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   OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12, 2 Ss OWi 1505/2012   

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https://dejure.org/2013,44949
OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12, 2 Ss OWi 1505/2012 (https://dejure.org/2013,44949)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12, 2 Ss OWi 1505/2012 (https://dejure.org/2013,44949)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - 2 Ss OWi 1505/12, 2 Ss OWi 1505/2012 (https://dejure.org/2013,44949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Kein Beweisverwertungsverbot für das Ergebnis einer ohne richterliche Anordnung entnommenen Blutprobe im Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • blutalkohol PDF, S. 428
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12
    Wenn jedoch schon die zeitliche Verzögerung wegen eines solchen Versuchs den Erfolg der Maßnahme gefährden würde, darf die Ermittlungsperson die Anordnung selbst treffen, ohne vorher den Versuch einer Herbeiführung einer richterlichen Anordnung unternommen zu haben (BVerfGE 103, 142/155 f.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146; BVerfG NJW 2010, 2864ff).

    Insbesondere ist auch der durch eine Atemalkoholmessung bereits ermittelte oder durch Ausfallerscheinungen erkennbare Alkoholisierungsgrad und seine Nähe zu relevanten Grenzwerten einzubeziehen (OLG Bamberg NJW 2009, 2146).

    Je größer der Zeitraum zwischen der Tatzeit bzw. der Verdachtsgewinnung am Tatort und der tatsächlichen Entnahmemöglichkeit ist, desto mehr zusätzliche Unsicherheiten werden im Hinblick auf die BAK zum Tatzeitpunkt begründet, wenn eine spätere Rückrechnung durchgeführt werden muss (OLG Bamberg NJW 2009, 2146).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdungslage unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (OLG Bamberg NJW 2009, 2146; BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; BVerfG NJW 2010, 2864ff; OLG Thüringen Beschluss vom 07.12.2009 1 Ss 322/09 bei juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46f; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 148; OLG Köln DAR 2011, 150).

    Letzteres kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen von Gefahr in Verzug willkürlich angenommen, der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die den Richtervorbehalt begründende Rechtslage in gleichgewichtiger Weise gröblich verkannt bzw. fehlerhaft beurteilt wird (vgl. etwa OLG Bamberg NJW 2009, 2146; OLG Bamberg DAR 2011, 268272; OLG München DAR 2012, 89f; BGHSt 51, 285/292; BGH NStZ 2013, 242 sowie BVerfGE 113, 29/61; BVerfG NJW 2008, 3053/3054; BVerfG DAR 2011, 196).

    Willkürlich im objektiven Sinn ist eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (BVerfG, Beschluss vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07 unter Verweis auf BVerfGE 80, 48/51; 83, 82/84; 86, 59/63; OLG Bamberg NJW 2009, 2146; OLG München DAR 2012, 89f).

    Mit der Blutentnahme selbst ist nur ein minimaler Eingriff in die nur einem einfachen Gesetzesvorbehalt unterstellte körperliche Unversehrtheit i.S.d. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verbunden, der heute als Standardmaßnahme bei jeder medizinischen Behandlung zu diagnostischen Zwecken regelmäßig und ohne weitere körperliche Beeinträchtigungen und Risiken vorgenommen wird (OLG Bamberg NJW 2009, 2146).

  • OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11

    Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12
    Ein solcher Versuch wäre angesichts der Uhrzeit (19.55 Uhr) sowie des Umstandes, dass bis 21.00 Uhr grds. ein richterlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet war (vgl. auch OLG München DAR 2012, 89f) auch nicht von vorne herein zum Scheitern verurteilt gewesen.

    Letzteres kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen von Gefahr in Verzug willkürlich angenommen, der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die den Richtervorbehalt begründende Rechtslage in gleichgewichtiger Weise gröblich verkannt bzw. fehlerhaft beurteilt wird (vgl. etwa OLG Bamberg NJW 2009, 2146; OLG Bamberg DAR 2011, 268272; OLG München DAR 2012, 89f; BGHSt 51, 285/292; BGH NStZ 2013, 242 sowie BVerfGE 113, 29/61; BVerfG NJW 2008, 3053/3054; BVerfG DAR 2011, 196).

    Willkürlich im objektiven Sinn ist eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (BVerfG, Beschluss vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07 unter Verweis auf BVerfGE 80, 48/51; 83, 82/84; 86, 59/63; OLG Bamberg NJW 2009, 2146; OLG München DAR 2012, 89f).

    Diese Sichtweise verkennt zum einen, dass auch bei grundsätzlicher Erreichbarkeit eines Richters die Annahme von Gefahr im Verzug nach § 81 a Abs. 2 StPO möglich ist und wird zum anderen dem Grundsatz nicht gerecht, dass die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes die Ausnahme darstellt (OLG München DAR 2012, 89).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12
    Damit kann offen bleiben, ob und in welchem Umfang eine ungerechtfertigte Annahme eines Beweisverwertungsverbotes auf die Sachrüge hin überprüfbar ist (BGH NStZ 2007, 601; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 148).

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Ermittlungsperson eine Eingriffsmaßnahme in Form der Blutentnahme für erforderlich hielt (BGHSt 51, 285/289).

    Letzteres kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen von Gefahr in Verzug willkürlich angenommen, der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die den Richtervorbehalt begründende Rechtslage in gleichgewichtiger Weise gröblich verkannt bzw. fehlerhaft beurteilt wird (vgl. etwa OLG Bamberg NJW 2009, 2146; OLG Bamberg DAR 2011, 268272; OLG München DAR 2012, 89f; BGHSt 51, 285/292; BGH NStZ 2013, 242 sowie BVerfGE 113, 29/61; BVerfG NJW 2008, 3053/3054; BVerfG DAR 2011, 196).

    Damit kommt hier - anders als bei dem der Entscheidung des BGH (BGHSt 51, 285ff) zugrunde liegenden Sachverhalt - dem Aspekt eines möglichen hypothetischen Ermittlungsverlaufs eine wesentliche Bedeutung zu.

  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug;

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12
    Wenn jedoch schon die zeitliche Verzögerung wegen eines solchen Versuchs den Erfolg der Maßnahme gefährden würde, darf die Ermittlungsperson die Anordnung selbst treffen, ohne vorher den Versuch einer Herbeiführung einer richterlichen Anordnung unternommen zu haben (BVerfGE 103, 142/155 f.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146; BVerfG NJW 2010, 2864ff).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdungslage unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (OLG Bamberg NJW 2009, 2146; BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; BVerfG NJW 2010, 2864ff; OLG Thüringen Beschluss vom 07.12.2009 1 Ss 322/09 bei juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46f; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 148; OLG Köln DAR 2011, 150).

    Andererseits kann nicht überprüft und abschließend beurteilt werden, ob im vorliegenden Einzelfall eine erhebliche Verzögerung durch die Einholung einer richterlichen Anordnung hätte eintreten können, da der anordnende Polizeibeamte keinen Versuch unternommen hat, einen richterlichen Beschluss zu erholen (BVerfG Beschluss vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 NJW 2010, 2864ff).

    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass sogar das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 11.06.2010 (BVerfG Beschluss vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 NJW 2010, 2864ff) im Grundsatz eine Evidenz der Gefährdungslage in Fällen anzuerkennen scheint, in denen der ermittelte Atemalkoholwert in der Nähe eines "Grenzwerts" lag.

  • OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10

    Beweisverwertungsverbot: Erforderlichkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12
    Das Bestehen einer solchen Gefährdungslage unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (OLG Bamberg NJW 2009, 2146; BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; BVerfG NJW 2010, 2864ff; OLG Thüringen Beschluss vom 07.12.2009 1 Ss 322/09 bei juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46f; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 148; OLG Köln DAR 2011, 150).

    Auch in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Thüringen Beschluss vom 07.12.2009 1 Ss 322/09 bei juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46f; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 148; OLG Köln DAR 2011, 150) ist wiederholt in Fällen der drohenden Unterschreitung eines Grenzwertes die Annahme von Gefahr im Verzug durch die Ermittlungsbehörden als rechtmäßig angesehen worden.

    Während in den Fällen der Oberlandesgerichte Thüringen, Koblenz und Köln zu der Grenzwertnähe zusätzlich hinzukam, dass sich die Erforderlichkeit der Blutentnahme zu Zeitpunkten stellte, zu denen ein Richter nicht (mehr) oder noch nicht erreichbar war, führt das OLG Frankfurt insoweit sogar ausdrücklich aus, dass der Eilkompetenz des ermittelnden Polizeibeamten auch die Tatsache, dass die Anordnung der Blutentnahme an einem regulären Arbeitstag innerhalb der üblichen Dienstzeiten erfolgte, nicht entgegen stehe (OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46 - 48).

  • BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme zum Nachweis einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12
    cc) Letztlich kann allerdings dahingestellt bleiben, ob im vorliegenden Fall der Zeuge K. im Hinblick auf die von ihm angenommene Grenzwertnähe des festgestellten Atemalkoholwertes zu zurecht schon davon abgesehen hat, den Versuch der Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung zu unternehmen, da - anders als im reinen Verfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO - die Gerichte im Strafprozess die Rechtmäßigkeit der Blutentnahme nicht umfassend nachzuprüfen haben, sondern nur insoweit, als dies für die Entscheidung über das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots von Bedeutung ist (BVerfG Beschluss vom 24.02.2011 2 BvR 1596/10 bzw. 2 BvR 2346/10 DAR 2011, 196ff).

    Letzteres kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen von Gefahr in Verzug willkürlich angenommen, der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die den Richtervorbehalt begründende Rechtslage in gleichgewichtiger Weise gröblich verkannt bzw. fehlerhaft beurteilt wird (vgl. etwa OLG Bamberg NJW 2009, 2146; OLG Bamberg DAR 2011, 268272; OLG München DAR 2012, 89f; BGHSt 51, 285/292; BGH NStZ 2013, 242 sowie BVerfGE 113, 29/61; BVerfG NJW 2008, 3053/3054; BVerfG DAR 2011, 196).

    Zur Überzeugung des Senats war nicht dieser Zeuge der Sachbearbeiter und die die Blutentnahme anordnende Ermittlungsperson sondern, der Zeuge PHM K. (BVerfG DAR 2011, 196).

  • OLG Jena, 07.12.2009 - 1 Ss 322/09

    Gefahr im Verzug bei nächtlicher Anordnung einer Blutentnahme durch Polizeibeamte

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12
    Das Bestehen einer solchen Gefährdungslage unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (OLG Bamberg NJW 2009, 2146; BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; BVerfG NJW 2010, 2864ff; OLG Thüringen Beschluss vom 07.12.2009 1 Ss 322/09 bei juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46f; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 148; OLG Köln DAR 2011, 150).

    Auch in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Thüringen Beschluss vom 07.12.2009 1 Ss 322/09 bei juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46f; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 148; OLG Köln DAR 2011, 150) ist wiederholt in Fällen der drohenden Unterschreitung eines Grenzwertes die Annahme von Gefahr im Verzug durch die Ermittlungsbehörden als rechtmäßig angesehen worden.

  • OLG Köln, 21.12.2010 - 1 RVs 220/10

    Gefahr im Verzug; Anordnung der Blutentnahme durch die Polizei ohne vorherige

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12
    Das Bestehen einer solchen Gefährdungslage unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (OLG Bamberg NJW 2009, 2146; BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; BVerfG NJW 2010, 2864ff; OLG Thüringen Beschluss vom 07.12.2009 1 Ss 322/09 bei juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46f; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 148; OLG Köln DAR 2011, 150).

    Auch in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Thüringen Beschluss vom 07.12.2009 1 Ss 322/09 bei juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46f; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 148; OLG Köln DAR 2011, 150) ist wiederholt in Fällen der drohenden Unterschreitung eines Grenzwertes die Annahme von Gefahr im Verzug durch die Ermittlungsbehörden als rechtmäßig angesehen worden.

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12
    Das Bestehen einer solchen Gefährdungslage unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (OLG Bamberg NJW 2009, 2146; BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; BVerfG NJW 2010, 2864ff; OLG Thüringen Beschluss vom 07.12.2009 1 Ss 322/09 bei juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46f; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 148; OLG Köln DAR 2011, 150).

    Letzteres kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen von Gefahr in Verzug willkürlich angenommen, der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die den Richtervorbehalt begründende Rechtslage in gleichgewichtiger Weise gröblich verkannt bzw. fehlerhaft beurteilt wird (vgl. etwa OLG Bamberg NJW 2009, 2146; OLG Bamberg DAR 2011, 268272; OLG München DAR 2012, 89f; BGHSt 51, 285/292; BGH NStZ 2013, 242 sowie BVerfGE 113, 29/61; BVerfG NJW 2008, 3053/3054; BVerfG DAR 2011, 196).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12
    Wenn jedoch schon die zeitliche Verzögerung wegen eines solchen Versuchs den Erfolg der Maßnahme gefährden würde, darf die Ermittlungsperson die Anordnung selbst treffen, ohne vorher den Versuch einer Herbeiführung einer richterlichen Anordnung unternommen zu haben (BVerfGE 103, 142/155 f.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146; BVerfG NJW 2010, 2864ff).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdungslage unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (OLG Bamberg NJW 2009, 2146; BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; BVerfG NJW 2010, 2864ff; OLG Thüringen Beschluss vom 07.12.2009 1 Ss 322/09 bei juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46f; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 148; OLG Köln DAR 2011, 150).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

  • BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07

    Recht auf körperliche Unversehrtheit; Entnahme einer Blutprobe ohne richterliche

  • OLG Bamberg, 28.02.2011 - 3 Ss OWi 40/11

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Beachtlichkeit einer unzutreffenden

  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09

    Zur Leitungs- und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

  • BGH, 19.12.2007 - 2 StR 510/07

    Unzulässige Revision (isolierte unzulässige Verfahrensrüge;

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12

    Molekulargenetische Reihenuntersuchung (Verwertbarkeit der Erkenntnis einer

  • OLG Jena, 03.06.2014 - 1 SsRs 129/13

    Bußgeldverfahren wegen Drogen im Straßenverkehr: Beweisverwertungsverbot für das

    Aus diesem Grund stellt ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme dar, die nur bei ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (BGH NStZ 2013, Seite 242 ff. unter Hinweis auf BVerG NJW 2012, 907; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.06.2013, 2 Ss OWi 1505/12, bei juris; Senatsbeschluss vom 28.07.2011, 1 Ss 42/11, StraFo 2011, 351).
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