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   OLG Oldenburg, 08.10.2020 - 2 Ss (OWi) 230/20   

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https://dejure.org/2020,30291
OLG Oldenburg, 08.10.2020 - 2 Ss (OWi) 230/20 (https://dejure.org/2020,30291)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.10.2020 - 2 Ss (OWi) 230/20 (https://dejure.org/2020,30291)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2020 - 2 Ss (OWi) 230/20 (https://dejure.org/2020,30291)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    StVO-Novelle 2013, Zitiergebot, Nichtigkeit

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    V. 06.03.2013 ; §§ 1 ff. StVO; § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG; Art. 80 Abs. 1 S. 3 GG; § 316 StGB; § 318 S. 1 StPO
    Keine Nichtigkeit der StVO vom 06.03.2013 wegen Verletzung des Zitiergebots; Rechtmäßigkeit eines Fahrverbots wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Fortgeltung der Bußgeldkatalogverordnung nach Inkrafttreten der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20. April 2020

  • beck-blog

    Keine Nichtigkeit der StVO vom 6.3.2013 wegen einer Verletzung des Zitiergebotes

  • IWW
  • bussgeldsiegen.de

    Nichtigkeit der StVO vom 06.03.2013 wegen einer Verletzung des Zitiergebotes.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Nichtigkeit der StVO wegen Verletzung des Zitiergebots

  • rechtsportal.de

    Keine Nichtigkeit der StVO vom 06.03.2013 wegen Verletzung des Zitiergebots; Rechtmäßigkeit eines Fahrverbots wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Wirksamkeit der StVO 2013? Zitiergebot bei der StVO-Novelle 2013 nicht verletzt

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Jena, 23.09.2020 - 1 OLG 171 SsRs 195/19

    Zulässigkeit der Verwendung von Geschwindigkeitsmessergebnis ohne Speicherung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.10.2020 - 2 Ss OWi 230/20
    Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 23.9.2020, 171 SsRs 195/19, juris).
  • BGH, 22.10.1981 - 4 StR 506/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Abgabe einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.10.2020 - 2 Ss OWi 230/20
    Da eine weitere Stellungnahme nicht angekündigt worden ist, konnte der Senat vor Ablauf der Frist des § 349 Abs. 3 StPO entscheiden (vgl. BGH MDR 82, 283 (H)).
  • BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62

    Überprüfung der Zuständigkeit des Tatsachengerichts durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.10.2020 - 2 Ss OWi 230/20
    Allerdings ist die unzutreffende Annahme der Zuständigkeit durch das allgemeine Gericht nur auf Rüge zu prüfen (BGHSt 18, 79 ff; BGH, NStZ 2013, 186).
  • OLG Hamm, 03.11.2020 - 4 RBs 345/20

    Elektronisches Gerät, Scanner, Paketauslieferungsfahrer

    Hinsichtlich der von der Verteidigung angeführten Rechtsansicht, nicht nur die im Jahr 2020 in Kraft getretene Fassung der StVO sei teilweise wegen Verletzung des Zitiergebotes nichtig, sondern auch die ab dem Jahr 2013 geltende Fassung sei nichtig, bedurfte es nicht der Zulassung der Rechtsbeschwerde, da diese Frage bereits höchstrichterlich entschieden ist (OLG Oldenburg, Beschl. v. 8.10.2020 - 2 Ss (OWi) 230/20).
  • BayObLG, 11.11.2020 - 201 ObOWi 1043/20

    Fortgeltung der Bußgeldkatalog-Verordnung auch nach Erlass der StVO-Novelle vom

    aa) Der Senat kann in der hier inmitten stehenden Fallkonstellation (Zeitpunkt der Tat vor Inkrafttreten der StVO-Novelle und Zeitpunkt der Urteilsfindung nach Inkrafttreten der StVO-Novelle; keine Änderung der Sanktion durch die Neufassung der BKatV) dahin stehen lassen, ob aufgrund des fehlenden Zitats der Ermächtigungsgrundlage des § 26a Abs. 1 Nr. 3 StVG in der genannten Verordnung ein Verstoß gegen das Zitiergebot nach Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG vorliegt und ob ein solcher mutmaßlich auf einem redaktionellen Versehen beruhender Verstoß zur Nichtigkeit der Regelung führt (vgl. hierzu grundlegend BVerfG NJW 1999, 3253, 3256; jüngst auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.10.2020 - 2 Ss [OWi] 230/20 bei juris).
  • OLG Braunschweig, 04.12.2020 - 1 Ss OWi 173/20

    Fortbestand der Geltung der alten Straßenverkehrsordnung aus 2013 für heutige

    Denn der den Buchstaben nachfolgende Text bildet mit dem vorhergehenden ersten Satzteil (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz 1 StVG mit dem jeweils nachfolgenden zweiten Satzteil der verschiedenen Buchstaben) eine untrennbare Einheit (OLG Oldenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 2 Ss (OWi) 230/20), Rn. 11, juris).
  • OLG Zweibrücken, 05.11.2020 - 1 OWi 2 SsRs 124/20

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit der 54. Verordnung

    Das OLG Oldenburg hat folgerichtig für die vorangegangene größere Novelle der StVO aus dem Jahr 2013 entschieden, gegen die ebenfalls Einwände betreffend die Einhaltung des Zitiergebots erhoben wurden, dass selbst eine hypothetische Gesamtnichtigkeit dieser Verordnung - von der das Oberlandesgericht in diesem Fall nicht ausging - automatisch den davor bestehenden Rechtsstand wiederherstellen würde, so dass es bei den vorher gültigen Regeln bliebe (OLG Oldenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 2 Ss (OWi) 230/20, juris Rn. 10 ff.).
  • KG, 09.11.2020 - 3 Ws (B) 262/20

    Digitalkamera ist elektronisches Gerät i. S. d. § 23 Abs. 1a StVO

    Eine Bezugnahme auf den ersten Halbsatz des § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVO erübrigt sich (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - 3 Ws (B) 249/20 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 2 Ss (OWi) 230/20 -, juris).
  • KG, 20.10.2020 - 3 Ws (B) 249/20

    Kein Zitierfehler in der StVO vom 6. März 2013

    Zum selben Ergebnis kommt das OLG Oldenburg (Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 2 Ss OWi 230/20 - [bei juris; zur Veröffentlichung vorgesehen im DAR]), das nur etwas anders formuliert: "Durch die in der Eingangsformel erfolgte Nennung verschiedener Buchstaben von § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG ist auch der vorhergehende Satzteil der Nr. 3 mitumfasst, da der den Buchstaben nachfolgende Text mit dem vorhergehenden - vor der Buchstabenfolge stehendem Text - eine Einheit bildet.".
  • AG Stuttgart, 18.01.2021 - 18 OWi 65 Js 122813/20

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verbotswidriges Befahren einer

    Dem steht die bisher zur StVRÄndVO ergangene Rechtsprechung (OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.01.2021 - 1 Rb 15 Ss 1159/20; OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2020 - 4 RBs 345/20; BayObLG, Beschluss vom 11.11.2020 - 201 ObOWi 1043/20; OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.10.2020 - 2 Ss (OWi) 230/20) nicht entgegen.
  • KG, 15.12.2020 - 3 Ws (B) 289/20

    Begründungsanforderungen beim Absehen vom Regelfahrverbot

    Zu demselben Ergebnis kommt z.B. auch das OLG Oldenburg (vgl. Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 2 Ss OWi 230/20 -, juris).
  • AG Stuttgart, 30.11.2020 - 18 OWi 61 Js 106304/20
    Zum anderen ist nicht von einer Nichtigkeit der StVO-Reformen auszugehen (vgl. zum Ganzen z.B. OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.10.2020 - 2 Ss (OWi) 230/20, OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2020 - 4 RBs 345/20).
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