Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 16.12.1999 - 2 Sa 946/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Beschäftigten im Einzelhandel NRW
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 3 Abs. 3 EFZG,TV über Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Beschäftigten im Einzelhandel NRW vom 23.07.1993
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Beschäftigten im Einzelhandel NRW - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Entstehung des Anspruchs nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses; Entgeltfortzahlungstarifvertrag enthält lediglich deklaratorische Verweisung auf die bei Abschluss des Tarifvertrages geltende gesetzliche ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entgeltfortzahlung: Voraussetzungen nach Tarifvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 20.05.1999 - 12 (11) Ca 268/99
- ArbG Düsseldorf, 20.05.1999 - 12 (11) Ca 2689/99
- ArbG Düsseldorf, 20.05.1999 - 12 (11) Ca 286/99
- LAG Düsseldorf, 16.12.1999 - 2 Sa 946/99
- BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 248/00
Papierfundstellen
- BB 2000, 1997
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 545/97
Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?
Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.12.1999 - 2 Sa 946/99
Wenn nicht gegenteilige Anhaltspunkte vorlägen, sei davon auszugehen, dass es den Tarifvertragsparteien lediglich darum gegangen sei, eine unvollständige Darstellung der Rechtslage zu vermeiden und die Tarifgebundenen im Interesse von Klarheit und Übersichtlichkeit möglichst umfassend zu unterrichten (vgl. BAG Urteil vom 01.07.1998 5 AZR 545/97 NZA 1999, 43 sowie BAG Urteil vom 10.02.1999 5 AZR 698/98 jeweils m. w. N.). - BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 698/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.12.1999 - 2 Sa 946/99
Wenn nicht gegenteilige Anhaltspunkte vorlägen, sei davon auszugehen, dass es den Tarifvertragsparteien lediglich darum gegangen sei, eine unvollständige Darstellung der Rechtslage zu vermeiden und die Tarifgebundenen im Interesse von Klarheit und Übersichtlichkeit möglichst umfassend zu unterrichten (vgl. BAG Urteil vom 01.07.1998 5 AZR 545/97 NZA 1999, 43 sowie BAG Urteil vom 10.02.1999 5 AZR 698/98 jeweils m. w. N.).
- BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 248/00
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Wartezeit
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Dezember 1999 - 2 Sa 946/99 - wird zurückgewiesen.