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   OLG Hamm, 29.08.2001 - 2 Ss 488/01   

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OLG Hamm, 29.08.2001 - 2 Ss 488/01 (https://dejure.org/2001,20895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.08.2001 - 2 Ss 488/01 (https://dejure.org/2001,20895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. August 2001 - 2 Ss 488/01 (https://dejure.org/2001,20895)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Beweiswürdigung, Anforderungen, Ausführungen im Urteil, Lücken

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96

    Voraussetzungen der zur richterlichen Überzeugung erforderlichen persönlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2001 - 2 Ss 488/01
    Insoweit rechtsfehlerfrei ist die Beweiswürdigung, wenn die Urteilsgründe erkennen lassen, dass sie auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH NStZ 1997, 377; KK-Engelhardt, a.a.0., Rn. 45; Kleinknecht/Meyer-Goßner,a.a.0., jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08

    verschlossenes Behältnis; Schutzvorrichtung gegen Wegnahme; Urkundenbeweis mit

    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1983, 277, 278; OLG Hamm Beschl. v. 06.12.2007 - 3 Ss 492/07; OLG Hamm Beschl. v. 29.08.2001 - 2 Ss 488/01).
  • OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss 480/07

    Falsche Identitätsangaben gegenüber Ausländerbehörde

    a) Soweit das Amtsgericht der Strafbarkeit zu Grunde legt, dass die Angeklagten wahrheitswidrig angegeben hätten, sie seien in Q (Weißrussland) geboren und hätten die weißrussische Staatsangehörigkeit, ist die Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft, da sie lückenhaft (vgl. dazu BGH NStZ 1983, 277, 278; OLG Hamm Beschl. v. 02.08.2007 - 3 Ss 319/07; OLG Hamm Beschl. v. 29.08.2001 - 2 Ss 488/01) ist.
  • OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ss OWi 787/01

    Fahrverbot, Trunkenheitsfahrt, Anforderungen an die Urteilsgründe, Möglichkeit

    Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (vgl. nur BGH NStZ 1990, 28, LR-Gollwitzer, StPO, 25. Aufl., § 261 Rn. 8; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, § 261 Rn. 2; KK-Engelhardt, StPO, 4. Aufl., 2000, § 261 Rn. 2, jeweils mit weiteren Nachweisen; zuletzt so auch Senat im Urteil vom 28. August 2001 - 2 Ss 488/01).
  • OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08

    Vorbelastung; Tatbestandskennziffer

    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1983, 277, 278; OLG Hamm Beschl. v. 27.01.2009 - 3 Ss 567/08; OLG Hamm Beschl. v. 06.12.2007 - 3 Ss 492/07; OLG Hamm Beschl. v. 29.08.2001 - 2 Ss 488/01).
  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 3 Ss 179/08

    Beweiswürdigung; Steuerhinterziehung; Schätzung

    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1983, 277, 278; OLG Hamm Beschl. v. 06.09.2007 - 3 Ss 262/07; OLG Hamm Beschl. v. 06.12.2007 - 3 Ss 492/07; OLG Hamm Beschl. v. 29.08.2001 - 2 Ss 488/01).
  • OLG Hamm, 22.01.2007 - 2 Ss 458/06

    Beweisantrag; Inhalt; konkrete Beweisbehaptung; Beweisanregung

    Die Urteilsgründe müssen aber erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist (vgl. u.a. BGHSt 29, 18, 20; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; Überzeugungsbildung 26; Senat im Beschluss vom 29. August 2001, 2 Ss 488/01; siehe auch Meyer-Goßner, a.a.O., § 261 Rn. 2; Nack StV 2002, 510, 513).
  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ss 262/07

    Beweiswüdigung; Lücke; Einlassung; Mitteilung

    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1983, 277, 278; OLG Hamm Beschl. v. 29.08.2001 - 2 Ss 488/01; M.-Goßner § 337 Rdn. 27).
  • OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss OWi 824/07

    Anforderungen an Urteilsgründe und Beweiswürdigung; Fahrverbot

    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1983, 277, 278; OLG Hamm Beschl. v. 29.08.2001 - 2 Ss 488/01, OLG Hamm Beschl. v. 02.08.2007 - 3 Ss 319/07, jew. m.w.N.).
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