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   OLG Hamm, 23.10.1997 - 2 Ss 816/97   

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https://dejure.org/1997,6512
OLG Hamm, 23.10.1997 - 2 Ss 816/97 (https://dejure.org/1997,6512)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.10.1997 - 2 Ss 816/97 (https://dejure.org/1997,6512)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - 2 Ss 816/97 (https://dejure.org/1997,6512)
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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - Ns 46 Js 1145/96
  • OLG Hamm, 23.10.1997 - 2 Ss 816/97
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68

    Zurechnungsunfähigkeit wegen Geisteskrankheit (Schizophrenie) - Anordnung der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.1997 - 2 Ss 816/97
    Maßgebend sind der Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten (BGH a.a.O.) und die Vorstellungen, die sich ein geistig gesunder, bei voller Vernunft befindlicher Prozeßbeteiligter bei der ihm zumutbaren ruhigen Prüfung der Sachlage machen kann (BGH NJW 1968, 2297, 2298).
  • BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.1997 - 2 Ss 816/97
    Ein solches Mißtrauen ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, daß der oder die abgelehnten Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnehmen, die ihre Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (BVerfGE 32, 288, 290; BGHSt 1, 34, 39; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 24 Rdnr. 8).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 2 BvA 1/69

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.1997 - 2 Ss 816/97
    Ein solches Mißtrauen ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, daß der oder die abgelehnten Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnehmen, die ihre Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (BVerfGE 32, 288, 290; BGHSt 1, 34, 39; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 24 Rdnr. 8).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06

    Strafbefehl: Befangenheit bei Hinweis des Gerichts auf Verschärfungsmöglichkeit

    Anders liegt es dann, wenn das Gericht zum Ausdruck bringt oder auf andere Weise den Eindruck erweckt, bereits festgelegt zu sein, etwa einen nach Form und Inhalt unangemessenen Einschüchterungsversuch unternimmt, sodass ein besonnener Angeklagter die Befürchtung hegen muss, das Gericht werde sich nur unwillig und voreingenommen mit dem Einspruch befassen (KG StV 1988, 98; OLG Hamm StV 1998, 64).
  • OLG Hamm, 11.10.2018 - 3 RVs 32/18

    Besorgnis der Befangenheit, Vorsitzender Berufungskammer, Rat Berufungsrücknahem

    Die Besorgnis der Befangenheit kann begründet sein, wenn der Vorsitzende dabei zum Ausdruck bringt oder auf andere Weise den Eindruck erweckt, bereits festgelegt zu sein, etwa einen nach Form und Inhalt unangemessenen Einschüchterungsversuch oder eine unzulässige Willensbeeinflussung unternimmt, so dass ein besonnener Angeklagter die Befürchtung hegen muss, das Gericht werde sich nur unwillig und voreingenommen mit dem Rechtsmittel befassen (OLG Hamm, Beschluss vom 23. Oktober 1997 - 2 Ss 816/97, BeckRS 1997, 31399932; OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 St OLG Ss 133/07, juris, Rdnr. 20; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 1 Ss 5/06, juris, Rdnr. 12, 21, 22).
  • OLG Hamm, 19.10.1998 - 2 Ws 481/98

    Ausschluss des Verteidigers, Anforderungen an Vorlage, Bezugnahme auf Anlagen zur

    Auch sind die Beweismittel anzugeben (vgl. aus der Rechtsprechung grundlegend schon OLG Karlsruhe NJW 1975, 943, 944 und OLG Düsseldorf StV 1983, 117; aus neuerer Zeit insbesondere OLG Düsseldorf StV 1997, 459; StV 1998, 64; StV 1998, 65 = AnwBl. 1997, 566; StraFo 1998, 119, 304; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 138 c Rn. 9 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Nürnberg, 20.11.2007 - 2 St OLG Ss 133/07

    Geltendmachung der Befangenheitsrüge wegen der Aufforderung eines Vorsitzenden

    Anders liegt es aber dann, wenn das Gericht zum Ausdruck bringt oder auf andere Weise den Eindruck erweckt, bereits festgelegt zu sein, etwa einen nach Form und Inhalt unangemessenen Einschüchterungsversuch unternimmt, so dass ein besonnener Angeklagter die Befürchtung hegen muss, das Gericht werde sich nur unwillig und voreingenommen mit dem Rechtsmittel befassen (vgl. OLG Hamm StV 1998, 64; KG StV 1988, 98, 99).
  • OLG Hamm, 14.06.2005 - 3 Ws 225/05

    Ausschluss des Verteidigers; Begründung des Antrags

    Damit das Ausschließungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, muss der Vorlagebeschluss mindestens die Tatsachen enthalten, aus denen sich im Falle ihres Nachweises das zum Ausschluss des Verteidigers rechtfertigende Verhalten i.S.d. § 138 a Abs. 1 StPO sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht ergibt (OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 50; OLG Karlsruhe, NJW 1975, 943, 944; OLG Düsseldorf, StV 1983, 117; OLG Düsseldorf, StV 1997, 459; OLG Düsseldorf, StV 1998, 64, 65; OLG Düsseldorf StraFo 1998, 119 und 304; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 138 c Rdnr. 9 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2000 - 1 Ws 24/00

    Gerichtliche Vorlage zum Ausschluß eines Verteidigers

    Diese müssen sich vielmehr allein aus der Begründung der Vorlage schlüssig ergeben (Senat StV 1998, 64 und 459; StV 1999, 531; Laufhütte, a. a. O.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. [1999], § 138c Rdnr. 9; jeweils m. w. N.; Pfeiffer, StPO, 2. Aufl. [1999], § 138a Rdnr. 2).
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