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   OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05   

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https://dejure.org/2005,7593
OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05 (https://dejure.org/2005,7593)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05 (https://dejure.org/2005,7593)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 2 Ss OWi 335/05 (https://dejure.org/2005,7593)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren bei Verhängung einer Geldbuße von nicht mehr als 100 EUR; Ausreichende Begründung eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde; Zulassung einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des ...

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 217
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 2 Ss OWi 123/05

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Beweisantrag;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs ist nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 = DAR 1992, 298; Beschluss des Senats vom 28. Februar 2005 in 2 Ss OWi 123/05).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs ist nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 = DAR 1992, 298; Beschluss des Senats vom 28. Februar 2005 in 2 Ss OWi 123/05).
  • OLG Köln, 30.06.1992 - Ss 240/92

    Rechtsbeschwerde; Versagung des rechtlichen Gehörs; Rechtsfehler; Anwendung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05
    Diese Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts ist vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zu überprüfen (zu vgl. OLG Köln VRS 83, 446 f.).
  • OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13

    Vierjähriges Kind schnallt sich während der Autofahrt ab - Geldbuße für den

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs ist nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensmangel beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Partei hat (OLG Hamm, Beschluss vom 25.05.2005 - 2 SsOWi 335/05).
  • OLG Hamm, 27.05.2016 - 2 RBs 59/16

    Verbotene Filmvorführung am Karfreitag

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll - als Prozessgrundrecht - sicherstellen, dass einerseits dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, sich dem Gericht gegenüber zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen, und soll andererseits das Gericht dazu verpflichten, seine Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG in NJW 1992, 2811 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.2009- 2 Ss OWi 53/09 - und vom 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05).
  • OLG Hamm, 06.11.2007 - 3 Ss OWi 494/07

    Baumschutzsatzung; Eigentumsrecht; Verhältnis

    Selbst wenn also das erkennende Gericht die Beweisanträge des Betroffenen entgegen den Grundsätzen des § 77 Abs. 2 OWiG zurückgewiesen hätte, läge darin noch nicht eine zur Zulassung der Rechtsbeschwerde führende Versagung des rechtlichen Gehörs (vgl. OLG Hamm, 3. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 09.05.2007, 3 Ss OWi 287/07; OLG Hamm, 2. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 25.05.2005, 2 Ss OWi 335/05).
  • OLG Hamm, 20.06.2018 - 4 RBs 163/18

    Kein Verstoß gegen Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Nichtheranziehung von

    Denn eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensmangel beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (zu vgl. BVerfG, NJW 1992, 2811; OLG Hamm, NZV 2008, 417; NZV 2006, 217).

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass dem Betroffenen Gelegenheit gegeben werden muss, sich dem Gericht gegenüber zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen und dass das Gericht seine Ausführungen zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss, wobei eine Verletzung dieses Grundsatzes nur in Betracht kommt, wenn das Urteil einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten würde (zu vgl. OLG Hamm, NZV 2006, 217).

    Die Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts - hier des § 77 Abs. 2 OWiG - ist dabei vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zu überprüfen (zu vgl. OLG Hamm, NZV 2006, 217), womit in der Anwendung des § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG durch das erkennende Gericht keine zur Zulassung der Rechtsbeschwerde führende Versagung des rechtlichen Gehörs vorliegt, solange die Ablehnung des Beweisantrages nicht als willkürlich angesehen werden muss und das Gericht seine Amtsaufklärungspflicht nicht verletzt hat.

  • OLG Hamm, 11.04.2016 - 4 RBs 74/16

    Beweiswürdigung, Identifizierung, Fahrer, Lichtbild

    Zur Fortbildung des Rechts ist die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder zur rechtsschöpferischen Ausfüllung von Gesetzeslücken aufzustellen oder zu festigen (OLG Hamm NZV 2008, 417; NZV 2006, 217; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 OWiG Rn. 3).

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Sinne des § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG, die mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden muss, liegt nur dann vor, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensmangel beruht, der seinen Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Hamm NZV 2008, 417; NZV 2006, 217; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 OWiG Rn. 16a).

    In der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrages kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör demnach nur liegen, wenn die Ablehnung des Beweisantrages willkürlich ist, also ohne eine nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung erfolgt und unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und es sich aufdrängt und nicht zweifelhaft erscheint, dass das Urteil einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht deshalb nicht standhalten würde (vgl. OLG Hamm NZV 2008, 417; NZV 2006, 217; OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.2012, Az. III-3 RBs 382/11; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 OWiG Rn. 16a).

  • OLG Dresden, 26.10.2015 - 21 Ss 651/15

    Messdaten durch ESO verschlüsselt, Fotolinienpositionen unplausibel? Kein

    Eine Versagung rechtlichen Gehörs kommt nur dann in Betracht, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Formfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnis und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Parteien hatte (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Hamm VRs 108, 440; OLG Hamm NZV 2006, 217).

    Diese Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts ist vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zu überprüfen (OLG Hamm NZV 2006, 217).

  • OLG Hamm, 09.03.2017 - 5 RBs 29/17

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll - als Prozessgrundrecht - sicherstellen, dass einerseits dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, sich dem Gericht gegenüber zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen, und soll andererseits das Gericht dazu verpflichten, seine Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2811; Beschlüsse des hiesigen 2. Bußgeldsenats v. 13. Februar 2009 - Az. 2 Ss OWi 53/09 - und v. 25. Mai 2005 - Az. 2 Ss OWi 335/05-).
  • OLG Hamm, 14.02.2008 - 2 Ss OWi 81/08

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Beweisantrag; Ablehnung; Verletzung des rechtlichen

    Vorliegend hat der Betroffene aber weder den Wortlaut des angeblich gestellten Beweisantrages noch den Wort des Gerichtsbeschlusses, durch den das Amtsgericht den Antrag abgelehnt haben soll, mitgeteilt (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 25. Mai 2005, 2 SsOWi 335/05).

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist, worauf der Senat schon mehrfach hingewiesen hat, nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einen Verfahrensmangel beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 = DAA 1992, 298; Beschlüsse des Senats vom 28. Februar 2005 in 2 SsOWi 123/05 und vom 25. Mai 2005 in 2 SsOWi 335/05).

  • OLG Hamm, 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09

    Beweisantrag; Anorderungen; Beweistatsache; Beweisziel; Rechtsbeschwerde;

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll - als Prozessgrundrecht - sicherstellen, dass einerseits dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, sich dem Gericht gegenüber zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen, und soll andererseits das Gericht dazu verpflichten, seine Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (zu vgl. BVerfG in NJW 1992, 2811 f.; OLG Hamm, Beschl. v. 13. Februar 2009 - 2 Ss OWi 53/09 - und v. 25. Mai 2005 - 2 Ss OWi 335/05).
  • OLG Bamberg, 20.01.2016 - 2 Ss OWi 1145/15

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Beweisantrags im

    Die Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts ist vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zu überprüfen (OLG Köln VRS 83, 446 f.; OLG Hamm NJW 2008, 453; NZV 2006, 217).
  • OLG Hamm, 15.12.2015 - 3 RBs 352/15

    Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags auf Einvernahme des Auswertebeamten zu

  • OLG Hamm, 06.08.2009 - 3 Ss OWi 599/09

    Beweisantrag; Beweistatsache; Beweisziel; Radarfoto; Identität

  • KG, 03.08.2021 - 121 Ss 60/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

  • KG, 02.04.2019 - 3 Ws (B) 97/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Akteneinsichtsgewährung

  • KG, 03.08.2021 - 3 Ss 32/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

  • OLG Dresden, 05.08.2014 - 21 Ss 511/14

    Versagung des rechtlichen Gehörs, Aufhebung, OLG

  • KG, 22.09.2020 - 3 Ws (B) 182/20

    Kein Anspruch auf Beiziehung der Rohmessdaten aus Art. 103 GG

  • OLG Dresden, 15.09.2015 - 23 Ss 594/15

    Geschwindigkeitsbegrenzung "Mo-Fr 6-18 Uhr" gilt auch am Feiertag

  • OLG Hamm, 16.10.2009 - 2 Ss OWi 754/09

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des

  • OLG Hamm, 25.09.2008 - 4 Ss OWi 683/08

    Verletzung rechtlichen Gehörs; rechtliches Gehör; Ablehnung eines Beweisantrages;

  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 2 Ss OWi 616/08

    Zulassung; Rechtsbeschwerde; Versagung des rechtlichen Gehörs; Beweisantrag;

  • KG, 22.06.2016 - 3 Ws (B) 320/16

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung

  • KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 294/18

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung

  • OLG Brandenburg, 04.02.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 685/20

    Gehörsrüge, Begründetheit, Abwesenheitsverhandlung, Protokoll der

  • OLG Hamm, 30.01.2012 - 3 RBs 382/11

    Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör durch die fehlerhafte Ablehnung

  • KG, 28.03.2019 - 3 Ws (B) 59/19

    Rechtsbeschwerde, Zulassung, Beweiswürdigungsfehler

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