Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 09.04.2019

Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.06.2018 - 2 Ss 56/18   

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https://dejure.org/2018,19117
OLG Celle, 20.06.2018 - 2 Ss 56/18 (https://dejure.org/2018,19117)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.06.2018 - 2 Ss 56/18 (https://dejure.org/2018,19117)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 2 Ss 56/18 (https://dejure.org/2018,19117)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AufenthG § 49 Abs. 1 Nr. 5; AufenthG § 60a; AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 2
    Strafbarkeit der jeweiligen Beantragung einer neuen Duldung unter wiederholter Angabe falscher Personalien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit der jeweiligen Beantragung einer neuen Duldung unter wiederholter Angabe falscher Personalien

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit der jeweiligen Beantragung einer neuen Duldung unter wiederholter Angabe falscher Personalien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Strafbarkeit des Erschleichens einer Duldung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 391
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04

    Umfang des Verwertungsverbots in § 393 Abs. 2 Abgabenordnung

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2018 - 2 Ss 56/18
    Ein Zwang zur Selbstbezichtigung berührt zugleich die Würde des Menschen, dessen Aussage als Mittel gegen ihn selbst verwendet wird (zusammenfassend: BVerfG NJW 2005, 352-353, juris Rn. 8).

    In einer späteren Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht dies nochmals klargestellt (BVerfG NJW 2005, 352-353, juris Rn. 12): "Ein Beweisverwertungsverbot für das Strafverfahren folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aber nur im Hinblick auf solche Tatsachen, die auf Grund erzwingbarer Auskunftspflichten offenbart werden.

    Denn das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt nicht vor der Bestrafung strafbaren Verhaltens an sich, sondern lediglich vor einem rechtlichen Zwang zur Selbstbelastung und einer darauf beruhenden strafrechtlichen Verurteilung (vgl. BVerfG NJW 2005, 352-353, juris Rn. 13).

  • BVerfG, 07.07.1995 - 2 BvR 1778/94

    Verwertbarkeit der Angaben eines Verkehrsteilnehmers gegenüber seiner

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2018 - 2 Ss 56/18
    Freiwillige Angaben, von denen sich der Betroffene Vorteile verspricht, lösen jedoch kein Beweisverwertungsverbot aus (vgl. zur Erfüllung versicherungsrechtlicher Obliegenheiten: BVerfG NStZ 1995, 599-600, juris Rn. 2-3).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2018 - 2 Ss 56/18
    In seiner grundlegenden Entscheidung vom 13.01.1981 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 56, 37-54, juris) zwar ein strafrechtliches Verwertungsverbot angenommen.
  • BGH, 21.08.2012 - 1 StR 26/12

    Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren (wiederholte Steuerhinterziehung;

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2018 - 2 Ss 56/18
    Hingegen berechtigt der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit nicht zur Begehung neuen Unrechts (vgl. zur steuerrechtlichen Rechtsprechung: BGH wistra 2012, 482, 483 f., juris; NStZ 2005, 517-519, juris Rn. 13-15; NJW 2002, 1134-1135, juris Rn. 6; Jäger in: Klein, Abgabenordnung, 13. Auflage 2016, § 393 Rn. 29-30).
  • LG Berlin, 17.02.2015 - 252 Js 3536/13

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers: Strafbarkeit wegen Angabe falscher

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2018 - 2 Ss 56/18
    Dies wird entweder durch eine verfassungskonform einschränkende Auslegung der Strafnormen selbst (LG Berlin, StV 2015, 704-705, juris Rn. 16; Winkelmann in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 95 Rn. 63) oder durch eine Begrenzung der den Straftatbeständen zugrundeliegenden Auskunfts- und Mitwirkungspflichten (Mosbacher in: Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Stand: April 2018, § 95 Rn. 140) begründet.
  • BGH, 17.03.2005 - 5 StR 328/04

    Steuerhinterziehung bei der Abgabe unrichtiger Umsatzsteuerjahreserklärungen

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2018 - 2 Ss 56/18
    Hingegen berechtigt der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit nicht zur Begehung neuen Unrechts (vgl. zur steuerrechtlichen Rechtsprechung: BGH wistra 2012, 482, 483 f., juris; NStZ 2005, 517-519, juris Rn. 13-15; NJW 2002, 1134-1135, juris Rn. 6; Jäger in: Klein, Abgabenordnung, 13. Auflage 2016, § 393 Rn. 29-30).
  • BVerfG, 23.09.2014 - 2 BvR 2545/12

    Schuldgrundsatz (Fortsetzung eines Unterlassens nach Verurteilung;

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2018 - 2 Ss 56/18
    Im Gegenteil: In einer Entscheidung vom 23.09.2014 hat das Bundesverfassungsgericht (InfAuslR 2015, 261-262, juris) festgestellt, dass eine wiederholte Verurteilung wegen des Unterlassens, der Auskunftspflicht des § 49 Abs. 2 AufenthG nachzukommen, nicht gegen Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Schuldprinzip) verstößt.
  • BayObLG, 24.04.2020 - 201 StRR 30/20

    Einreise eines Asylbewerbers mit erschlichenem Schengen-Visum der Kategorie C

    Auch gehe es im Asylverfahren nicht um Drittinteressen, sondern nur um die Interessen des Asylbewerbers selbst, der mit dem allein in seiner Person entstehenden Konflikt konfrontiert sei, entweder die Erfolgsaussichten seines Asylantrags zu erhöhen oder sich vor möglicher Selbstbelastung zu bewahren (BGH, Beschluss vom 15.12.1989 - 2 StR 167/89 bei juris = BGHSt 36, 328 = NJW 1990, 1426 = NStZ 1990, 186 = StV 1990, 243 = wistra 1990, 151 = MDR 1990, 352; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.1991 - VI 14/89 bei juris = StV 1992, 503 = NStZ 1992, 349; OLG Hamm, Urt. v. 5.10.1988 - 4 Ss 737/88 bei juris = NStZ 1989, 187; zur Rechtslage beim Erschleichen einer befristeten ausländerrechtlichen Duldung vgl. OLG Celle, Beschluss vom 20.6.2018 - 2 Ss 56/18 bei juris = StraFo 2018, 440 = OLGSt AufenthG § 95 Nr. 11).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 09.04.2019 - 1 OLG 2 Ss 56/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,10664
OLG Zweibrücken, 09.04.2019 - 1 OLG 2 Ss 56/18 (https://dejure.org/2019,10664)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.04.2019 - 1 OLG 2 Ss 56/18 (https://dejure.org/2019,10664)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. April 2019 - 1 OLG 2 Ss 56/18 (https://dejure.org/2019,10664)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Richterablehnung im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung des abgelehnten Richters an einer im Verfahren ergangenen Vorentscheidung

  • rechtsportal.de

    StPO § 23 Abs. 1 ; StPO § 24 Abs. 2
    Mitwirkung eines Richters nach Entscheidung über Ablehnungsgesuch in früherer Instanz

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss eines Richters im Revisionsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 486
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.05.2012 - 2 StR 622/11

    Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.04.2019 - 1 OLG 2 Ss 56/18
    Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren (BGH, Beschluss vom 09.05.2012 - 2 StR 622/11, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 23/18

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.04.2019 - 1 OLG 2 Ss 56/18
    8 (a) Die Mitwirkung an einer im Verfahren ergangenen Vorentscheidung als solche kann die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht begründen (BGH, Beschluss vom 19.04.2018 - 3 StR 23/18, juris Rn. 5).
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