Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 20.05.2015 - 2 Sa 944/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27305
LAG Niedersachsen, 20.05.2015 - 2 Sa 944/14 (https://dejure.org/2015,27305)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.05.2015 - 2 Sa 944/14 (https://dejure.org/2015,27305)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - 2 Sa 944/14 (https://dejure.org/2015,27305)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,27305) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ArbGG § 68; ArbGG § ... 78a; BGB § 123; BGB § 123 Abs. 1; BGB 123 Abs. 2; ZPO § 138 Abs. 4; ZPO § 310; ZPO § 313; ZPO § 47; § 123 Abs. 2 BGB; § 313 BGB; § 611 Abs. 1 BGB; § 613a Abs. 6 BGB; § 2 S. 2 KSchG; § 4 KSchG; § 112 Abs. 1 BetrVG
    Unwirksame Anfechtung eines dreiseitigen Vertrages zur Überleitung in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur arglistigen Täuschung; Verspätete Geltendmachung des Wiedereinstellungsanspruchs bei Störung ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame Anfechtung eines dreiseitigen Vertrages zur Überleitung in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur arglistigen Täuschung; Verspätete Geltendmachung des Wiedereinstellungsanspruchs bei Störung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Anfechtung eines dreiseitigen Vertrages zur Überleitung in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur arglistigen Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufruf der Sache

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arglistige Täuschung über den Wegfall des Arbeitsplatzes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurückweisung eines Befangenheitsantrags - und die Gehörsrüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Förmlichkeiten der Urteilsverkündung - und das Protokoll

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsrecht im Dezember 2015

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anfechtung eines dreiseitigen Vertrages durch den Arbeitnehmer wegen arglistiger Täuschung über den Wegfall des Arbeitsplatzes

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (57)

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.05.2015 - 2 Sa 944/14
    Eine Überlassung zur Arbeitsleistung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (BAG, 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, Rn. 26; BAG, 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 - AP AÜG § 9 Nr. 6; BAG, 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - EzAÜG § 10 Fiktion Nr. 121).

    Arbeitnehmerüberlassung ist vielmehr durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehung zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Entleiher gekennzeichnet (BAG, 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 27).

    Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (BAG, 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 27; BAG, 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 14).

    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfasst (BAG, 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 27; BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 14).

  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.05.2015 - 2 Sa 944/14
    Eine Überlassung zur Arbeitsleistung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (BAG, 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, Rn. 26; BAG, 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 - AP AÜG § 9 Nr. 6; BAG, 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - EzAÜG § 10 Fiktion Nr. 121).

    Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (BAG, 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 27; BAG, 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 14).

    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfasst (BAG, 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 27; BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 14).

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 259/87

    Offenbarungspflicht des Verkäufers von Liegeplätzen eines Seglerhafens;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.05.2015 - 2 Sa 944/14
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein am Zustandekommen eines Vertrages Beteiligter dann nicht als "Dritter" im Sinne dieser Vorschrift anzusehen, wenn sein Verhalten dem des Anfechtungsgegners gleichzusetzen ist (BGH, 9. April 1992 - IX ZR 145/91 - WM 1992, 1016; BGH, 8. Dezember 1989 - V ZR 259/87 - WM 1990, 479, 480 m.w.N.).

    Dies ist über den Bereich der rechtlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretung hinaus auch bejaht worden bei einem vom Erklärungsempfänger beauftragten Verhandlungsführer oder Gehilfen sowie bei einem Beteiligten, dessen Verhalten dem Erklärungsempfänger wegen besonders enger Beziehung zwischen beiden oder wegen sonstiger besonderer Umstände billigerweise zugerechnet werden muss (BGH, 1. Juni 1989 - III ZR 261/87 - WM 1989, 1364, 1355; BGH, 8. Dezember 1989 a.a.O. m.w.N.).

    (b.) Das Vorbringen der klagenden Partei rechtfertigt folgende weitere Anmerkungen: Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein am Zustandekommen eines Vertrages Beteiligter dann nicht als "Dritter" im Sinne dieser Vorschrift anzusehen, wenn sein Verhalten dem des Anfechtungsgegners gleichzusetzen ist (BGH, 9. April 1992 - IX ZR 145/91 - WM 1992, 1016; BGH, 8. Dezember 1989 - V ZR 259/87 - WM 1990, 479, 480 m.w.N.).

  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.05.2015 - 2 Sa 944/14
    Eine Überlassung zur Arbeitsleistung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (BAG, 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, Rn. 26; BAG, 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 - AP AÜG § 9 Nr. 6; BAG, 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - EzAÜG § 10 Fiktion Nr. 121).

    Unabhängig davon ist tragend auszuführen, dass einzelne Vorgänge der Vertragsabwicklung zur Feststellung eines vom Vertragswortlaut abweichenden Geschäftsinhalts nur geeignet sind, wenn es sich dabei nicht untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis handelt (BAG, 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 - AP AÜG § 9 Nr. 6).

  • BGH, 05.12.2012 - VIII ZR 74/12

    Wohnraummiete: Darlegungs- und Beweislast des Vermieters für ein Verletzung der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.05.2015 - 2 Sa 944/14
    Eine Parteivernehmung von Amts wegen gemäß § 448 ZPO kam nicht Betracht, weil dies im Hinblick auf die Subsidiarität dieses Beweismittels eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Darstellung der klagenden Partei voraussetzt (BGH, 05. Dezember 2012 - VIII ZR 74/12 - Rn. 39).

    Eine Parteivernehmung von Amts wegen gemäß § 448 ZPO kam nicht Betracht, weil dies im Hinblick auf die Subsidiarität dieses Beweismittels eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Darstellung der klagenden Partei voraussetzt (BGH, 05. Dezember 2012 - VIII ZR 74/12 - Rn. 39).

  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 557/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung bestimmter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.05.2015 - 2 Sa 944/14
    Entsprechen die unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen nicht diesen Anforderungen, hat die Beweiserhebung aufgrund dieses unzulässigen Ausforschungsbeweisantrittes zu unterbleiben (BAG, 21. Januar 2014 - 3 AZR 362/11 - juris; BAG, 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - juris).

    Die unsubstantiierten Behauptungen der klagenden Partei werden nicht durch einen Beweisantritt zu einem rechtlich erheblichen Vortrag (BAG, 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 33).

  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.05.2015 - 2 Sa 944/14
    Der Antrag kann jedoch dahingehend ausgelegt werden, dass nach § 256 ZPO die zulässige Feststellung begehrt wird, das Arbeitsverhältnis habe über den 31. Dezember 2012, zu dem Datum, zu dem der Aufhebungsvertrag die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsah, hinaus fortbestanden (vgl. BAG, 8. Mai 2008 - 6 AZR 517/07 - Rn. 16 m. w. N.).

    Er muss noch bei Abgabe der Willenserklärung unter dem Eindruck der Täuschung gehandelt haben und nicht aufgrund davon nicht mehr maßgeblich beeinflussten autonomen Willensbildung (BGH, 6. Juni 1974 - II ZR 114/72 - WM 1974, 1023, zu 1 der Gründe (zur widerrechtlichen Drohung), BAG, 8. Mai 2008 - 6 AZR 517/07 - NZA 2008, 1148).

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.05.2015 - 2 Sa 944/14
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28. November 2007 (6 AZR 1108/06 - Rn. 55) betreffend die abgestufte Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei der Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung ausgeführt: " Der Kläger trägt zwar als Anfechtender die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche Voraussetzungen einer wirksamen Anfechtung.

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat hinsichtlich der Kausalität einer widerrechtlichen Drohung in seiner Entscheidung vom 28. November 2007 (6 AZR 1108/06 - Rn. 58 ff.) ausgeführt, dass für eine von der Drohung nicht mehr maßgeblich beeinflusste Willensbildung spreche, dass der Anfechtende die Bedenkzeit dazu genutzt habe, die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung durch aktives Verhandeln - z.B. neue eigene Angebote - erheblich zu seinen Gunsten zu beeinflussen, insbesondere wenn er rechtskundig sei oder zuvor Rechtsrat eingeholt habe bzw. aufgrund der Dauer der eingeräumten Bedenkzeit hätte einholen können.

  • BGH, 09.04.1992 - IX ZR 145/91

    Fahrlässige Unkenntnis bei von Drittem verübten arglistigen Täuschung; Rückgabe

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.05.2015 - 2 Sa 944/14
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein am Zustandekommen eines Vertrages Beteiligter dann nicht als "Dritter" im Sinne dieser Vorschrift anzusehen, wenn sein Verhalten dem des Anfechtungsgegners gleichzusetzen ist (BGH, 9. April 1992 - IX ZR 145/91 - WM 1992, 1016; BGH, 8. Dezember 1989 - V ZR 259/87 - WM 1990, 479, 480 m.w.N.).

    (b.) Das Vorbringen der klagenden Partei rechtfertigt folgende weitere Anmerkungen: Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein am Zustandekommen eines Vertrages Beteiligter dann nicht als "Dritter" im Sinne dieser Vorschrift anzusehen, wenn sein Verhalten dem des Anfechtungsgegners gleichzusetzen ist (BGH, 9. April 1992 - IX ZR 145/91 - WM 1992, 1016; BGH, 8. Dezember 1989 - V ZR 259/87 - WM 1990, 479, 480 m.w.N.).

  • BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 6/14

    Aussetzung - Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.05.2015 - 2 Sa 944/14
    Dabei sind der Beschleunigungsgrundsatz des § 9 Abs. 1 ArbGG ebenso zu berücksichtigen wie die Vorschriften zum Schutz vor überlanger Verfahrensdauer (§ 9 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 198 ff. GVG) (BAG, Beschluss vom 16. April 2014 - 10 AZB 6/14 -, Rn. 5).

    Zum anderen handelt es sich bei der Verfassungsbeschwerde um einen außerordentlichen Rechtsbehelf, der die Rechtskraft des Beschlusses nicht hemmt (vgl. BVerfG, 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - zu C III 2 a aa der Gründe, BVerfGE 107, 395; 18. Januar 1996 - 1 BvR 2116/94 - zu B der Gründe, BVerfGE 93, 381; BAG, Beschluss vom 16. April 2014 - 10 AZB 6/14 -, Rn. 7).

  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 165/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Mindestanforderungen an die förmliche

  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 205/83

    Beweiskraft eines Verkündungsprotokolls

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 245/02

    Mutterschutz - Kündigung nach Zulässigkeitserklärung nach § 9 Abs. 3 MuSchG

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03

    Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten

  • BGH, 03.06.2014 - VI ZR 394/13

    Schadensersatzprozess wegen Kapitalanlagebetrugs: Voraussetzungen einer

  • BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12

    Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 395/11

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zu Werk- und

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 362/11

    Berechnung einer Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung -

  • BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13

    Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

  • BAG, 11.07.2012 - 2 AZR 42/11

    Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZB 33/09

    Richterablehnung: Erledigung des Ablehnungsgesuchs trotz Anhörungsrüge gegen

  • BFH, 12.03.2009 - XI S 22/08

    Anhörungsrüge gegen Entscheidung über Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der

  • BGH, 06.06.1974 - II ZR 114/72

    Bestimmung zum Abschluss eines Vertrages durch widerrechtliche Drohung -

  • BFH, 12.03.2009 - XI S 26/08

    Rüge der fehlerhaften Besetzung der Richterbank im Anhörungsrügeverfahren

  • BGH, 12.03.2009 - IX ZR 85/06

    Insolvenzanfechtung bei Leistung an Dritten

  • OLG Koblenz, 31.03.2008 - 5 U 914/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZN 777/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Sitzungsöffentlichkeit

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZN 449/07

    Rechtliches Gehör

  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89

    Falsche Angaben über Gesundheitsstörungen beim Abschluß eines Vertrags über

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06

    Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Solarheizungsanlage zur

  • OLG Koblenz, 11.12.2001 - 3 U 1642/00

    Anfechtung eines mit einer Erbengemeinschaft geschlossenen Kaufvertrages wegen

  • BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag;

  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03

    Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 281/03

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Inhaltskontrolle - Widerruf

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 18.01.1996 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne III

  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 299/89

    Haftung des Grundstückverkäufers wegen Verschweigen schikanösen Nachbarverhaltens

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer

  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

  • BGH, 03.12.1997 - XII ZR 6/96

    Anfechtung der Zustimmung zu einer Vertragsübernahme durch den Vermieter

  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 261/87

    Zurechnung von Kenntnissen des Filialleiters einer Bank; Rechtsfolgen arglistiger

  • BFH, 12.03.2009 - XI S 23/08

    Rüge der fehlerhaften Besetzung der Richterbank im Anhörungsrügeverfahren

  • BFH, 12.03.2009 - XI S 25/08

    Rüge der fehlerhaften Besetzung der Richterbank im Anhörungsrügeverfahren

  • BFH, 12.03.2009 - XI S 24/08

    Rüge der fehlerhaften Besetzung der Richterbank im Anhörungsrügeverfahren

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 864/12

    Verfahrensfehler - Unzulässige Zurückverweisung an das Arbeitsgericht

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

  • BAG, 11.12.1964 - 1 AZR 55/64

    Sitzungsprotokoll - Nachweis der Fälschung - Beweis - Protokollberichtigung -

  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 64/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Keine Anfechtbarkeit der gerichtlichen

  • BGH, 14.07.2004 - XII ZB 268/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Protokollberichtigung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2020 - 5 Sa 95/19

    Benachteiligung wegen Behinderung - Einladung zum Vorstellungsgespräch - Zugang

    Den Prozessgegner der primär darlegungsbelasteten Partei trifft in der Regel eine sekundäre Darlegungslast, wenn die primär darlegungsbelastete Partei keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Umstände und auch keine Möglichkeit zur weiteren Sachverhaltsaufklärung hat, während dem Prozessgegner nähere Angaben dazu ohne weiteres möglich und zumutbar sind (BGH, Urteil vom 19. Juli 2019 - V ZR 255/17 - Rn. 49, juris = NJW 2019, 3147; LAG Niedersachsen, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 Sa 944/14 - Rn. 205, juris).
  • LAG Hamm, 19.02.2016 - 16 Sa 984/15

    Wirksamkeit der Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch dreiseitigen Vertrag

    Ein Betriebsrat ist vielmehr Interessenvertreter der Gesamtbelegschaft, wobei es im Einzelfall durchaus möglich ist, dass das Interesse der Gesamtbelegschaft mit den Interessen des Arbeitgebers konform geht, während es dem Individualinteresse einzelner Arbeitnehmer widersprechen kann (so auch Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 20.05.2015 - 2 Sa 944/14 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht