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   OLG Celle, 18.08.2015 - 2 Ss (OWi) 240/15   

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https://dejure.org/2015,48461
OLG Celle, 18.08.2015 - 2 Ss (OWi) 240/15 (https://dejure.org/2015,48461)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.08.2015 - 2 Ss (OWi) 240/15 (https://dejure.org/2015,48461)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. August 2015 - 2 Ss (OWi) 240/15 (https://dejure.org/2015,48461)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 453/99

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch einen Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Celle, 18.08.2015 - 2 Ss OWi 240/15
    Von einer solchen Wiederholungsgefahr ist hier auszugehen, da die maßgebliche Rechtsfrage bereits höchstrichterlich entschieden worden ist (vgl. dazu grundlegend BGHSt 45, 261 sowie nachfolgend etwa OLG Bamberg, Beschluss vom 12.12.2005, 3 Ss (OWi) 1354/05), diese Rechtsprechung dem Amtsgericht aufgrund des vorherigen Hinweises durch den Verteidiger bekannt war und der Amtsrichter trotzdem von dieser Entscheidung abgewichen ist.

    Sowohl für die Verlängerung der Frist auf sechs Monate gemäß § 26 Abs. 3 HS 2 StVG als auch für die Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG ist nicht nur ein wirksamer Bußgeldbescheid, sondern auch dessen wirksame Zustellung erforderlich (vgl. dazu BGHSt 45, 261; OLG Celle, NZV 2012, 45; OLG Bamberg, a. a. O.; Göhler-Gürtler, a. a. O., § 33 Rdnr. 35 a; a. A.: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 26 StVG Rn 7).

  • OLG Bamberg, 12.12.2005 - 3 Ss OWi 1354/05

    Verjährungsunterbrechung - Fehlerhafte Ersatzzustellung: Versehentlich die

    Auszug aus OLG Celle, 18.08.2015 - 2 Ss OWi 240/15
    Von einer solchen Wiederholungsgefahr ist hier auszugehen, da die maßgebliche Rechtsfrage bereits höchstrichterlich entschieden worden ist (vgl. dazu grundlegend BGHSt 45, 261 sowie nachfolgend etwa OLG Bamberg, Beschluss vom 12.12.2005, 3 Ss (OWi) 1354/05), diese Rechtsprechung dem Amtsgericht aufgrund des vorherigen Hinweises durch den Verteidiger bekannt war und der Amtsrichter trotzdem von dieser Entscheidung abgewichen ist.
  • OLG Oldenburg, 11.08.2011 - 2 SsRs 187/11

    Zur ausreichenden Entschuldigung durch Vorlage einer

    Auszug aus OLG Celle, 18.08.2015 - 2 Ss OWi 240/15
    Zwar rechtfertigt allein eine Fehlentscheidung eine Zulassung der Rechtsprechung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht, sondern nur dann, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht (vgl. dazu Göhler-Seitz, a. a. O., § 80 Rdnr. 5 ff.; OLG Oldenburg, DAR 2012, 93).
  • OLG Celle, 30.08.2011 - 311 SsRs 126/11

    Rechtsfolgen der Zustellung eines Bußgeldurteils an die Staatsanwaltschaft durch

    Auszug aus OLG Celle, 18.08.2015 - 2 Ss OWi 240/15
    Sowohl für die Verlängerung der Frist auf sechs Monate gemäß § 26 Abs. 3 HS 2 StVG als auch für die Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG ist nicht nur ein wirksamer Bußgeldbescheid, sondern auch dessen wirksame Zustellung erforderlich (vgl. dazu BGHSt 45, 261; OLG Celle, NZV 2012, 45; OLG Bamberg, a. a. O.; Göhler-Gürtler, a. a. O., § 33 Rdnr. 35 a; a. A.: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 26 StVG Rn 7).
  • OLG Hamm, 08.08.2017 - 3 RBs 106/17

    Heilung; Zustellung; unwirksame; tatsächlicher Zugang; Bußgeldbescheid;

    Eine Pflicht zur Vorlage an den Bundesgerichtshof besteht nicht, auch wenn das Oberlandesgericht Celle und das Oberlandesgericht Stuttgart die gegenteilige Auffassung geäußert haben, die Heilung einer nicht nachweisbaren oder unwirksamen Zustellung an den Verteidiger durch tatsächlichen Zugang bei dem Betroffenen scheide aus (OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2011 - 311 SsRs 126/11, juris, Rdnr. 17; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 4 a Ss 428/13, NZV 2014, 186); gleiches soll für den umgekehrten Fall einer nicht nachweisbaren Zustellung an den Betroffenen gelten, wenn das Schriftstück anschließend dem Verteidiger zugeht (OLG Celle, Beschluss vom 18. August 2015 - 2 Ss (OWi) 240/15, juris, Rdnr. 12).
  • AG Schleswig, 05.07.2018 - 53 OWi 107 Js 8757/18

    Bußgeldbescheid, Geschwindigkeitsüberschreitung, Wirksamkeit, Tatort

    2 Nr. 2 StPO (so auch OLG Celle Beschluss vom 18.08.2015 - BeckRS 2016, 02543).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 2 Rb 35 Ss 618/20

    Voraussetzungen für die Heilung von Zustellungsmängeln durch die Zustellung des

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob eine Heilung überhaupt dadurch eintreten kann, dass eine Abschrift des zuzustellenden Schriftstücks einer anderen Person als derjenigen, an die die Zustellung gerichtet war, tatsächlich zugeht (so OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2017 - 3 RBs 106/17, juris Rn. 28 f.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2009 - Ss (Z) 205/2000 (37/09), juris Rn. 10; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2011 - 311 SsRs 126/11, juris, Rn. 17 f.; OLG Celle, Beschluss vom 18. August 2015 - 2 Ss (OWi) 240/15, juris, Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 4a Ss 428/13, juris Rn. 11).
  • OLG Koblenz, 31.03.2022 - 1 OWi 32 SsBs 233/21

    Zustellung des Bußgeldbescheids an Verteidiger mangels formeller Zustellung an

    Insofern ist es auch unerheblich, wenn der Empfänger des zuzustellenden Schriftstücks nicht mit der Person identisch ist, die auf dem Schriftstück beziehungsweise dessen Umschlag als Adressat der Zustellung angegeben ist, sofern die Zustellung nach den gesetzlichen Bestimmungen an den tatsächlichen Empfänger hätte gerichtet werden können (vgl. BGH, III ZR 207/14 v. 12.03.2015, BeckRS 2015, 6671 Rn. 15, beck-online zu § 189 ZPO; BVerwG, a.a.O. zu § 9 VwZG a.F; OLG Hamm, a.a.O.; a.A. OLG Celle, 2 Ss (OWi) 240/15 v. 18.08.2015 - juris).

    Soweit das OLG Celle (311 SsRs 126/11 v. 30.08.2011 - NZV 2012, 45) und das OLG Stuttgart (4a Ss 428/13 v. 10.10.2013 - NZV 2014, 186) ohne nähere Begründung die Auffassung vertreten, eine Heilung könne nicht eintreten, wenn eine Abschrift des zuzustellenden Schriftstücks einer anderen Person als derjenigen, an die die Zustellung gerichtet war, tatsächlich zugeht, bzw. eine Heilung durch Zugang beim Verteidiger setze jedenfalls voraus, dass der Bußgeldbescheid erkennbar an diesen adressiert sei (OLG Celle, 2 Ss (OWi) 240/15 v. 18.08.2015 - juris), folgt der Senat dem aus den genannten Gründen nicht; das OLG Karlsruhe hat die Frage angesichts des im dortigen Fall fehlenden Nachweises der Bevollmächtigung des Verteidigers offengelassen (2 Rb 35 Ss 618/20 v. 29.10.2020 - juris).

  • OLG Zweibrücken, 24.07.2018 - 1 OWi 2 SsBs 54/18

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Auslegung des Schweigens des

    In dem Schweigen des Betroffenen auf die gerichtliche Anfrage vom 11. April 2018 kann keine Rücknahme des Widerspruchs gesehen werden (Seitz/Bauer in Göhler, Ordnungswidrigkeitengesetz, 17. Aufl., § 72 Rn. 11, 29 sowie z.B. OLG Köln, Beschl. vom 19.09.2016 - III-1 RBs 270/16, OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13.03.2015, 2 Ss-OWi 240/15).".
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2020 - 2 Rb 35 Ss 618/20
    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob eine Heilung überhaupt dadurch eintreten kann, dass eine Abschrift des zuzustellenden Schriftstücks einer anderen Person als derjenigen, an die die Zustellung gerichtet war, tatsächlich zugeht (so OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2017 - 3 RBs 106/17, juris Rn. 28 f.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2009 - Ss (Z) 205/2009 (37/09), juris Rn. 10; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2011 - 311 SsRs 126/11, juris, Rn. 17 f.; OLG Celle, Beschluss vom 18. August 2015 - 2 Ss (OWi) 240/15, juris, Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 4a Ss 428/13, juris Rn. 11).
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