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   OLG Hamm, 15.05.2000 - 2 Ss OWi 409/2000   

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https://dejure.org/2000,7114
OLG Hamm, 15.05.2000 - 2 Ss OWi 409/2000 (https://dejure.org/2000,7114)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.05.2000 - 2 Ss OWi 409/2000 (https://dejure.org/2000,7114)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Mai 2000 - 2 Ss OWi 409/2000 (https://dejure.org/2000,7114)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Absehen vom Fahrverbot, Möglichkeit Bewusstsein, Urteilsgründe

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelfahrverbot; Fahrverbot; Erhöhung; Geldbuße; Tatrichter; Urteil

  • Judicialis

    StVG § 25; ; StPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267; StVG § 25
    Absehen vom Fahrverbot; Möglichkeit Bewußtsein; Urteilsgründe

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 03.06.1998 - 2 Ss OWi 541/98

    Beweiswürdigung, Darstellung, Fahrverbot, Bewußtsein, absehen zu können,

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2000 - 2 Ss OWi 409/00
    Dazu muss das Urteil nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Ausführungen enthalten (vgl. dazu die Beschlüsse des Senats vom 19. Mai 1998 - 2 Ss OWi 553/98 - m.w.N., vom 22. Mai 1998 - 2 Ss OWi 506/98 -, vom 3. Juni 1998 - 2 Ss OWi 541/98 - und vom 26. Januar 1999 = NZV 1999, S. 215).
  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 2 Ss OWi 553/98

    Lichtbild, ordnungsgemäße Verweisung, Identifizierung des Betroffenen anhand

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2000 - 2 Ss OWi 409/00
    Dazu muss das Urteil nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Ausführungen enthalten (vgl. dazu die Beschlüsse des Senats vom 19. Mai 1998 - 2 Ss OWi 553/98 - m.w.N., vom 22. Mai 1998 - 2 Ss OWi 506/98 -, vom 3. Juni 1998 - 2 Ss OWi 541/98 - und vom 26. Januar 1999 = NZV 1999, S. 215).
  • OLG Hamm, 07.03.2001 - 2 Ss OWi 127/01

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Zusatzschild, Werktag, werktags, Samstag,

    Der Senat hat in der Vergangenheit wiederholt (vgl. u.a. 2 Ss OWi 409/2000 = Verkehrsrecht Aktuell 2000, 66; 2 Ss 537/2000; 2 Ss OWi 1196/99 = ZAP EN-Nr. 12/2000 = DAR 2000, 129 = MDR 2000, 269 = VRS 98, 305 = NZV 2000, 264) darauf hingewiesen, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung, an der er festhält, das amtsgerichtliche Urteil erkennen lassen muss, dass sich der Tatrichter der generellen Möglichkeit bewusst war, trotz der Annahme eines Regelfalles von der Verhängung eines Fahrverbotes bei gleichzeitiger Erhöhung der Regelbuße (vgl. § 2 Abs. 4 BKatVO) abzusehen, wenn im Einzelfall auch dadurch ausnahmsweise die erstrebte Einwirkung auf den Betroffenen erreicht werden kann.

    Insoweit bedarf es zwar keiner näheren Ausführungen, wenn der Tatrichter einen solchen Ausnahmefall verneint; die Urteilsgründe müssen jedoch erkennen lassen, dass sich der Tatrichter einer solchen Möglichkeit bewusst war (vgl. BGH NZV 1992, 117; ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt u.a. Beschluss in 2 Ss OWi 409/2000, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 10.07.2000 - 2 Ss OWi 216/00

    Grundsatz der Öffentlichkeit, Verlegung der Hauptverhandlung an einen anderen

    Dies muß aber den tatrichterlichen Ausführungen zu entnehmen sein (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 15. Mai 2000 in 2 Ss OWi 409/2000; veröffentlicht zuletzt in DAR 2000, 129 = MDR 2000, 269).
  • OLG Hamm, 23.10.2003 - 2 Ss OWi 649/03

    Rotlichtverstoß; Haltelinie; tatsächliche Feststellungen; Fahrverbot; Möglichkeit

    Der Tatrichter muss sich jedoch der Möglichkeit, von der Verhängung eines Fahrverbotes unter gleichzeitiger Erhöhung der Geldbuße ggf. absehen zu können, bewusst gewesen sein und dies in den Entscheidungsgründen grundsätzlich erkennen lassen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 06. September 2001 in 2 Ss OWi 787/01 = DAR 2002, 324 m. w. N.; vom 15. Mai 2000 in 2 Ss OWi 409/00 = VA 2000, 66 m. w. N.; vom 29. November 1996 in 2 Ss OWi 1314/96 = DAR 1997, 117 m. w. N.; vom 27. Juli 1995 in 2 Ss OWi 808/95 = NStZ-RR 1996, 51 m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 04. Februar 2003 in 4 Ss OWi 74/03 = ZAP EN 355/03).
  • OLG Hamm, 15.12.2000 - 2 Ss OWi 1041/00

    Absehen vom Regelfahrverbot, Möglichkeit bewusst sein, ausreichende Begründung,

    Insoweit bedarf es zwar keiner näheren Ausführungen, wenn der Tatrichter einen solchen Ausnahmefall verneint; die Urteilsgründe müssen jedoch erkennen lassen, dass sich der Tatrichter einer solchen Möglichkeit bewusst war (vgl. BGH NZV 1992, 117; ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt u.a. Beschluss vom 15. Mai 2000 in 2 Ss OWi 409/2000 in Verkehrsrecht Aktuell 2000, 66).
  • OLG Hamm, 12.09.2000 - 2 Ss OWi 888/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Absehen vom Fahrverbot, Erhöhung der Geldbuße

    Das Amtsgericht hat sich bei der Begründung der Verhängung des Fahrverbots zwar auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob nicht allein deshalb von der Verhängung des Fahrverbots - bei gleichzeitiger Erhöhung der festgesetzten Geldbuße - abgesehen werden konnte, weil bei diesem Betroffenen der mit dem Fahrverbot erstrebte Besinnungs- und Erziehungseffekt auch auf diese Weise erreicht werden kann (vgl. zu diesem Erfordernis zuletzt Senat in DAR 2000, 129 = MDR 2000, 269; siehe auch noch Beschluss des Senats vom 15. Mai 2000 in 2 Ss OWi 409/2000 - http://www.burhoff.de).
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