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   OLG Hamm, 07.12.1999 - 2 Ss 1237/99   

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https://dejure.org/1999,2486
OLG Hamm, 07.12.1999 - 2 Ss 1237/99 (https://dejure.org/1999,2486)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.12.1999 - 2 Ss 1237/99 (https://dejure.org/1999,2486)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 2 Ss 1237/99 (https://dejure.org/1999,2486)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Jugendstrafe, tatsächliche Feststellungen für schädliche Neigungen, Anwendung von Jugendrecht, Bewährungsstrafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tatrichter; Tatsächliche Feststellung; Schädliche Neigung; Rechtsfolgenentscheidung; Jugendstrafverfahren

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 1; ; JGG § 47; ; JGG § 18 Abs. 2; ; JGG § 17; ; JGG § 105; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 263 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Annahme schädlicher Neidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bochum - 25 Js 1680/98
  • OLG Hamm, 07.12.1999 - 2 Ss 1237/99

Papierfundstellen

  • StV 2001, 176
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Gera, 06.08.1998 - 651 Js 40638/97
    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.1999 - 2 Ss 1237/99
    Diese Rückfallgefahr muß jedoch für erhebliche Straftaten bestehen und nicht nur für Bagatelldelikte oder Taten, die nur "gemeinlästig" sind (Diemer/Schoreit/Sonnen, a.a.O.; siehe auch Senat in NStZ-RR 1999, 377 = StV 1999, 658; LG Gera StV 1999, 660).
  • OLG Jena, 13.01.1998 - 1 Ss 302/97

    Anforderungen an die wirksame Bezugnahme auf die früheren Urteile; Bezugnahme mit

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.1999 - 2 Ss 1237/99
    § 54 JGGG, der nach allgemeiner Meinung eine Ergänzung des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO darstellt (OLG Jena NStZ-RR 1998, 119 = StV 1998, 340; Diemer/Schoreit/Sonnen, a.a.O., § 54 Rn. 4) erfordert eine besonders sorgfältige Begründung der festgesetzten Sanktion.
  • OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss 291/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Jugendrecht, schädliche Neigungen,

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.1999 - 2 Ss 1237/99
    Diese Rückfallgefahr muß jedoch für erhebliche Straftaten bestehen und nicht nur für Bagatelldelikte oder Taten, die nur "gemeinlästig" sind (Diemer/Schoreit/Sonnen, a.a.O.; siehe auch Senat in NStZ-RR 1999, 377 = StV 1999, 658; LG Gera StV 1999, 660).
  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 432/05

    Letzte Wort; Erziehungsberechtigter; Alter des Angeklagten; maßgeblicher

    Solche schädliche Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - charakterliche Mängel, die ohne eine längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten in sich bergen und nicht nur den Charakter von Bagatelldelikten haben (BGH NStZ-RR 2002, 20 m.w.N.; OLG Hamm StV 2001, 176).
  • BayObLG, 16.05.2019 - 205 StRR 377/19

    Schädliche Neigungen bei einem zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits

    Diese für einen in der Entwicklung befindlichen Menschen beträchtliche zeitliche Distanz mindert die Aussagekraft dieser früheren Delinquenz erheblich (vgl. z.B. OLG Hamm StV 2001, 176, Rn. 15 bei juris).
  • OLG Hamm, 17.09.2007 - 2 Ss 380/07

    Jugendgerichtsverfahren; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafzumessung;

    Deshalb setzt ihre Verhängung auch eine sogenannte negative Kriminalprognose im Sinne einer persönlichkeitsspezifischen Rückfallgefahr voraus (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07. Dezember 1999 in 2 Ss 1237/99 = StraFo 2000, 127 f).
  • KG, 26.06.2008 - 1 Ss 559/07

    Gefangenenbefreiung: Unterstützung der Fluchtvorbereitungen eines Mitgefangenen

    Das ist nicht zu beanstanden, zumal diese Taten in dem angefochtenen Urteil (UA S. 5-8) in knapper, aber ausreichender Weise wiedergegeben sind (anders als im Falle der Entscheidung des OLG Hamm StV 2001, 176, 177), so daß das Revisionsgericht überprüfen kann, ob diese Feststellungen die Schlussfolgerung und Überzeugung des Tatrichters nachvollziehbar tragen.
  • OLG Hamm, 05.07.2006 - 3 Ss 260/06

    Jugendlicher; schädliche Neigungen; erste Straftat; Feststellungen;

    1 Schädliche Neigungen liegen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie des erkennenden Oberlandesgerichts vor, wenn bei dem Jugendlichen bzw. heranwachsenden Täter erhebliche Anlage oder Erziehungsmängel gegeben sind, die ohne eine längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen (BGHR § 17 Abs. 2 JGG Schädliche Neigungen 5; OLG Hamm, StV 2001, 176, 177, je m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.08.2001 - 2 Ss 710/01

    Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe,

    Der Senat hat ebenfalls schon wiederholt darauf hingewiesen, dass unter Berücksichtigung des § 54 Abs. 1 JGG an die Begründung der Rechtsfolgenentscheidung (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) im Jugendrecht besondere Anforderungen zu stellen sind (Beschluss des Senats in 2 Ss 1237/99 = StraFo 2000, 127 = StV 2001, 176; ebenso OLG Jena NStZ-RR 1998, 119 = StV 1998, 340; Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG, 3. Aufl. § 54 Rn. 4).
  • OLG Dresden, 22.03.2002 - 3 Ss 89/02

    Jugendstrafe; Schwere der Schuld

    b) Bei der erneuten Prüfung, ob wegen der Schwere der Schuld Jugendstrafe zu verhängen ist, wird das Amtsgericht unter Berücksichtigung der aus § 54 Abs. 1 JGG folgenden, gegenüber § 267 Abs. 3 StPO erhöhten Begründungspflicht (OLG Hamm, StV 2001, 176, 177 m.w.N.), sich damit auseinanderzusetzen haben, aus welchen Motiven der Angeklagte gehandelt hat, welche Ziele er mit dem Schuss verfolgt und welche Vorstellungen er von den eventuellen Folgen seiner Tat gehabt hat.
  • OLG Hamm, 10.04.2008 - 3 Ss 481/07

    Anwesenheit; Angeklagter; Hauptverhandlung; Entfernungh; Verfahrensrüge;

    Wie auch die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme dargelegt hat, sind unter Berücksichtigung des § 54 Abs. 1 JGG an die Begründung der Rechtsfolgenentscheidung gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO im Jugendstrafrecht besondere Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 13.08.2001 und vom 07.12.1999 - 2 Ss 1237/99 - m.w.N.; ebenso OLG Jena NStZ-RR 1998, 119 = StV 1998, 340; Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG, 3. Aufl. § 54 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 26.09.2003 - 3 Ss 554/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben

    Schädliche Neigungen liegen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie des erkennenden Oberlandesgerichts vor, wenn bei dem jugendlichen bzw. heranwachsenden Täter erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel gegeben sind, die ohne eine längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen (BGHR § 17 Abs. 2 JGG Schädliche Neigungen 5; OLG Hamm, StV 2001, 176 [177], je m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.08.2005 - 3 Ss 283/05

    Jugendrecht; Rechtsfolgenenrscheidung; Anforderungen; Bewährungsentscheidung

    Unter Berücksichtigung des § 54 Abs. 1 JGG sind an die Begründung der Rechtsfolgenentscheidung gem. § 267 Abs. 3 S. 1 StPO im Jugendrecht besondere Anforderungen zu stellen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.12.1999 - 2 Ss 1237/99 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.06.2006 - 2 Ss 424/05

    Urteilsgründe; Jugendgerichtsverfahren; Verwarnung; Pflichtverteidigung

  • KG, 07.10.2008 - 1 Ss 345/08

    Anforderungen an die Erörterung der Schwere der Schuld i.R.d. Verhängung von

  • AG Rudolstadt, 12.04.2012 - 357 Js 3706/12

    Jugendstrafe: Verhängung wegen fortgesetzter Begehung kleinerer Ladendiebstähle

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