Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 10.01.1996

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.02.1996 - 2 Ss 4/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3009
OLG Karlsruhe, 12.02.1996 - 2 Ss 4/96 (https://dejure.org/1996,3009)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.02.1996 - 2 Ss 4/96 (https://dejure.org/1996,3009)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Februar 1996 - 2 Ss 4/96 (https://dejure.org/1996,3009)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3009) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 206
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70

    Sinngemäße Geltung des Verschlechterungsverbotes auch im Bußgeldverfahren -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.1996 - 2 Ss 4/96
    Die Rechtsbeschwerde wendet sich zwar allein gegen die Verhängung des Fahrverbots, doch erfaßt sie den gesamten Rechtsfolgenausspruch, da zwischen der Höhe der Geldbuße und der Anordnung des Fahrverbots eine Wechselwirkung besteht, die die Beschränkung der Rechtsbeschwerde innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs allein auf die Verhängung des Fahrverbots ausschließt (BGHSt 24, 11 ).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.1993 - 4 U 12/92

    Versicherungsnehmer; Verletzung der Aufklärungsobliegenheit; Leistungsfreiheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.1996 - 2 Ss 4/96
    Diese Auffassung steht auch im Einklang mit der ganz überwiegenden zivilrechtlichen Rechtsprechung in solchen Fällen zur Frage der groben Fahrlässigkeit im Rahmen von Kaskoversicherungsverträgen (§ 61 VVG ; siehe OLG Hamm ZfS 1991, 204; NZV 1993, 439 ; OLG Frankfurt DAR 1992, 432 ; LG Augsburg ZfS 1991, 504).
  • OLG Hamm, 06.02.1991 - 20 U 253/90

    Rotlichtfall; Halten vor roten Ampel; Fahren trotz Rotzeichens; Momentane

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.1996 - 2 Ss 4/96
    Diese Auffassung steht auch im Einklang mit der ganz überwiegenden zivilrechtlichen Rechtsprechung in solchen Fällen zur Frage der groben Fahrlässigkeit im Rahmen von Kaskoversicherungsverträgen (§ 61 VVG ; siehe OLG Hamm ZfS 1991, 204; NZV 1993, 439 ; OLG Frankfurt DAR 1992, 432 ; LG Augsburg ZfS 1991, 504).
  • OLG Frankfurt, 20.05.1992 - 13 U 65/91

    Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit; Schuldvorwurf; Regeln des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.1996 - 2 Ss 4/96
    Diese Auffassung steht auch im Einklang mit der ganz überwiegenden zivilrechtlichen Rechtsprechung in solchen Fällen zur Frage der groben Fahrlässigkeit im Rahmen von Kaskoversicherungsverträgen (§ 61 VVG ; siehe OLG Hamm ZfS 1991, 204; NZV 1993, 439 ; OLG Frankfurt DAR 1992, 432 ; LG Augsburg ZfS 1991, 504).
  • OLG Hamm, 27.09.1995 - 2 Ss OWi 998/95

    Absehen vom Fahrverbot, Rotlichtverstoß, Wahrnehmungsfehler, losfahren, nachdem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.1996 - 2 Ss 4/96
    Eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers ist in diesem Verhalten nicht zu sehen (siehe auch OLG Hamm DAR 1995, 501 ; KG bei Janiszewski NStZ 1994, 574; OLG Düsseldorf ZfS 1993, 429; Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot-Führerscheinentzug, 8. Aufl., Rdnr. 334a; Hentschel NJW 1994, 707).
  • OLG Hamm, 10.06.1999 - 2 Ss OWi 486/99

    Irrtum über Defekt einer Lichtzeichenanlage)

    NZV 1995, 82; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206), einen vom Regelfall abweichenden deutlich geringeren Handlungsunwert und eine nicht als "grob" einzustufende Pflichtwidrigkeit auf.
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09

    Umfang der Pflichtverletzung bei Einfahren in eine Kreuzung infolge Ampelreflexes

    Ein Regelfall ist aber dann zu verneinen, wenn die gesamten Tatumstände so weit von dem typischen, vom Verordnungsgeber ins Auge gefassten Fall des Verkehrsverstoßes abweichen, dass eine grobe Pflichtverletzung im Ergebnis nicht festgestellt werden kann (OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 ; NJW 2003, 3719 ).

    Anknüpfungspunkt für die vom Verordnungsgeber in der Regel gewollte Ahndung eines "qualifizierten" Rotlichtverstoßes mit einem Fahrverbot ist der Fall eines Verkehrsteilnehmers, der über mehrere Sekunden hinweg unaufmerksam auf eine Rotlicht zeigende Ampel zufährt und den Vertrauensschutz des Querverkehrs und von Fußgängern abstrakt und gegebenenfalls konkret gefährdet (OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 ; NJW 2003, 3719 , jeweils m.w.N.).

    Eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers ist in diesem Verhalten nicht zu sehen (OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 ; NJW 2003, 3719 ; OLG Düsseldorf NJW 1993, 2063 ; NZV 2000, 91 ; OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 279 ; KG Berlin NZV 2002, 50 ).

  • OLG Karlsruhe, 23.01.2004 - 3 Ss 273/03

    Straßenverkehrsgefährdung: Grobe Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit bei

    Bei Verkehrsverstößen vorliegender Art ist darüber hinaus zu fordern, dass zumindest auch die vom Bundesgerichtshof zum Merkmal der "groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers" i. S. d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG entwickelten Kriterien (BGHSt 43, 241, 245 ff.) erfüllt sind (vgl. zur der Annahme von Rücksichtslosigkeit entgegenstehender, auf menschlichem Versagen beruhender Fehleinschätzung der Verkehrssituation: BGHSt 5, 392, 396; zum "Augenblicksversagen": LK-König StGB 11. Aufl. § 315 c Rdnrn. 144 ff m.w.N.; vgl. auch die Rechtsprechung der Obergerichte zum "atypischen Rotlichtverstoß", etwa OLG Karlsruhe Die Justiz 1996, 348 = NZV 1996, 206).
  • OLG Hamm, 14.11.1996 - 3 Ss OWi 1178/96

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Anhalten vor LZA, Beweiswürdigung, Gefährdung

    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, daß ein qualifizierter Rotlichtverstoß nach Nr. 34.2 BKatV nicht vorliege, wenn ein Fahrzeugführer das Rotlicht der für ihn geltenden Lichtzeichenanlage zunächst beachtet, dann aber infolge einer auf einem Wahrnehmungsfehler beruhenden Unachtsamkeit dennoch in die Kreuzung einfährt, obgleich die Lichtzeichenanlage weiterhin Rotlicht zeigt (vgl. OLG Hamm (2. Strafsenat) DAR 1995, 501 ; OLG Düsseldorf (5. Strafsenat) VRS 85, 139, 140; VRS 85, 470, 471; NZV 1995, 328 ; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 ; DAR 1996, 367 ; OLG Hamburg VerkMitt 1995, Nr. 38).

    Aus der amtlichen Begründung der 12. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 15.10.1991 (VkBl 1991, 702), durch die gemäß Art. 2 Ziff. 3 c u.a. der Regelfall der Nr. 34.2 BKatV eingeführt worden sei, folge zudem, daß ein qualifizierter Rotlichtverstoß gemäß Nr. 34.2 BKatV regelmäßig erst dann vorliege, wenn ein Verkehrsteilnehmer über mehrere Sekunden hinweg unaufmerksam auf eine Rotlicht zeigende Ampel zufahre und der Vertrauensschutz des Querverkehrs oder von Fußgängern gefährdet werde (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 1996, 206 ).

    Im übrigen stehe diese Auffassung im Einklang mit der ganz überwiegenden Rechtsprechung in solchen Fällen zur Frage der groben Fahrlässigkeit im Rahmen von Kaskoversicherungsverträgen zu § 61 WG (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 m.w.N.).

    Soweit verschiedentlich eine Einschränkung des Anwendungsbereiches des Regeltatbestandes der Nr. 34.2 BKatV mit dem Willen des Verordnungsgebers begründet wird (so insbes.: OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 ), ist diese Argumentation wenig überzeugend, da der Wille des Verordnungsgebers zum Teil gerade auch zur Begründung des gegenteiligen Ergebnisses, nämlich zur Anwendung des Regeltatbestandes der Nr. 34.2 BKatV herangezogen wird (so: OLG Düsseldorf NZV 1996, 117 ).

  • OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 2 Ss OWi 411/04

    OWi-Recht: Kein qualifizierter Rotlichtverstoß bei "Mitziehenlassen"

    Ein Regelfall ist gleichwohl zu verneinen, wenn die gesamten Tatumstände so weit von dem typischen, vom Verordnungsgeber ins Auge gefassten Fall des Verkehrsverstoßes abweichen, dass eine grobe Pflichtverletzung i. s. von § 25 Abs. 1 S. 1 StVG im Ergebnis nicht festgestellt werden kann (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; NJW 2003, 3720).

    In subjektiver Hinsicht ist lediglich von einem kurzfristigen Versagen auszugehen, das den Handlungsunwert des Verstoßes als weniger gravierend erscheinen lässt (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 176; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; VRS 97, 198, 200; NJW 2003, 3720).

    Denn der Betroffene ließ sich aufgrund einer momentanen Unaufmerksamkeit von dem anfahrenden Geradeausverkehr "mitziehen" (sog. Mitzieheffekt - vgl. dazu OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; VRS 85, 139, 140; 85, 470, 471; OLG Hamm NZV 1995, 82; 2001, 221; VRS 90, 455; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; NJW 2003, 3720; BayObLG NZV 1994, 370; KG VRS 101, 301; OLG Koblenz NStZ-RR 2004, 284).

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Das Rechtsmittel erfasst gleichwohl den gesamten Rechtsfolgenausspruch, da zwischen der Höhe der Geldbuße und der Anordnung des Fahrverbots eine Wechselwirkung besteht, die eine Beschränkung der Rechtsbeschwerde innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs allein auf die Verhängung des Fahrverbots ausschließt (BGHSt 24, 11 ff.; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 f.; VRS 97, 198 f.).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04

    Anordnung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer außerordentlichen Härte

    Das Rechtsmittel erfasst gleichwohl den gesamten Rechtsfolgenausspruch, da zwischen der Höhe der Geldbuße und der Anordnung des Fahrverbots eine Wechselwirkung besteht, die eine Beschränkung der Rechtsbeschwerde innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs allein auf die Verhängung des Fahrverbots ausschließt (BGHSt 24, 11 ff.; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 f.; VRS 97, 198 f.).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18

    Regelfahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

    Soweit der Senat in der Vergangenheit mit vergleichbaren Fällen befasst war, hatte er dies verneint (Beschlüsse vom 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09, VRS 118, 369; vom 18.06.2002 - 2 Ss 94/01, NStZ 2004, 48 [Fahrzeug wurde nach der Haltelinie wieder angehalten]; vom 21.05.1996 - 2 Ss 89/96, DAR 1996, 367; vom 12.02.1996 - 2 Ss 4/96, VRS 91, 200).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Das Rechtsmittel hat - zumindest vorläufigen - Erfolg, weil die Anordnung eines Fahrverbots sachlich-rechtlicher Prüfung nicht standhält und hiervon auch der weitere Rechtsfolgenausspruch betroffen ist (OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 f.; VRS 97, 198 f.).
  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 2 Ss OWi 727/98

    Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Mitzieheffekt, geringer Handlungsunwert, grobe

    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Senats ist demjenigen, der sich zunächst ordnungsgemäß verhält und bei Rotlicht anhält, dann aber infolge einer auf einem Wahrnehmungsfehler - Verwechslung der für ihn geltenden Lichtzeichenanlage - sowie des sogenannten Mitzieh-Effektes beruhenden Unachtsamkeit trotz fortdauernden Rotlichts in die Kreuzung einfährt, keine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers i.S.d. § 25 Abs. 1 StVG zur Last zu legen (vgl. OLG Hamm, NZV 1995, 82; 1996, 206 (LS); so auch OLG Karlsruhe, NZV 1996, 206).
  • KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch:

  • OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 2 Ss 89/96

    Regelfahrverbot; Rotlicht; Ampel; Wahrnehmungsfehler; Unachtsamkeit; Kreuzung;

  • OLG Hamm, 02.09.2001 - 5 Ss OWi 667/01

    Rotlichtverstoß, Absehen vom Fahrverbot bei einem Wahrnehmungsfehler, Verwechseln

  • OLG Karlsruhe, 03.04.1996 - 2 Ss 23/96
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3864
OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96 (https://dejure.org/1996,3864)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.01.1996 - 2 Ss 4/96 (https://dejure.org/1996,3864)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Januar 1996 - 2 Ss 4/96 (https://dejure.org/1996,3864)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3864) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 249
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Es ist anerkannt, daß zur Begründung einer Verfahrensrüge solche Tatsachen, die sich aus den Urteilsgründen ergeben, jedenfalls dann nicht mitgeteilt werden müssen, wenn auch eine zulässige Sachrüge erhoben worden ist; in diesem Fall muß das Revisionsgericht die Urteilsgründe ohnehin zur Kenntnis nehmen (BGHSt 36, 384 [385]; BGH StV 1981, 164 ; 1982, 55; bei Dallinger, MDR 1956, 272; BayObLG …

    Die Revision muß nicht einmal ausdrücklich auf die Urteilsgründe Bezug nehmen (BGHSt 36, 384; anders möglicherweise BGH, NJW 1982, 2738 , wo es auf die Frage jedoch nicht ankam).

  • OLG Düsseldorf, 19.09.1989 - 5 Ss 352/89
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Deshalb kann er sich, wenn das Urteil erkennen läßt, daß vor der Verhandlung Entschuldigungsgründe vorgebracht worden sind oder daß solche Gründe sonst vorliegen, auf das Vorbringen beschränken, das Gericht habe sein Ausbleiben nicht als unentschuldigt ansehen dürfen (OLG Düsseldorf, VRS 78, 129, 138; OLG Köln, VRS 72, 442); die Anforderungen an die Revisionsbegründung entsprechen dann weitgehend denjenigen an die allgemeine Sachrüge (vgl. OLG Zweibrücken, StV 1987, 10, wo die Beanstandung sogar als Sachrüge bezeichnet wird).

    Daß dies der Fall ist, muß sich aus dem Urteil in rechtlich überprüfbarer Weise ergeben (OLG Düsseldorf, StV 1987, 9; VRS 78, 129; OLG Zweibrücken, StV 1987, 10; KG StV 1987, 11).

  • OLG Köln, 17.03.1987 - Ss 118/87

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bußgeldbescheids und der Anordnung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Deshalb kann er sich, wenn das Urteil erkennen läßt, daß vor der Verhandlung Entschuldigungsgründe vorgebracht worden sind oder daß solche Gründe sonst vorliegen, auf das Vorbringen beschränken, das Gericht habe sein Ausbleiben nicht als unentschuldigt ansehen dürfen (OLG Düsseldorf, VRS 78, 129, 138; OLG Köln, VRS 72, 442); die Anforderungen an die Revisionsbegründung entsprechen dann weitgehend denjenigen an die allgemeine Sachrüge (vgl. OLG Zweibrücken, StV 1987, 10, wo die Beanstandung sogar als Sachrüge bezeichnet wird).
  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Voraussetzung dafür, daß die Berufung im Falle des § 329 Abs. 1 S. 1 StPO verworfen werden kann, ist, daß das Fernbleiben des Angeklagten nach dem Ergebnis einer durch das Gericht vorzunehmenden Prüfung bei weiter Auslegung zugunsten des Angeklagten nicht genügend entschuldigt ist (BGHSt 17, 391 [396f]).
  • BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen wegen Unerreichbarkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Die Revision muß nicht einmal ausdrücklich auf die Urteilsgründe Bezug nehmen (BGHSt 36, 384; anders möglicherweise BGH, NJW 1982, 2738 , wo es auf die Frage jedoch nicht ankam).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.1990 - 2 Ss OWi 381/90
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Dabei muß jedenfalls grundsätzlich unter vollständiger Darlegung bestimmter, im einzelnen anzugebender Tatsachen näher ausgeführt werden, weshalb das Gericht das Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung nicht als unentschuldigt habe ansehen dürfen (OLG Düsseldorf, VRS 80, 465 m.w. Nachw. zu der ähnlichen Vorschrift des § 74 OWiG ).
  • KG, 28.05.1985 - 1 Ss 111/85
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Daß dies der Fall ist, muß sich aus dem Urteil in rechtlich überprüfbarer Weise ergeben (OLG Düsseldorf, StV 1987, 9; VRS 78, 129; OLG Zweibrücken, StV 1987, 10; KG StV 1987, 11).
  • BGH, 12.02.1981 - 4 StR 714/80

    Reichweite der Pflicht des Gerichts zu umfassender Sachverhaltsaufklärung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Es ist anerkannt, daß zur Begründung einer Verfahrensrüge solche Tatsachen, die sich aus den Urteilsgründen ergeben, jedenfalls dann nicht mitgeteilt werden müssen, wenn auch eine zulässige Sachrüge erhoben worden ist; in diesem Fall muß das Revisionsgericht die Urteilsgründe ohnehin zur Kenntnis nehmen (BGHSt 36, 384 [385]; BGH StV 1981, 164 ; 1982, 55; bei Dallinger, MDR 1956, 272; BayObLG …
  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81

    Abgrenzung eines Beweisantrages von der bloßen Beweisanregung - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Es ist anerkannt, daß zur Begründung einer Verfahrensrüge solche Tatsachen, die sich aus den Urteilsgründen ergeben, jedenfalls dann nicht mitgeteilt werden müssen, wenn auch eine zulässige Sachrüge erhoben worden ist; in diesem Fall muß das Revisionsgericht die Urteilsgründe ohnehin zur Kenntnis nehmen (BGHSt 36, 384 [385]; BGH StV 1981, 164 ; 1982, 55; bei Dallinger, MDR 1956, 272; BayObLG …
  • OLG Düsseldorf, 05.09.1986 - 2 Ss 375/86
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Daß dies der Fall ist, muß sich aus dem Urteil in rechtlich überprüfbarer Weise ergeben (OLG Düsseldorf, StV 1987, 9; VRS 78, 129; OLG Zweibrücken, StV 1987, 10; KG StV 1987, 11).
  • OLG Köln, 12.12.2000 - Ss 446/00

    Rüge der Verletzung des § 329 StPO ausschließlich mit Hilfe einer Verfahrensrüge

    Nach Ansicht des Senats ist daran festzuhalten, dass die Verletzung des § 329 Abs. 1 StPO durch rechtsfehlerhafte Annahme der Voraussetzungen für eine Berufungsverwerfung nur Gegenstand einer den Vorschriften des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Verfahrensrüge sein kann (so bisher BayObLG NJW 1999, 3424; OLG Brandenburg NStZ 1996, 249; OLG Düsseldorf StV 1982, 216 = JMBl NW 1982, 68; OLG Hamm NJW 1963, 65; OLG Hamm MDR 1973, 694 m. w. Nachw.; OLG Hamm VRS 59, 43 [44]; OLG Hamm VRS 98, 203 [204] = NStZ-RR 2000, 84; OLG Hamburg NJW 1965, 315 m. w. Nachw.; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 433; SenE v. 09.02.1988 - Ss 40/88 - VRS 75, 113 [115] = StV 1989, 53 m. w. Nachw.; SenE v. 25.06.1999 - Ss 255/99 - 1 Ws 15/99 = VRS 97, 362 [364]; Gollwitzer a.a.O. Rdnr. 99; AK-Dölling a.a.O. Rdnr. 46; KMR-Paulus § 329 StPO Rdnr. 68; Pfeiffer a.a.O.; zu § 412 StPO: …

    Das Revisionsgericht kann vielmehr schon aufgrund dieser sog. "unsubstantiierte Verfahrensrüge" prüfen, ob die Urteilsgründe rechtsfehlerhafte Erwägungen zum Begriff der genügenden Entschuldigung erkennen lassen (BayObLG NJW 1999, 3424; OLG Brandenburg NStZ 1996, 249 m. w. Nachw.; OLG Hamm NJW 1963, 65 [66]; OLG Hamburg NJW 1965, 315 m. w. Nachw.; OLG Zweibrücken StV 1987, 10; SenE v. 09.02.1988 - Ss 40/88 - VRS 75, 113 [115] = StV 1989, 53 m. w. Nachw.; zu § 412 StPO: OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331 = StV 1984, 148 [149]; zu § 74 Abs. 2 OWiG: SenE v. 17.03.1987 - Ss 118/87 B - = VRS 72, 442 [443]).

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2009 - 1 Ss 126/08

    Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil im Strafverfahren: Formgerechte

    Zur formgerechten Begründung einer Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil bzw. ein die Verwerfung bestätigendes Berufungsurteil reicht es deshalb aus, wenn die Revision unter Angabe bestimmter Tatsachen ausführt, das Gericht habe den Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung verkannt (OLG München NStZ-RR 2006, 20; OLG Brandenburg NStZ 1996, 249; OLG Düsseldorf VRS 78, 129; OLG Köln VRS 75, 113; OLG Schleswig SchlHA 2002, 171; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl.2009, § 329 Rn. 48 und § 412 Rn. 11; enger: KG NStZ-RR 2002, 218).
  • OLG München, 08.09.2005 - 5St RR 66/05

    Vertrauensschutz bei sehr kurzfristigem Verlegungsantrag des Angeklagten

    Wird in der Revisionsbegründung unter Angabe bestimmter Tatsachen ausgeführt, das Gericht habe das Fernbleiben nicht als unentschuldigt ansehen dürfen, bezieht bereits dieser Vortrag den Inhalt des angefochtenen Urteils unmittelbar in die Argumentation mit ein (OLG Brandenburg NStZ 1996, 249/250; OLG Düsseldorf VRS 78, 129; OLG Köln VRS 75, 113/115; Meyer-Goßner StPO 48.Aufl. § 329 Rn.48).
  • OLG Dresden, 12.07.2000 - 1 Ss 166/00

    Anfechtung eines Verwerfungsurteils

    Es ist in der - in ihrer Begründung uneinheitlichen, dogmatisch unübersichtlichen - Rechtsprechung der Revisionsgerichte lediglich anerkannt, dass sich die den Verfahrensmangel ergebenden Tatsachen auch allein aus den Gründen des angefochtenen Urteils selbst ergeben können (OLG Köln aaO.; OLG Brandenburg NStZ 96, 249 f.).
  • OLG Hamm, 07.10.1999 - 2 Ss 1011/99

    Verwerfung der Berufung bei Vorliegen ärztlicher Bescheinigungen

    An die Zulässigkeit dieser Verfahrensrügen werden keine strengen Anforderungen gestellt (OLG Köln, a.a.O.), zumal das Revisionsgericht an die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils, die in der Revisionsbegründung nicht wiederholt zu werden brauchen (vgl. OLG Brandenburg NStZ 1996, 249; OLG Düsseldorf StV 84, 148), gebunden ist.
  • OLG Nürnberg, 20.10.2009 - 1 St OLG Ss 160/09

    Strafverfahren: Ersatzzustellung an den Leiter einer Gemeinschaftsreinrichtung;

    Einer Wiederholung der tatsächlichen Feststellungen des Urteils in der Revisionsbegründungsschrift bedarf es nicht (OLG Brandenburg NStZ 1996, 249).
  • OLG Zweibrücken, 18.01.2007 - 1 Ss 188/06

    Anforderungen an die Anfechtung eines Verwerfungsurteils mit der Verfahrensrüge;

    Diese sind nicht hoch anzusetzen, weil sich aus dem Urteil selbst die Umstände des Nichterscheinens, die dafür vorgebrachten Gründe und der Beurteilung des Ausbleibens ergeben; die nochmalige Wiedergabe der Urteilsgründe wird in diesem Fall nicht gefordert (Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ 1996, 249).
  • OLG Celle, 29.04.2016 - 1 Ws 167/16

    Falsche Interpretation der Ladung zum Fortsetzungstermin in der

    Vielmehr hat das Revisionsgericht das angefochtene Urteil und die dort niedergelegten Gründe für die Berufungsverwerfung bereits auf eine hier ausnahmsweise zulässige sogenannte "allgemeine Verfahrensrüge" hin zur Kenntnis zu nehmen und rechtlich zu überprüfen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 Ss 126/08, NStZ-RR 2010, 287; OLG München, Beschluss vom 8. September 2005 - 5 St RR 66/05, NStZ-RR 2006, 20; Brandenburg. OLG, Beschluss vom 10. Januar 1996 - 2 Ss 4/96, NStZ 1996, 249; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 329 Rn. 48 mwN; MüKo-StPO/ Quentin , Bd. 2, 2016, § 329 Rn. 101 ff. mwN).
  • BayObLG, 25.10.2022 - 206 StRR 286/22

    Verwerfung der Berufung wegen Abwesenheit des Angeklagten - Genügende

    Diese brauchen in der Revisionsbegründungsschrift nicht wiederholt zu werden (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. Januar 1996, 2 Ss 4/96, NStZ 1996, 249, 250; KG, Beschluss vom 19. Dezember 2001, (3) 1 Ss 149/01 (92/01), NStZ-RR 2002, 218; Quentin in MüKoStPO, 1. Aufl. 2016, § 329 Rn. 108).
  • OLG Celle, 10.11.2011 - 32 Ss 130/11

    Entschuldigung des Ausbleibens des Angeklagten in der Hauptverhandlung auch bei

    Wird in der Revisionsbegründung unter Angabe bestimmter Tatsachen ausgeführt, das Gericht habe das Fernbleiben nicht als unentschuldigt ansehen dürfen, bezieht bereits dieser Vortrag den Inhalt des angefochtenen Urteils unmittelbar in die Argumentation mit ein (OLG München, a.a.O.; OLG Brandenburg NStZ 1996, 249/250 [OLG Brandenburg 10.01.1996 - 2 Ss 4/96] ; OLG Düsseldorf VRS 78, 129; OLG Köln VRS 75, 113/115).
  • OLG Jena, 03.06.2010 - 1 Ss 242/09

    Revision in Strafsachen: Zulässigkeit einer Revision der Staatsanwaltschaft gegen

  • BayObLG, 05.01.1999 - 2 ObOWi 700/98

    Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung

  • BayObLG, 10.12.2003 - 5St RR 339/03

    Frage des Vorliegenes einer entschuldigten Abwesenheit eines Angeklagten von der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht