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   OLG Bamberg, 18.04.2011 - 2 Ss OWi 243/11   

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https://dejure.org/2011,18254
OLG Bamberg, 18.04.2011 - 2 Ss OWi 243/11 (https://dejure.org/2011,18254)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.04.2011 - 2 Ss OWi 243/11 (https://dejure.org/2011,18254)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. April 2011 - 2 Ss OWi 243/11 (https://dejure.org/2011,18254)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Rechtsmittelfrist, Beginn, Verhandlung in Abwesenheit, Zustellungsanordnung

  • openjur.de

    Bußgeldverfahren: Beginn der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde bei Verurteilung in Abwesenheit des Betroffenen

  • verkehrslexikon.de

    Beginn der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde bei Verurteilung in Abwesenheit des Betroffenen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristbeginn zur Einlegung einer Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil in Abwesenheit des Betroffenen ist die Zustellung; Fristbeginn zur Einlegung einer Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil in Abwesenheit des Betroffenen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rechtsbeschwerdefrist - Urteil in Abwesenheit des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn des Fristlaufs zur Einlegung der Rechtsbeschwerde [zum Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde] gegen ein Abwesenheitsurteil des vertretenen Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Genaues Hinschauen kann sich lohnen und Rechtsmittel retten

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Beginn der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde bei Verurteilung in Abwesenheit des Betroffenen

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 509
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Aachen, 15.10.1975 - 17 Qs 567/75
    Auszug aus OLG Bamberg, 18.04.2011 - 2 Ss OWi 243/11
    Eine ohne richterliche Anordnung, etwa durch die Geschäftsstelle veranlasste Zustellung ist unwirksam (vgl. BGH bei Holtz MDR 1976, 814; OLG Hamm MDR 1976, 66 f.; OLG Stuttgart MDR 1976, 245).
  • OLG Jena, 15.05.2006 - 1 Ss 99/06

    Zur Urteilszustellung an den Verteidiger bei Vorliegen einer rechtsgeschäftlichen

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.04.2011 - 2 Ss OWi 243/11
    Ansonsten beginnt die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde bzw. des Zulassungsantrags gegen ein Urteil in Abwesenheit des Betroffenen, wie im vorliegenden Fall, mit der Zustellung des Urteils (Thüringer OLG VRS 111, 200 f.).
  • OLG Karlsruhe, 06.02.2017 - 2 (6) SsRs 723/16

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Wirksamkeit einer Zustellung

    Es ist deshalb anerkannt, dass auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Vertretung nach § 73 Abs. 3 OWiG voraussetzt, dass die schriftliche Vertretungsvollmacht dem Gericht vorgelegt wurde (OLG Jena a.a.O.; OLG Bamberg VRS 121, 49; Göhler a.a.O., § /3 Rn. 27; Rebmann/Roth/Herrmann a.a.O., § 73 Rn. 17; KK-Senge, OWiG, 4. Aufl., § 73 Rn. 41).
  • OLG Celle, 22.12.2017 - 3 Ss OWi 259/17

    Ordnungswidriges Verhalten bei Verstoß gegen die Anforderungen an die Hygiene bei

    Da dem Amtsgericht zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung somit keine Vertretungsvollmacht vorlag, begann die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil nach den Maßstäben einer Verkündung in Abwesenheit und damit erst mit Zustellung des Urteils zu laufen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 18. April 2011 - 2 Ss OWi 243/11 - NZV 2011, 509, 510).
  • KG, 02.09.2015 - 3 Ws (B) 447/15

    Bußgeldverfahren: Auftreten als Verteidiger in der Abwesenheitsverhandlung ohne

    Es kann aber offen bleiben, ob die Vertretungsvollmacht, wie es trotz der unterschiedlichen Formulierungen von § 73 Abs. 3 OWiG und § 51 Abs. 3 OWiG ("Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet") einhelliger Meinung entspricht, dem Gericht zu Beginn der Hauptverhandlung schriftlich vorliegen muss (so OLG Bamberg NZV 2011, 509; OLG Jena VRS 111, 200; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 4. Aufl., § 73 Rn. 41) oder ob etwa eine anwaltliche Versicherung des Bestehens einer schriftlichen Vertretungsvollmacht genügen könnte.
  • BayObLG, 06.12.2022 - 202 ObOWi 1110/22

    Voraussetzung für wirksame Vertretung des Betroffenen in der Hauptverhandlung

    In Judikatur und Schrifttum ist anerkannt, dass eine der oder dem Unterbevollmächtigten erteilte Vollmacht nicht nachgewiesen sein muss, es vielmehr genügt, dass eine Vertretungsvollmacht durch den Wahlverteidiger im Zeitpunkt der Urteilsverkündung nachgewiesen ist (OLG Bamberg, Beschluss vom 27.04.2007 - 3 Ss OWi 480/07 = OLGSt OWiG § 73 Nr. 11 = BeckRS 2007, 8730; 29.05.2006 - 3 Ss OWi 430/06 = NStZ 2007, 180; 18.04.2011 - 2 Ss OWi 243/11 = NZV 2011, 509 = DAR 2011, 401 = ZfSch 2011, 472 = VRS 121 [2011], 49 = BeckRS 2011, 18642 u. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2017 - 2 [6] SsRs 723/16 bei juris, jeweils m.w.N.; vgl. auch Göhler/Seitz/Bauer OWiG 18. Aufl. § 79 Rn. 30a; KK-OWiG/Senge 5. Aufl. § 73 Rn. 41; BeckOK-OWiG/Hettenbach [Stand: 01.10.2022 - 36. Edit.] § 73 Rn. 21 ff. und Krenberger/Krumm OWiG 7. Aufl. § 73 Rn. 21, jeweils m.w.N.).
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