Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 2 Ss 14/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17517
OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 2 Ss 14/11 (https://dejure.org/2011,17517)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.04.2011 - 2 Ss 14/11 (https://dejure.org/2011,17517)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. April 2011 - 2 Ss 14/11 (https://dejure.org/2011,17517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,17517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 222
    Zurechnung eines fahrlässig herbeigeführten Erfolges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tödliches Wettrennen im Straßenverkehr - objektive Zurechnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 23
  • JR 2012, 163
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 2 Ss 14/11
    Dieser Gedanke ist seit BGHSt 32, 262 auch in der Rechtsprechung im Ergebnis weitgehend anerkannt mit der Folge eines Haftungsausschlusses beim Erstverursacher jedenfalls in Fällen (strafloser) Mitwirkung an fremder eigenverantwortlicher Selbstgefährdung.
  • BGH, 11.03.2008 - 3 StR 378/07

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (Unerbringung in der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 2 Ss 14/11
    Der Senat hat über die Entschädigungsverpflichtung selbst und von Amts wegen zu entscheiden, weil er die Sache durch Freispruch des Angeklagten abschließend erledigt und weitere, vom Tatrichter zu treffende Feststellungen nicht mehr erforderlich sind, § 8 Abs. 1 S. 1 StrEG (vgl. auch OLG Düsseldorf a. a. O. und NZV 1998, 383 sowie ferner BGH StraFo 2008, 266).
  • BGH, 25.02.2003 - 4 StR 515/02

    Gesamte Kostentragung bei nur geringem Teilerfolg ; Vorläufige Entziehung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 2 Ss 14/11
    Mit dem endgültigen Wegfall der Maßregel entfällt auch die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ohne weiteres (vgl. BVerfG NJW 1995, 124; BGH, Beschluss vom 25.02.2003, Az. 4 StR 515/02; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl. 2010, § 111a Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.1998 - 5 Ss 99/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 2 Ss 14/11
    Der Senat hat über die Entschädigungsverpflichtung selbst und von Amts wegen zu entscheiden, weil er die Sache durch Freispruch des Angeklagten abschließend erledigt und weitere, vom Tatrichter zu treffende Feststellungen nicht mehr erforderlich sind, § 8 Abs. 1 S. 1 StrEG (vgl. auch OLG Düsseldorf a. a. O. und NZV 1998, 383 sowie ferner BGH StraFo 2008, 266).
  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 2 Ss 14/11
    Ob ein Handeln auch nach rechtlichen Maßstäben für den Erfolg bedeutsam ist, bedarf jedoch einer wertenden Betrachtungsweise (vgl. schon BGHSt 11, 1, 7).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1989 - 5 Ss 337/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 2 Ss 14/11
    Denn der Angeklagte P. ist wegen eines Verhaltens verfolgt worden, das von vornherein nicht strafbar war (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1990, 39, 40), so dass der Grundgedanke der Vorschrift, eine Art "formlose Anrechnung" vorzunehmen, nicht durchgreift (vgl. Schätzler/Kunz , StrEG, 3. Aufl. 2003, § 5 Rn. 24).
  • BVerfG, 24.05.1994 - 2 BvR 862/94

    Objektiv willkürliche neuerliche vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 2 Ss 14/11
    Mit dem endgültigen Wegfall der Maßregel entfällt auch die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ohne weiteres (vgl. BVerfG NJW 1995, 124; BGH, Beschluss vom 25.02.2003, Az. 4 StR 515/02; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl. 2010, § 111a Rn. 13).
  • LG Limburg, 07.06.2018 - 5 KLs 3 Js 11612/16

    Tödliche Geisterfahrt eines Freigängers: JVA-Beamte zu Haftstrafen verurteilt

    Hier steht einer Zurechnung des nur mittelbar verursachten Erfolgs zunächst das Verantwortungsprinzip entgegen, wonach jeder sein Verhalten grundsätzlich nur darauf einzurichten hat, dass er selbst Rechtsgüter nicht gefährdet, nicht aber - weil dies nämlich in deren eigene Verantwortung fällt - auch darauf, dass andere dies nicht tun (vgl. OLG Rostock NStZ 01 199 f. [OLG Rostock 11.08.1999 - 1 Ws 10/97] , Olg Stuttgart, BeckRS 2011, 13458, Eisele , in: Schönke/Schröder, Vorbem .zu §§ 13 ff. Rn. 101).
  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen auf der B 229: BGH bestätigt Urteil des

    Das Verbot der Teilnahme an unerlaubten Kraftfahrzeugrennen gemäß § 315d Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB hat daher nicht nur den Zweck, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch die unmittelbaren Auswirkungen des eigenen Fahrverhaltens zu verhindern, sondern bezieht auch ein Rennverhalten ein, das einen Konkurrenten zu einem Dritte gefährdenden Verhalten veranlasst (vgl. Jansen, NZV 2017, 214, 219; Weigend in FS-Fischer, 2018, S. 569, 579 f.; Preuß, NZV 2017, 105, 108; Kulhanek in BeckOK StGB, 50. Ed., § 315d Rn. 51; ebenso zu § 29 Abs. 1 StVO a.F. bereits Puppe, JR 2012, 163, 166; Rengier, StV 2013, 30, 32; ders. Strafrecht AT, 11. Aufl., § 52 Rn. 69 ff.; Mitsch, JuS 2013, 20, 23; Schneider, ZJS 2013, 362, 371; allgemein hierzu auch Roxin/Greco, Strafrecht AT, Bd. I, 5. Aufl., § 11 Rn. 144c).
  • LG Köln, 14.04.2016 - 117 KLs 19/15

    Verurteilung wegen Teilnahme an einem verbotenen Straßenrennen mit Todesfolge

    Danach hat zwar jeder sein Verhalten grundsätzlich nur darauf auszurichten, dass er selbst Rechtsgüter nicht gefährdet, nicht aber darauf, dass andere dies nicht tun - dies fällt in deren eigene "Zuständigkeit" (OLG Stuttgart, StV 2012, 23).
  • OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12

    Zurechnung der Unfallfolgen bei spontaner Veranstalltung eines durch einen

    Demgegenüber hat sich das Landgericht der Ansicht angeschlossen, dass der Zurechnung eines nur mittelbar verursachten Taterfolgs das "Verantwortungsprinzip" entgegenstehe; danach habe "jeder sein Verhalten grundsätzlich nur darauf auszurichten, dass er selbst Rechtsgüter nicht gefährdet, nicht aber darauf, dass andere dies nicht tun - denn dies fällt in deren eigene "Zuständigkeit" "; dies gelte auch, wenn nicht nur der eigentlich verantwortliche Letztverursacher, sondern zusätzlich Dritte zu Schaden kommen (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. April 2011 - 2 Ss 14/11 - DAR 2011, 4152 mit krit. Anm. Puppe, JR 2012, 164).

    Denn der vorliegende Einzelfall liegt anders als der, welchen das Oberlandesgericht Stuttgart durch seinen Beschluss vom 19. April 2011 - 2 Ss 14/11 - entschieden hat.

  • LG Bückeburg, 08.09.2011 - 4 Ns 23/11

    Überholvorgang mit Beschleunigung des Überholten Fahrzeugs -

    In diesem Sinne zurechenbar ist ein durch menschliches Verhalten verursachter Erfolg deshalb nur dann, wenn dieses Verhalten eine rechtlich missbilligte Gefahr für das verletzte Rechtsgut geschaffen und gerade diese Gefahr sich im tatbestandsmäßigen Erfolg verwirklicht hat (so OLG Stuttgart vom 19.4.2011, 2 Ss 14/11 Tz. 18 unter Verweis auf Fischer, Strafgesetzbuch, 58. Auflage 2011, Vor § 13 Rz. 25 m.w.N.).

    Danach hat jeder sein Verhalten grundsätzlich nur darauf auszurichten, dass er Rechtsgüter nicht gefährdet, nicht aber darauf, dass andere dies nicht tun, denn dies fällt nicht in seine Zuständigkeit (so OLG Stuttgart vom 19.4.2011, 2 Ss 14/11 Tz. 21 unter Verweis auf Lenckner/Eisele, StGB, Vorbem. §§ 13 ff. Rz. 101 m.w.N.).

    Eine andere rechtliche Wertung hätte sich allenfalls dann ergeben können, wenn die Fähigkeit des Nebenklägers zu einem eigenverantwortlichen Handeln im Zeitpunkt des Unterlassens der Lenkbewegung herabgesetzt gewesen wäre und der Angeklagte ausnahmsweise für dessen rechtsgutgefährdendes bzw. -verletzendes Verhalten einzustehen hätte (so OLG Stuttgart vom 19.4.2011, 2 Ss 14/11 Tz. 23).

  • LG Hamburg, 05.01.2018 - 709 Ns 28/17

    Tödliches Autorennen: Beide Unfallfahrer zu Haftstrafen verurteilt

    Dies gelte auch dann, wenn in einer solchen Situation nicht nur der eigentlich verantwortliche Letztverursacher, sondern zusätzlich Dritte zu Schaden kämen (OLG Stuttgart, DAR 2011, 415, Rdnr. 21 f.; zitiert nach juris).
  • LG Limburg, 07.06.2018 - 5 KLs

    § 222 StGB

    Hier steht einer Zurechnung des nur mittelbar verursachten Erfolgs zunächst das Verantwortungsprinzip entgegen, wonach jeder sein Verhalten grundsätzlich nur darauf einzurichten hat, dass er selbst Rechtsgüter nicht gefährdet, nicht aber - weil dies nämlich in deren eigene Verantwortung fällt - auch darauf, dass andere dies nicht tun (vgl. OLG Rostock NStZ 01 199 f. , Olg Stuttgart, BeckRS 2011, 13458, Eisele , in: Schönke/Schröder, Vorbem .zu §§ 13 ff. Rn. 101).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht