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   OLG Celle, 14.06.2019 - 2 Ss 52/19   

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https://dejure.org/2019,18094
OLG Celle, 14.06.2019 - 2 Ss 52/19 (https://dejure.org/2019,18094)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.06.2019 - 2 Ss 52/19 (https://dejure.org/2019,18094)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Juni 2019 - 2 Ss 52/19 (https://dejure.org/2019,18094)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Eineeihung, versuchte Steuerhinterziehung, Wert des Erlangten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 22; StGB § ... 23; StGB § 73 Abs. 1; StGB § 73 Abs. 2 S. 1; StGB § 73 Abs. 3; StGB § 73c; AO (1977) § 38; AO (1977) § 155 Abs. 1; AO (1977) § 370 Abs. 1 Nr. 2; AO (1977) § 370 Abs. 2; EStG § 25 Abs. 1; EStG § 35 Abs. 1
    Einziehung des durch die Steuerersparnis zugeflossenen Vermögensvorteils als Tatertrag bei versuchter Steuerhinterziehung

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einziehung von Taterträgen bei versuchter Einkommensteuerhinterziehung

  • rechtsportal.de

    Einziehung des durch die Steuerersparnis zugeflossenen Vermögensvorteils als Tatertrag bei versuchter Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 757
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2019 - 2 Ss 52/19
    Danach sind nicht nur solche Vermögensvorteile erfasst, deren Entstehung an die Verwirklichung des Straftatbestandes selbst anknüpft, vielmehr ist ein enger Kausalzusammenhang zwischen der Straftat und dem Vermögensvorteil ausreichend (vgl. BGH NJW 2001, 693).
  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09

    Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a.

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2019 - 2 Ss 52/19
    Voraussetzung für eine Einziehung ist hierbei, dass dem Täter (oder einem Dritten) aus der "nur" versuchten Straftat ein Vermögensvorteil zugeflossen ist (vgl. BGH wistra 2010, 477).
  • BGH, 23.08.2016 - 1 StR 204/16

    Verfall des Wertersatzes (erlangtes etwas der Steuerhinterziehung; Behandlung

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2019 - 2 Ss 52/19
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung fallen hierunter auch ersparte Aufwendungen, wozu u.a. auch die bei der Steuerhinterziehung regelmäßig durch die Nichterfüllung fälliger Steueransprüche ersparten Steuerzahlungen zählen (vgl. BGH wistra 2018, 471; siehe auch BGH NStZ 2017, 361 zu § 73 StGB aF).
  • BGH, 12.06.2013 - 1 StR 6/13

    Versuchte Umsatzsteuerhinterziehung durch Unterlassen (unmittelbares Ansetzen:

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2019 - 2 Ss 52/19
    Der Versuch der Einkommensteuerhinterziehung durch Unterlassen gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 AO beginnt, wenn der Täter bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist keine Steuererklärung einreicht, um hierdurch eine Steuerfestsetzung zu verhindern oder eine zu niedrige Steuerfestsetzung zu bewirken (vgl. BGH wistra 2013, 430; Krumm in Tipke/Kruse, AO/FGO, 155. Lieferung 02.2019, § 370 AO Rd. 146 mwN).
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17

    Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2019 - 2 Ss 52/19
    Der vorstehenden Gesetzesauslegung steht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach sich die Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB nF nur auf das "unmittelbar" durch die Tat erlangte Etwas erstreckt und lediglich mittelbar durch die Verwertung der erlangten Tatbeute eingetretene Vermögenszuwächse (z.B. ein Verkaufserlös) nur als Surrogat aufgrund einer Anordnung nach § 73 Abs. 3 Nr. 1 StGB nF eingezogen werden können (vgl. BGH StV 2019, 17), nicht entgegen.
  • OLG Schleswig, 08.01.2002 - 1 Ws 407/01
    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2019 - 2 Ss 52/19
    Der dem Täter einer versuchten Einkommensteuerhinterziehung durch die Steuerersparnis zugeflossene Vermögensvorteil stellt zudem ein "erlangtes Etwas" i.S. von § 73 Abs. 1 StGB dar und unterliegt daher der Einziehung (vgl. Pinkenburg/Schubert, Einziehung des Wertes des Erlangten bei versuchter Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen? in Wistra 2018, S. 458 ff., siehe auch OLG Schleswig, Beschl. v. 08.01.2002, Az. 1 Ws 407/01, zu § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB aF).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19

    Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten

    Bereits nach der zum alten Recht ergangenen Rechtsprechung waren bei versuchter Tatbegehung Verfallsanordnungen - auch nach dem Bruttoprinzip - möglich (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 53/13, juris Rn. 34; Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13, NJW 2014, 401 Rn. 89; Urteil vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09, BGHR StGB § 73 Erlangtes 12 Rn. 37; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2019 - 2 Ss 52/19, NZWiSt 2019, 432, 433; SSW/Heine, StGB, 5. Aufl., § 73 Rn. 36 mwN); daran wollte der Gesetzgeber durch die Neuregelung des Einziehungsrechts nichts ändern.
  • BGH, 08.03.2022 - 1 StR 360/21

    Steuerhinterziehung (Höhe der Steuerverkürzung: Zulässigkeit einer Schätzung,

    (a) Da, wie aufgezeigt, das bloße Nichtbegleichen einer offenen Steuerschuld noch nicht die Tatbestandsvoraussetzung des ?etwas erlangt? erfüllt, kann es nicht darauf ankommen, dass die Ertragsteuerschuld mit Ablauf des entsprechenden Veranlagungszeitraums (§ 36 Abs. 1 EStG/§ 18 GewStG), namentlich des Kalenderjahres (§ 25 Abs. 1 EStG), entsteht (§ 38 AO; Schott in Hüls/ Reichling, Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 370 Steuerhinterziehung Rn. 369; a.A. OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2019 - 2 Ss 52/19 Rn. 16-19; Gehm, NZWiSt 2019, 434, 435 f.; Pelz, jurisPRCompl 4/2019 Anmerkung 3 unter C.; Pinkenburg/Schubert, wistra 2018, 458, 459).
  • LG Hamburg, 06.07.2020 - 618 Qs 10/20
    Da die Steuern jedoch bislang noch nicht gezahlt wurden, sind dem Beschuldigten Vorteile aus der Tat (hier eine Ersparnis der zu zahlenden Steuern) bereits zugeflossen (OLG Schleswig, Beschl. v. 08.01.2002 - 1 Ws 407/01, OLG Celle, Beschl. v. 14.06.2019, 2 Ss 52/19).
  • LG Hildesheim, 25.04.2022 - 25 Ns 5622 Js 63920/20

    Steuerhinterziehung von Ehegatten; strafrechtliche Verantwortlichkeit als

    Nach der Rechtsprechung des OLG Celle, der die Kammer folgt, können auch die durch eine bloß versuchte Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen (Steuerzahlungen) als erlangtes Etwas eingezogen werden ( Urteil v. 14. Juni 2019, 2 Ss 52/19 , Nds. Rpfl., 2019, 346ff., s. a. Jäger, a. a. O., Rn. 352j ).
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