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   KG, 11.07.2001 - 2 Ss 106/01, 3 Ws (B) 260/01   

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https://dejure.org/2001,13656
KG, 11.07.2001 - 2 Ss 106/01, 3 Ws (B) 260/01 (https://dejure.org/2001,13656)
KG, Entscheidung vom 11.07.2001 - 2 Ss 106/01, 3 Ws (B) 260/01 (https://dejure.org/2001,13656)
KG, Entscheidung vom 11. Juli 2001 - 2 Ss 106/01, 3 Ws (B) 260/01 (https://dejure.org/2001,13656)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrensrüge gegen die Verurteilung wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen § 37 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Anordnung eines Fahrverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO §§ 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7; StVG § 25
    Anforderungen an die Feststellung eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 441
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 07.04.1997 - 3 Ws (B) 54/97
    Auszug aus KG, 11.07.2001 - 3 Ws (B) 260/01
    Abgesehen hiervon entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts, daß die Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes die Feststellung (en) voraussetzt, mit welcher Geschwindigkeit sich der Betroffene der Ampel genähert hat und in welcher Entfernung von der Haltelinie er das dem Rotlicht vorausgehende Gelblicht bemerkt hat, damit entschieden werden kann, ob er im Zeitpunkt des Tatentschlusses überhaupt in der Lage gewesen wäre, rechtzeitig anzuhalten (KG Beschlüsse vom 7. April 1997 - 3 Ws (B) 54/97 - sowie vom 22. November 1996 - 3 Ws (B) 522/96 - jew. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03

    Feststellung eines einfachen Rotlichtverstoßes durch bloße Schätzung eines

    Für die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes im Sinne der Nr. 132.2 BKat (Passieren einer Verkehrsampel bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase) genügt die bloße Schätzung eines den Rotlichtverstoß zufällig beobachtenden Polizeibeamten auch dann nicht, wenn dieser in der Verkehrsüberwachung erfahren ist (vgl. OLG Jena, Beschluss v. 10.12.1998 - 1 Ss 219/98 - NZV 1999, 304; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 9.1.1995 - 5 Ss (OWi) 466/94 - (OWi) 217/94 I - NZV 1995, 197; OLG Celle, Beschluss v. 20.08.1993 - 1 Ss (OWi) 188/93 - NZV 1994, 40; KG Berlin, Beschluss v. 11.7.2001 - 2 Ss 106/01 - 3 Ws (B) 260/01 - DAR 2001, 515; KG, Beschluss v. 6.2.1984 - 3 Ws (B) 323/83 - VRS 67, 63 ).

    Ein einfacher Rotlichtverstoß im Sinne von Nr. 132 BKat kann hingegen auch durch bloße Schätzung eines Zeugen festgestellt werden (vgl. OLG Jena, Beschluss v. 10.12.1998, a.a.O.; KG Berlin, Beschluss v. 11.7.2001, a.a.O.).

  • OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04

    Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige

    Auch im übrigen werden die Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Überzeugungsbildung bei einem qualifizierten "Rotlichtverstoß" aufgrund Schätzung durch Polizeibeamte aufgestellt hat (vgl. aus der jüngeren Rspr. nur: BayObLG NStZ-RR 2002, 345 f.; OLG Düsseldorf DAR 2003, 85 f.; DAR 2003, 234; OLG Hamm NZV 1998, 169; KG NZV 2002, 50; NZV 2001, 441; OLG Köln VRS 106, 214 ff.) nicht erfüllt.
  • KG, 28.01.2021 - 3 Ws (B) 18/21

    Urteilsgründe, Einlassung, schweigender Betroffener

    Dabei brauchen die Schlussfolgerungen des Tatrichters nicht zwingend zu sein; es genügt grundsätzlich, dass sie möglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - 1 StR 218/19 -, juris; Senat, Beschluss vom 11. Juli 2001 - 3 Ws (B) 260/01 -, juris) und er von ihrer Richtigkeit überzeugt ist.
  • KG, 14.08.2008 - 2 Ss 214/08

    Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße

    Ob in der Ordnungswidrigkeitsanzeige oder den "persönlichen Notizen" des Zeugen Angaben dazu enthalten waren, dass und auf welche Weise (vgl. dazu etwa Senat VRS 101, 228 ) die Fahrereigenschaft des Betroffenen zur Tatzeit festgestellt worden ist, lässt sich dem Urteil nicht entnehmen.
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