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   OLG Hamm, 07.09.2000 - 2 Ss 638/00   

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OLG Hamm, 07.09.2000 - 2 Ss 638/00 (https://dejure.org/2000,5169)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.09.2000 - 2 Ss 638/00 (https://dejure.org/2000,5169)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. September 2000 - 2 Ss 638/00 (https://dejure.org/2000,5169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3510
  • StV 2001, 352
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98

    Waffe i.S.d. § 250 StGB

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2000 - 2 Ss 638/00
    Als solches wird in § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB nur ein objektiv gefährliches Tatmittel erfasst, das nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen (BGH NStZ-RR 2000, 43; BGHSt 45, 92 = NJW 1999, 2198; BGH NJW 1998, 3130; 1998, 3131; 1998, 2915; 1998, 2916 jeweils zu § 250 StGB).

    Darauf, ob die nach Beschaffenheit und - möglicherweise sogar zugeklapptem - Zustand des Messers gegebene Gefährlichkeit aufgrund anderer Umstände der Tatsituation für den konkreten Einzelfall ausnahmsweise ausgeschlossen werden kann, kommt es insoweit nicht an (vgl. BGHSt 45, 92; BayObLG, Urteil vom 12. April 2000 in 5 St RR 206/99).

  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 508/96

    Aufklärungsrüge dahingehend, dass ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2000 - 2 Ss 638/00
    Soweit gerügt wird, der Tatrichter hätte sich zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit des den Angeklagten belastenden Mittäters eines Sachverständigen bedienen müssen, ist - bei Unterstellung der Zulässigkeit dieser Rüge - der Revision zwar zuzugeben, dass dies in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Fällen bereits für erforderlich erachtet worden ist (vgl. BGH StV 1997, 60 und 1993, 357 - bei Fällen gravierender psychischer Auffälligkeiten der zudem jugendlichen einzigen Belastungszeugin bei Sexualstraftaten).
  • BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99

    Diebstahl mit Waffen bei Mitführen eines Taschenmessers

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2000 - 2 Ss 638/00
    Darauf, ob die nach Beschaffenheit und - möglicherweise sogar zugeklapptem - Zustand des Messers gegebene Gefährlichkeit aufgrund anderer Umstände der Tatsituation für den konkreten Einzelfall ausnahmsweise ausgeschlossen werden kann, kommt es insoweit nicht an (vgl. BGHSt 45, 92; BayObLG, Urteil vom 12. April 2000 in 5 St RR 206/99).
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2000 - 2 Ss 638/00
    Normen, die nur eine Strafzumessungsregel enthalten und unbenannte Strafschärfungs- und Milderungsvorschriften sind demgegenüber nicht in den Tenor aufzunehmen (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 30. August 2000 in 2 Ss 809/00; BGHSt 23, 254, 256; 27, 287, 289; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 260 Rdnr. 25 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.1997 - 3 StR 465/97

    "sonstiger Gegenstand" im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG (subjektive

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2000 - 2 Ss 638/00
    Zur Verletzung geeignet sind daher auch ein "Stiefelmesser", ein "Einhand-Klappmesser" und ein Taschenmesser wie das "Schweizer Offiziersmesser" angesehen worden (vgl. BGHSt 43, 266/267 f.; BayObLGSt 1999, 46/47).
  • BGH, 11.08.1999 - 5 StR 207/99

    Versuch; Räuberische Erpressung; Schuldschein; Schadensgleiche

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2000 - 2 Ss 638/00
    Das ist bei einem am Körper des Täters getragenen gefährlichen Werkzeug der Fall (vgl. BGH NStZ 1999, 618; 1998, 354).
  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2000 - 2 Ss 638/00
    Als solches wird in § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB nur ein objektiv gefährliches Tatmittel erfasst, das nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen (BGH NStZ-RR 2000, 43; BGHSt 45, 92 = NJW 1999, 2198; BGH NJW 1998, 3130; 1998, 3131; 1998, 2915; 1998, 2916 jeweils zu § 250 StGB).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2000 - 2 Ss 638/00
    Normen, die nur eine Strafzumessungsregel enthalten und unbenannte Strafschärfungs- und Milderungsvorschriften sind demgegenüber nicht in den Tenor aufzunehmen (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 30. August 2000 in 2 Ss 809/00; BGHSt 23, 254, 256; 27, 287, 289; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 260 Rdnr. 25 m.w.N.).
  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 183/98

    ungeladene Schußwaffen - § 2 Abs. 3 StGB; § 250 Abs. 1, Abs. 2 StGB nF; objektive

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2000 - 2 Ss 638/00
    Als solches wird in § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB nur ein objektiv gefährliches Tatmittel erfasst, das nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen (BGH NStZ-RR 2000, 43; BGHSt 45, 92 = NJW 1999, 2198; BGH NJW 1998, 3130; 1998, 3131; 1998, 2915; 1998, 2916 jeweils zu § 250 StGB).
  • BGH, 19.05.1998 - 4 StR 204/98

    Schreckschußpistole zur Drohung - Zur Anwendung von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2000 - 2 Ss 638/00
    Als solches wird in § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB nur ein objektiv gefährliches Tatmittel erfasst, das nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen (BGH NStZ-RR 2000, 43; BGHSt 45, 92 = NJW 1999, 2198; BGH NJW 1998, 3130; 1998, 3131; 1998, 2915; 1998, 2916 jeweils zu § 250 StGB).
  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 516/92

    Beihilfe durch bloße Anwesenheit

  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 185/98

    Gemeinschaftlich begangener schwerer Raub; Das mildere Gesetz im Verhältnis des

  • BGH, 07.01.1999 - 4 StR 686/98

    Schreckschusspistole keine Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug im Sinne des

  • BayObLG, 25.02.1999 - 5St RR 240/98

    Bei sich führen einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs

  • BGH, 04.03.1998 - 2 StR 7/98

    Voraussetzungen des schweren Raubes

  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    Das Oberlandesgericht Celle kann über die Revision des Angeklagten nicht wie von ihm beabsichtigt entscheiden, ohne von den tragenden Erwägungen der genannten Entscheidungen des Oberlandesgerichts München und des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts sowie von der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschl. vom 7. September 2000 - 2 Ss 638/00, NJW 2000, 3510) abzuweichen.

    In einigen Entscheidungen hat sie zunächst das Tatbestandsmerkmal des anderen gefährlichen Werkzeugs auch in den Fällen des Beisichführens gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB entsprechend interpretiert (vgl. BGH NJW 1998, 2915; 1998, 2916; 1998, 3130; NStZ 1999, 135, 136, jew. zu § 250 StGB; BayObLG NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm NJW 2000, 3510).

    In Rechtsprechung und Literatur besteht mittlerweile allerdings weitestgehend Einigkeit darüber, dass für die Auslegung des Begriffs "anderes gefährliches Werkzeug" im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und § 177 Abs. 3 Nr. 1 StGB die vom Gesetzgeber angeregte Orientierung an der genannten Definition dogmatisch verfehlt bzw. systemwidrig ist (vgl. BGH NStZ 1999, 301, 302; NJW 2002, 2889, 2890; Eser aaO Rdn. 5; Hoyer in SK-StGB § 244 Rdn. 10; Fischer aaO Rdn. 7; Lackner/Kühl, StGB 26. Aufl. § 244 Rdn. 3; Kindhäuser, Strafrecht BT II 4. Aufl. § 4 Rdn. 11; Fischer NStZ 2003, 569; Kindhäuser/Wallau StV 2001, 18; 2001, 352; Küper in FS für Hanack S. 569, 577, 581; ders. JZ 1999, 187, 189; Otto, GK Strafrecht BT 7. Aufl. § 41 Rdn. 52; Lesch GA 1999, 365, 366; Maatsch GA 2001, 75, 76; Streng GA 2001, 359, 360; Jäger JuS 2000, 651, 653; jeweils m. w. N.; aA noch OLG München NStZ-RR 2006, 342).

    StV 2001, 352, 353; Lesch aaO 376; Mitsch ZStW 111 (1999), 65, 79; Schlothauer/Sättele StV 1998, 505, 507; Schroth NJW 1998, 2861, 2864; Streng GA 2001, 359, 365 ff.; alle m. w. N.).

  • OLG Schleswig, 16.06.2003 - 1 Ss 41/03

    Gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 I Nr. 1 a StGB

    Die Vorstellung des Täters muss sich also nicht von vornherein auf den Einsatz als Nötigungsmittel beziehen ; sie kann sich ebenso auf die Eignung als Mittel zur Wegnahme (Kuhfuss, Schraubendreher) richten (so auch OLG Hamm StV 2001, 352 für ein Butterfly-Messer als Aufbrech-Werkzeug).

    Demnach sind die Voraussetzungen des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB nach den konkreten Tatumständen - dem situativen Kontext der Tat - zu bestimmen (so im Ergebnis Kindhäuser, Anm. zu OLG Hamm StV 2001, 352, 353).

  • KG, 17.04.2008 - 1 Ss 394/07

    Diebstahl mit Waffen: "Schweizer Offiziersmessers" in der Hosentasche als

    Als solches wird in § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB - ebenso wie in § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a 2. Alt. StGB - (nur) ein objektives Tatmittel erfaßt, das nach seiner objektiven Beschaffenheit und (im Falle seiner Verwendung) nach Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen (vgl. BGHSt 45, 92 = NJW 1999, 2198; BGH NStZ-RR 2000, 43; NStZ 1999, 301, 302; NJW 1998, 3130, 3131; OLG Hamm NJW 2000, 3510 = StV 2001, 352 mit abl. Anm. Kindhäuser/Wallau).

    Dies ist bei einem am Körper des Täters getragenen gefährlichen Werkzeug der Fall (vgl. BGH NStZ 1999, 618, 619; BayObLG NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm NJW 2000, 3510).

  • OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06

    Diebstahl mit Waffen: Einordnung eines Taschenmessers als gefährliches Werkzeug

    Die Vorstellung des Täters muss sich also nicht von vornherein auf den konkreten Einsatz als Nötigungsmittel beziehen; sie kann sich ebenso auf die Eignung als Mittel zur Wegnahme richten (so auch OLG Hamm, StV 2001, 352).
  • OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01

    Diebstahl mit Waffen; Gefährliches Werkzeug; Diebstahl; Waffe; Gegenstand;

    Da sich der Senat bereits durch die genannte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts an seiner beabsichtigten Entscheidung gehindert sieht, kann dahinstehen, ob der Senat auch aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Hamm vom 07.09.2000 - 2 Ss 638/00 - (StV 2001, 352) zur Vorlage verpflichtet ist.

    Im Übrigen bleibt nach den Feststellungen, die der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zugrundelag, offen, ob es sich bei dem mitgeführten Butterfly-Messer nicht bereits um eine "Waffe" i.S.d. § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB (als Stichwaffe i.S.d. § 1 Abs. 7 WaffG; Steindorf in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, W 12 Rdnr.38; Kindhäuser/Wallau StV 2001, 352, 353) handelte, sodass jenes Messer bereits diesem spezielleren Tatbestandsmerkmal der Vorschrift unterfiel.

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2005 - 5 Ss 63/05

    Strafbarkeit des Mitführens von Waffen in Flugzeugen; Mitführen einer Waffe

    Sie wurden schon damals als "klassische Hieb- und Stoßwaffen" (BR-Drs. 589/1/97 vom 14. November 1997, Seite 5) angesehen, weil sie wegen ihrer leichten und verdeckten Mitführbarkeit immer häufiger zur Begehung von Straftaten eingesetzt wurden, insbesondere bei gewalttätigen Auseinandersetzungen unter Jugendlichen verstärkt zu Anwendung kamen (BR-Drs. aaO Seite 3) und keine andere sinnvolle Verwendung ersichtlich war (vgl. BT-Drs. 14/7758 vom 7. Dezember 2001, Seite 89, 90 f; Steindorf, WaffR, 6. Aufl. [1995], § 2 WaffG (alt) Rdnr. 38; Kindhäuser/Wallau StV 2001, 352, unter IV; siehe auch BGH vom 15. Dezember 2004 - 3 StR 430/04 -, Seite 3 ).
  • OLG Frankfurt, 11.01.2002 - 1 Ss 244/99

    Qualifikationstatbestände des schweren Diebstahls bzw des schweren Raubes:

    Der 1.Strafsenat des BGH hat in seinen Urteilen vom 1.7.1998 (NJW 98, 3130 und 3131) ausgeführt, dass nach der Neufassung der §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB und 250 Abs. 1 Nr. 1 a StGB durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts(6.StrRG) vom 26.1.1998 durch dass Begriffspaar "Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug" nunmehr alle Tatmittel erfaßt sein sollen, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und der Art ihrer Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet sind, erhebliche Verletzungen zuzufügen (entsprechende Definitionen finden sich in Entscheidungen anderer Senate des BGH, zitiert im Beschluss des 3.Strafsenats ; auch der 4. Strafsenat des BGH, NStZ 2000, 43, sowie das BayObLG, OLGSt. § 244, Nr. 1 - und das OLG Hamm, StV 2001, 352 m. krit. Anm. v. Kinderhäuser/Wallau, heben darauf ab).

    Die eingangs erwähnten Entscheidungen des OLG Hamm (StV 2001, 352 f.) und des BayObLG (OLGSt. § 244 Nr. 1) geben unter Berücksichtigung des jeweiligen Sachverhalts keine Veranlassung zur Vorlage nach § 121 Abs. 2 GVG.

  • LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2017 - 16 KLs 412 Js 64048/17

    Seitenschneider als ein gefährliches Werkzeug

    In einigen Entscheidungen hat sie zunächst das Tatbestandsmerkmal des anderen gefährlichen Werkzeugs auch in den Fällen des Beisichführens gemäß §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 a, 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB entsprechend interpretiert (vgl. BGHSt 44, 103 = NJW 1998, 2915; BGH, NJW 1998, 2916 = NStZ-RR 1998, 358; NJW 1998, 3130 = NStZ 1998, 567; NStZ 1999, 135 [136]; jew. zu § 250 StGB; BayObLGSt 2000, 38 = NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm, NJW 2000, 3510).
  • OLG Hamm, 05.02.2004 - 1 Ss 28/04

    Diebstahl mit Waffen; Taschenmesser; Gebrauchsbereitschaft; Beisichführen

    Messer, auch soweit sie nicht als Spring-, Fall- oder Faustmesser als Waffe im technischen Sinne gelten und damit dem Anwendungsbereich des Waffengesetzes unterfallen, sind von der Rechtsprechung bislang durchweg als (abstrakt) gefährliche Werkzeuge i.S.d. §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 a), 250 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB angesehen worden (vgl. BGH NStZ 1999, 136; NStZ-RR 2001, 41; BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 1; BayObLG NJW 1999, 2535; OLG Hamm NJW 2000, 3510; für kleinere Taschenmesser verneinend BayObLG NStZ-RR 2001, 202; für Taschenmesser zuletzt offengelassen von BGH NStZ-RR 2003, 12).

    Erforderlich ist nicht, dass der Täter oder Teilnehmer den Gegenstand in der Hand hält oder ihn am Körper trägt; es genügt, dass der gefährliche Gegenstand sich in Griffweite des Täters befindet und dieser sich seiner jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten bedienen kann, die Waffe oder das gefährliche Werkzeug dem Täter also zu jedem von ihm gewünschten Zeitpunkt einsatzbereit zur Verfügung steht (vgl. OLG Hamm NJW 2000, 3510; BayObLG NJW 1999, 2535; OLG Hamm, Beschluss vom 24.06.2003 - 3 Ss 385/03 - Tröndle/Fischer, a.a.O., § 244 Rdnr. 12 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 06.05.2004 - 3 Ss 175/04

    Raub; schwerer Raub; Waffe; Gebrauchsbereitschaft, griffbereit

    Ge-brauchsbereitschaft in diesem Sinne ist gegeben, wenn sich die Waffe oder das gefährliche Werkzeug in Griffweite befindet und der Täter sich dieser Waffe oder des gefährlichen Werkzeugs jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten bedienen kann, sie also zu jedem von ihm gewünschten Zeitpunkt einsatzbereit zur Verfügung stehen (Senat, Beschluss vom 24.06.2003, 3 Ss 385/03; OLG Hamm, 1. Strafsenat, Beschluss vom 05.02.2004, 1 Ss 28/04 OLG Hamm; OLG Hamm NJW 2000, 3510; BayObLG NJW 1999, 2535; vgl. auch BGH NStZ-RR 2003, 13).
  • OLG Hamm, 24.06.2003 - 3 Ss 385/03

    Diebstahl mit Waffen, Feststellungen, erforderlicher Umfang,

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