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   KG, 20.07.1993 - 3 Ws (B) 411/93, 2 Ss 80/93   

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https://dejure.org/1993,6535
KG, 20.07.1993 - 3 Ws (B) 411/93, 2 Ss 80/93 (https://dejure.org/1993,6535)
KG, Entscheidung vom 20.07.1993 - 3 Ws (B) 411/93, 2 Ss 80/93 (https://dejure.org/1993,6535)
KG, Entscheidung vom 20. Juli 1993 - 3 Ws (B) 411/93, 2 Ss 80/93 (https://dejure.org/1993,6535)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 453
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • AG Bamberg, 07.09.2017 - 23 OWi 2311 Js 9332/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung des

    Der Betroffene war demnach in jedem Fall gehalten, sich bei dem Gericht über die beantragte Absetzung des Termins zu vergewissern (so ausdrücklich Kammergericht, Beschluss vom 20. Juli 1993 - 2 Ss 80/93, 3 Ws (B) 411/93 -, beck-online = NZV 1993, 453).
  • VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 84/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch fachgerichtliche

    Denn in diesem Fall ist das Ausbleiben des Betroffenenauf falsche Sachbehandlung des Gerichts zurückzuführen und deshalb als hinreichend entschuldigt anzusehen (OLG Düsseldorf,DAR 1998, 2004; NZV 1995, 40; KG, NZV 1993, 453; OLG Frankfurt, MDR 1984, 964; OLG Hamm, DAR 1977, 108; Seitz, in: Göhler,OWiG, 14. Aufl. 2006, § 74 Rn. 32; Senge, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. 2006, § 74 Rn. 33; Beck, DAR 1999, 521 ; geringfügig einschränkend: OLG Zweibrücken, NZV 1998, 43).
  • OLG Köln, 09.07.1996 - Ss 319/96

    Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung durch die

    Der Betroffene konnte auch nicht auf eine Vertagung vertrauen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf VRS 88, 137; KG VRS 85, 449), nachdem - wie vom Beschwerdeführer selbst vorgetragen wird - der erste - auf Terminskollision gestützte - Vertagungsantrag vom Amtsgericht abgelehnt worden war und der zweite Vertagungsantrag keine neuen Gründe enthielt.
  • OLG Bamberg, 07.09.2012 - 2 Ss OWi 834/12

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Nichterscheinen des Betroffenen in der

    Darauf, dass das Gericht über seinen kurzfristig durch seinen Verteidiger gestellten Antrag auf Terminsaufhebung noch vor der Hauptverhandlung entscheidet und diesem statt gibt, durfte der Betroffene vor diesem Hintergrund jedenfalls nicht vertrauen (vgl. KG, Beschluss vom 20.07.1993 - 2 Ss OWi 80/93 = NZV 1993, 453 = VRS 85, 449 f.).
  • LG Berlin, 12.05.2011 - 506 Qs 55/11

    Keine Wiedereinsetzung bei Versäumung der Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren

    In einem solchen Fall muss der Betroffene sich bei dem Gericht über die beantragte Absetzung des Termins vergewissern (so ausdrücklich KG, Beschluss vom 20. Juli 1993, NZV 1993, 453).
  • LG Berlin, 20.04.2015 - 538 Qs 42/15

    Persönliches Erscheinen und Verlass auf Verteidiger

    Dieser darf sich insbesondere nicht auf die - im Widerspruch zu einer durch das Gericht nicht aufgehobenen Ladung stehende - Auskunft seines Verteidigers verlassen, über einen Verlegungsantrag werde rechtzeitig entschieden werden (KG, Beschluss vom 20. Juli 1993 - 2 Ss 80/93 - 3 Ws (B) 411/93).
  • LG Berlin, 09.05.2005 - 505 Qs 41/05

    Kriterien für die Annahme einer ausreichenden Entschuldigung für das Ausbleiben

    Stellt der Betroffene einen Antrag auf Terminsverlegung so kurzfristig vor der Hauptverhandlung, dass mit einer rechtzeitigen Bescheidung durch das Gericht nicht sicher zu rechnen ist, muss er sich bei dem Gericht über die beantragte Absetzung des Termins vergewissern (so ausdrücklich Kammergericht, Beschluss vom 20. Juli 1993, NZV 1993, 453).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.1994 - 5 Ss OWi 242/94
    Erhält er binnen angemessener Zeit keine Ablehnung seines Antrages, kann er in der Regel darauf vertrauen, daß dem Antrag stattgegeben und zu gegebener Zeit ein neuer Termin bestimmt werde (vgl. KG NZV 1993, 453 ; OLG Frankfurt MDR 1984, 964; Bay0bLG VRS 62, 205).
  • OLG Hamm, 04.02.1999 - 3 Ss OWi 1499/98

    Berufliche Verhinderung, genügende Entschuldigung, rechtliches Gehör, Verwerfung

    Das Vorgehen des Amtsgerichts wäre nur dann rechtlich nicht zu beanstanden gewesen, wenn der Betroffene ohne Vorliegen eines besonderen Entschuldigungsgrundes allein Terminsverlegung beantragt und diesen Antrag so spät gestellt hätte, daß er mit einer rechtzeitigen Bescheidung durch das Amtsgericht nicht mehr rechnen durfte (vgl. zu dieser Fallgestaltung KG, NZV 1993, 453).
  • BayObLG, 25.10.1994 - 2 ObOWi 508/94
    c) Ein durch falsche Sachbehandlung des Gerichts verursachtes Ausbleiben ist unter Umständen auch dann entschuldigt, wenn es darauf beruht, daß das Gericht den ernst gemeinten, rechtzeitig gestellten Antrag nicht beschieden hat, die Verhandlung zu vertagen oder den Betroffenen vom Erscheinen zu entbinden (BayObLG VRS 62, 205 ; KG VRS 85, 449 ).
  • KG, 15.08.2007 - 2 Ss 172/07

    Pflicht zur Terminsverlegung bei Verhinderung des Verteidigers

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