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OLG Frankfurt, 23.05.2017 - 2 Ss-OWi 500/17, 2 Ss OWi 500/17 |
Zitiervorschläge
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.05.2017 - 2 Ss-OWi 500/17, 2 Ss OWi 500/17 (https://dejure.org/2017,29602)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - 2 Ss-OWi 500/17, 2 Ss OWi 500/17 (https://dejure.org/2017,29602)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Anforderungen an die Urteilsgründe im Bußgeldverfahren
- verkehrslexikon.de
Feststellungen zur Einlassung im Falle der Entbindung von der Erscheinenspflicht in der Hauptverhandlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Urteilsgründe im Bußgeldverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fahrer; gemessenes Fahrzeug; Beweismittel
- rechtsportal.de
OWiG § 71
Anforderungen an die Urteilsgründe im Bußgeldverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Hersfeld, 09.11.2016 - 31 JsOWi 15120/16
- OLG Frankfurt, 23.05.2017 - 2 Ss-OWi 500/17, 2 Ss OWi 500/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Bamberg, 23.01.2014 - 2 Ss OWi 995/14
Kriterien für die Öffentlichkeit/Nichtöffentlichkeit einer Veranstaltung
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2017 - 2 Ss OWi 500/17
Im Fall eines Geschwindigkeitsverstoßes müssen die Urteilsgründe - sei es auch in ihrem Gesamtzusammenhang - erkennen lassen, wie das Amtsgericht zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Betroffene zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsmessung Fahrer des gemessenen Fahrzeuges war bzw. auf welche Beweismittel es seine diesbezügliche Feststellung gestützt hat (st. Rspr. des Senats, vgl. nur 2 Ss-OWi 995/14).