerwiegende geschäftsschädigende Äußerung (LAG Berlin, NZA-RR 2003, 362), rassistische und menschenverachtende Äu- 8 Sa 123/13 - 20 ßerungen (LAG Baden-Württemberg, BeckRS 2009, 61835), Provokationen mit der Folge erheblicher Betriebsfriedensstörungen (LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2004, 351) oder strafrechtlich relevante Drohungen und schwere Fälle von Nötigung und Erpressung (LAG Hamburg, NZA-RR 2008, 577).
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