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   OLG Hamm, 28.09.2004 - 2 Ss OWi 308/04   

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https://dejure.org/2004,15837
OLG Hamm, 28.09.2004 - 2 Ss OWi 308/04 (https://dejure.org/2004,15837)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.2004 - 2 Ss OWi 308/04 (https://dejure.org/2004,15837)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 2004 - 2 Ss OWi 308/04 (https://dejure.org/2004,15837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Rüge der Ablehnung eines Beweisantrages; Umfang der tatrichterlichen Ausführungen, wenn der Betroffene als Täter eines Verkehrsverstoßes anhand eines von dem Verstoß gefertigten Lichtbildes identifiziert wird

  • Judicialis

    StPO § 344; ; StPO § 267; ; OWiG § 77 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344; StPO § 267; OWiG § 77a
    Formelle Rüge; Beweisantrag; Ablehnung, OWi-Verfahren; Tateridentifizierung; grobe Pflichtwidrigkeit

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Rügen der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrages

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Die Bezugnahme auf ein beweisgeeignetes Foto im Urteil ist ohne weitere Ausführungen zur Identitätsfeststellung ausreichend

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ss OWi 927/02

    Täteridentifzierung anhand eines Lichtbildes vom Verkehrsstoß, Bezugnahme,

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2004 - 2 Ss OWi 308/04
    Handelt es sich dabei um ein uneingeschränkt geeignetes Foto, so sind in der Regel keine weiteren Ausführungen zur Identitätsfeststellung erforderlich (OLG Hamm DAR 1996, 417; Beschluss des Senats vom 18. November 2002 in 2 Ss OWi 927/02 -).
  • BGH, 06.12.1995 - 3 StR 550/95

    Erneute Bildung einer Gesamtstrafe, wenn bei einer früheren Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2004 - 2 Ss OWi 308/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 41, 374), der sich die Oberlandesgerichte angeschlossen haben (vgl. OLG Hamm DAR 1996, 245; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 71 Rdnr. 47 a m.w.N.), darf der Tatrichter gemäß § 267 Abs. 1 S. 3 StPO auf ein zur Identifizierung geeignetes Foto verweisen.
  • OLG Hamm, 15.05.1998 - 2 Ss 601/98

    Erhebung der formellen Rüge; Begründung der Rüge der unrichtigen Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2004 - 2 Ss OWi 308/04
    Es kann allerdings dahinstehen, ob es der wörtlichen Wiedergabe des Beweisantrages sowie des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses vorliegend bedurfte oder ob sich der dazu notwendige Tatsachenvortrag bereits hinreichend aus der Rechtsbeschwerderechtfertigung entnehmen lässt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 15. Mai 1998 in 2 Ss 601/98, ZAP EN-Nr. 454/98, RPfleger 1998, 367).
  • OLG Hamm, 26.01.1996 - 2 Ss OWi 4/96
    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2004 - 2 Ss OWi 308/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 41, 374), der sich die Oberlandesgerichte angeschlossen haben (vgl. OLG Hamm DAR 1996, 245; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 71 Rdnr. 47 a m.w.N.), darf der Tatrichter gemäß § 267 Abs. 1 S. 3 StPO auf ein zur Identifizierung geeignetes Foto verweisen.
  • OLG Hamm, 09.05.1996 - 2 Ss OWi 401/96
    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2004 - 2 Ss OWi 308/04
    Handelt es sich dabei um ein uneingeschränkt geeignetes Foto, so sind in der Regel keine weiteren Ausführungen zur Identitätsfeststellung erforderlich (OLG Hamm DAR 1996, 417; Beschluss des Senats vom 18. November 2002 in 2 Ss OWi 927/02 -).
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