Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8345
OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07 (https://dejure.org/2007,8345)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.07.2007 - 2 Ss 224/07 (https://dejure.org/2007,8345)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Juli 2007 - 2 Ss 224/07 (https://dejure.org/2007,8345)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessener zeitlicher Abstand zwischen Verhängung eines Fahrverbots und der Anlasstat; Sinn und Zweck des strafrechtlichen Fahrverbots aus § 44 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rabüro.de

    Kein Fahrverbot für lange zurückliegende Verkehrsverstöße

  • Judicialis

    StGB § 44

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Nötigung im Straßenverkehr - Entfall eines verhängten Fahrverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot - Langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot - Langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Begriff der Bande (BGHSt 46, 321); Anordnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 22.10.2001 - 5 StR 439/01 - (zfs 2004, 133 f) ausgeführt, dass die Anordnung eines Fahrverbotes als Warnungs- und Besinnungsstrafe für einen über ein Jahr und neun Monate zurückliegenden Pflichtverstoß nicht mehr geeignet sei.

    Dies ist jedenfalls bei einem Zeitraum von einem Jahr und neun Monaten anzunehmen (so auch BGH zfs 2004, 133 f.; Senat in StV 2004, 489 unter Hinweis auf die vorstehend zitierte Entscheidung des BGH und Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 16. November 2004 in 3 Ss 325/04).

  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss 112/04

    Hauptstrafe; Nebenstrafe; Wechselwirkung; langer Zeitraum zwischen Tat und

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07
    Nach einem längeren Zeitablauf verliert der spezialpräventive Zweck eines Fahrverbots seine eigentliche Bedeutung, so dass nur noch der Charakter als Sanktionsinhalt übrig bleibt (vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 03.06.2004 - 2 Ss 112/04 -).

    Dies ist jedenfalls bei einem Zeitraum von einem Jahr und neun Monaten anzunehmen (so auch BGH zfs 2004, 133 f.; Senat in StV 2004, 489 unter Hinweis auf die vorstehend zitierte Entscheidung des BGH und Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 16. November 2004 in 3 Ss 325/04).

  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06

    Nötigung im Straßenverkehr, Fahrverbot, Aufhebung des Fahrverbotes, Zeuge,

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07
    Daher kommt eine Verhängung, die sich nach allgemeinen Strafzumessungserwägungen richtet, für lange zurückliegende Taten nicht mehr in Betracht (vgl. Senat, a.a.O.; Beschlüsse des hiesigen 4. Strafsenats vom 15. März 2005, 4 Ss 54/05, vom 11. Oktober 2005, 4 Ss 361/05 und vom 7. März 2006 in 4 Ss 28/06; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 44 Rn. 2, m.w.N.).

    Trotz der grundsätzlich bestehenden Wechselwirkung zwischen Haupt- und Nebenstrafe konnte der Senat vorliegend in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst entscheiden (vgl. Beschlüsse des hiesigen 4. Strafsenats vom 15. März 2005 in 4 Ss 54/05 und vom 7. März 2006 in 4 Ss 28/06; OLG Köln, DAR 2005, 697).

  • OLG Hamm, 15.03.2005 - 4 Ss 54/05

    Kein Fahrverbot bei vom Angeklagten nicht zu verantwortender Verfahrensdauer von

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07
    Daher kommt eine Verhängung, die sich nach allgemeinen Strafzumessungserwägungen richtet, für lange zurückliegende Taten nicht mehr in Betracht (vgl. Senat, a.a.O.; Beschlüsse des hiesigen 4. Strafsenats vom 15. März 2005, 4 Ss 54/05, vom 11. Oktober 2005, 4 Ss 361/05 und vom 7. März 2006 in 4 Ss 28/06; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 44 Rn. 2, m.w.N.).

    Trotz der grundsätzlich bestehenden Wechselwirkung zwischen Haupt- und Nebenstrafe konnte der Senat vorliegend in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst entscheiden (vgl. Beschlüsse des hiesigen 4. Strafsenats vom 15. März 2005 in 4 Ss 54/05 und vom 7. März 2006 in 4 Ss 28/06; OLG Köln, DAR 2005, 697).

  • OLG Hamm, 25.06.2002 - 3 Ss OWi 341/02

    Fahrverbot, Zeitablauf zwischen Tat und Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07
    Etwas anderes kann zwar dann gelten, wenn der erhebliche Zeitablauf zwischen Tat und Verhängung des Fahrverbotes dem Angeklagten anzulasten ist (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschlüsse vom 25.06.2002 - 3 Ss OWi 341/02 - und vom 28.01.2003 -3 Ss OWi 17/03 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss 207/05

    Berufung; Beschränkung; Fahrverbot; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07
    Eine Beschränkung des Rechtsmittels allein auf das Fahrverbot ist hingegen unzulässig (vgl. Beschluss des Senats vom 25. Mai 2005 in 2 Ss 207/05 (VRS 108, 122 = NStZ 2006, 592).
  • OLG Hamm, 11.10.2005 - 4 Ss 361/05

    erheblich verminderte Schuldfähigkeit, Ausführungen zur Strafrahmenverschiebung,

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07
    Daher kommt eine Verhängung, die sich nach allgemeinen Strafzumessungserwägungen richtet, für lange zurückliegende Taten nicht mehr in Betracht (vgl. Senat, a.a.O.; Beschlüsse des hiesigen 4. Strafsenats vom 15. März 2005, 4 Ss 54/05, vom 11. Oktober 2005, 4 Ss 361/05 und vom 7. März 2006 in 4 Ss 28/06; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 44 Rn. 2, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.01.2003 - 3 Ss OWi 17/03

    Rotlichtverstoß, qualifizierter, Fahrverbot, langer Zeitablauf zwischen Tat und

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07
    Etwas anderes kann zwar dann gelten, wenn der erhebliche Zeitablauf zwischen Tat und Verhängung des Fahrverbotes dem Angeklagten anzulasten ist (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschlüsse vom 25.06.2002 - 3 Ss OWi 341/02 - und vom 28.01.2003 -3 Ss OWi 17/03 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.06.2006 - 2 Ss 532/06

    Straßenverkehrsgefährdung; Überholen, Nötigung; konkrete Gefahr; Beinaheunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 6. Juni 2006 (2 Ss 532/06) das Urteil des Landgerichts vom 8. September 2005 im Schuldspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen insoweit aufgehoben, als der Angeklagte wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verurteilt worden ist, sowie im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen insgesamt.
  • OLG Hamm, 16.11.2004 - 3 Ss 325/04

    Fahrverbot, langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07
    Dies ist jedenfalls bei einem Zeitraum von einem Jahr und neun Monaten anzunehmen (so auch BGH zfs 2004, 133 f.; Senat in StV 2004, 489 unter Hinweis auf die vorstehend zitierte Entscheidung des BGH und Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 16. November 2004 in 3 Ss 325/04).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2004 - 1 Ss 109/04

    Bußgeldbewehrter Verstoß gegen eine Grünanlagenverordnung einer

  • OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05

    Fahrverbot, Absehen; Ausschöpfen von Rechtsmitteln; langer Zeitablauf

  • OLG Köln, 19.08.2005 - 83 Ss 26/05

    Eigene Entscheidung des Revisionsgerichts über Wegfall des Fahrverbots bei

  • OLG Hamm, 24.07.2012 - 2 RVs 37/12

    Verhängung eines Fahrverbots bei lange zurückliegender Tat

    Eine Fahrverbotsverhängung, die sich nach allgemeinen Strafzumessungserwägungen richtet, kommt nach einhelliger Ansicht jedenfalls für sehr lange zurückliegende Taten nicht mehr in Betracht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Juni 2004, 2 Ss 112/04, und vom 23. Juli 2007, 2 Ss 224/07 in DAR 2007, 714; OLG Hamm, Beschlüsse vom 15. März 2005, 4 Ss 54/05 in DAR 2005, 406 und vom 7. Februar 2008, 4 Ss 21/08; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2001, 5 StR 439/01 in ZfS 2004, 133).

    Trotz der grundsätzlich bestehenden Wechselwirkung zwischen Haupt- und Nebenstrafe konnte der Senat vorliegend in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst entscheiden (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2007 a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 15. März 2005, a.a.O.; OLG Köln, DAR 2005, 697).

  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 Ss 21/08

    Fahrverbot bei Straßenverkehrsdelikten?

    Nach einem längeren Zeitablauf verliert der spezialpräventive Zweck eines Fahrverbots seine eigentliche Bedeutung, so dass nur noch der Charakter als Sanktionsinhalt übrig bleibt (vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 23.07.2007 - 2 Ss 224/07 -).
  • AG Aschersleben, 20.02.2023 - 62 OWi 29/22

    Verkehrsordnungswidrigkeit "Geschwindigkeitsüberschreitung": Absehen vom

    Ein Fahrverbot kann seine Warnungs- und Besinnungsfunktion - auch im Hinblick auf seinen Strafcharakter - nur dann erfüllen, wenn es sich in einem angemessenen zeitlichen Abstand zur Tat auf den Täter auswirkt (OLG Hamm, Beschluss vom 23.07.2007, Az. 2 Ss 224/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht