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   OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ss OWi 787/01   

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OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ss OWi 787/01 (https://dejure.org/2001,3607)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.2001 - 2 Ss OWi 787/01 (https://dejure.org/2001,3607)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 2001 - 2 Ss OWi 787/01 (https://dejure.org/2001,3607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Fahrverbot, Trunkenheitsfahrt, Anforderungen an die Urteilsgründe, Möglichkeit bewusst sein, gewöhnliche Härten, außergewöhnliche Härte, Beweiswürdigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrverbot; Trunkenheitsfahrt; Anforderungen an die Urteilsgründe; Gewöhnliche Härte; Außergewöhnliche Härte; Beweiswürdigung

  • Judicialis

    StVG § 25; ; StVG § 24 a; ; StPO § 267; ; StPO § 261

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25, § 24 a; StPO § 267, § 261
    Fahrverbot; Trunkenheitsfahrt; Anforderungen an die Urteilsgründe; Möglichkeit bewusst sein; gewöhnliche Härten; außergewöhnliche Härte; Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrverbot - Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem Fahrverbot wegen eines Verstoßes gegen §

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 98
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ss OWi 787/01
    Der insoweit erfolgte Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die Entscheidung des BGH in NZV 1992, 117 = BGHSt 38, 125 und auf den Beschluss des Senats vom 15. Dezember 2000 in 2 Ss OWi 1041/2000 (veröffentlicht in ZAP EN-Nr. 120/2001 = DAR 2001, 177 = VRS 100, 96 = NZV 2001, 222 = zfs 2001, 283) geht fehl.

    Das nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG zu verhängende Fahrverbot ist vielmehr (eher) "angemessen" im Sinn der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. dazu BVerfG NJW 1969, 1623; DAR 1996, 196) bzw. die Angemessenheit versteht sich angesichts der Schwere des Verstoßes von selbst (so die ausdrückliche Formulierung des BGH in BGHSt 38, 125 = NZV 1992, 117, 118).

  • OLG Hamm, 17.02.2000 - 2 Ss OWi 1175/99

    Verhängung eines Fahrverbots

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ss OWi 787/01
    Denn während bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG und einem Fahrverbot nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG nach allgemeiner Meinung schon nur erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände dazu führen können (vgl. BGH, a.a.O.), müssen bei einem Verstoß gegen § 24 a StVG und einem daraus nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG folgenden Fahrverbot das innere und äußere Tatbild beherrschende außergewöhnliche Umstände bejaht werden können (BGH, a.a.O.; vgl. zuletzt auch Senat in ZAP EN-Nr. 269/2000 = VRS 98, 381 = VM 2000, 52 (Nr. 61) = BA 2000, 513).
  • OLG Hamm, 15.12.2000 - 2 Ss OWi 1041/00

    Absehen vom Regelfahrverbot, Möglichkeit bewusst sein, ausreichende Begründung,

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ss OWi 787/01
    Der insoweit erfolgte Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die Entscheidung des BGH in NZV 1992, 117 = BGHSt 38, 125 und auf den Beschluss des Senats vom 15. Dezember 2000 in 2 Ss OWi 1041/2000 (veröffentlicht in ZAP EN-Nr. 120/2001 = DAR 2001, 177 = VRS 100, 96 = NZV 2001, 222 = zfs 2001, 283) geht fehl.
  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1106/99

    Anforderungen an die Darlegung der Identifizierung des Betroffenen mittels eines

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ss OWi 787/01
    Vielmehr hat der Senat erst vor kurzem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein etwa vergleichbar langer Zeitraum für sich noch nicht dazu führen kann, allein deshalb die Verhängung eines Fahrverbotes als nicht (mehr) erforderlich anzusehen (Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluss vom 2. Juli 2001 - 2 Ss OWi 543/01; vgl. dazu auch die Zusammenstellung der Rechtsprechung in Verkehrsrecht Aktuell 2000, 77 und Beschluss des hiesigen 5. Senats für Bußgeldsachen in DAR 2000, 580).
  • OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93

    Amtsgericht; Erhöhung; Geldbuße; Verzicht; Fahrverbot; Vielfahrer; Überschreitung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ss OWi 787/01
    Das bedeutet, dass dem Tatrichter in diesem Fall ein geringerer Ermessensspielraum hinsichtlich der Verhängung bzw. des Absehens vom Fahrverbot zur Verfügung steht (vgl. dazu auch OLG Köln NZV 1994, 161, 162).
  • OLG Hamm, 30.11.1999 - 2 Ss OWi 1196/99

    Urteilsfeststellungen bei Geschwindigkeitsüberschreitung; Begründung des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ss OWi 787/01
    Es ist zwar zutreffend, dass die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung bei der Verhängung eines Fahrverbots diese Anforderungen an die Begründung der tatrichterlichen Entscheidung gestellt werden (BGH, a.a.O., Senat , a.a.O.; siehe auch noch Senat u.a. in MDR 1999, 480 = VRS 96, 466 und aus neuerer Zeit Senat in ZAP EN-Nr. 12/2000 = DAR 2000, 129 = MDR 2000, 269 = NZV 2000, 264 sowie in VA 2000, 66; wegen weiterer Nachweise aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung siehe Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 25 StVG Rn. 19).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ss OWi 787/01
    Das nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG zu verhängende Fahrverbot ist vielmehr (eher) "angemessen" im Sinn der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. dazu BVerfG NJW 1969, 1623; DAR 1996, 196) bzw. die Angemessenheit versteht sich angesichts der Schwere des Verstoßes von selbst (so die ausdrückliche Formulierung des BGH in BGHSt 38, 125 = NZV 1992, 117, 118).
  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 2 Ss OWi 543/01

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ss OWi 787/01
    Vielmehr hat der Senat erst vor kurzem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein etwa vergleichbar langer Zeitraum für sich noch nicht dazu führen kann, allein deshalb die Verhängung eines Fahrverbotes als nicht (mehr) erforderlich anzusehen (Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluss vom 2. Juli 2001 - 2 Ss OWi 543/01; vgl. dazu auch die Zusammenstellung der Rechtsprechung in Verkehrsrecht Aktuell 2000, 77 und Beschluss des hiesigen 5. Senats für Bußgeldsachen in DAR 2000, 580).
  • OLG Hamm, 29.08.2001 - 2 Ss 488/01

    Beweiswürdigung, Anforderungen, Ausführungen im Urteil, Lücken

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ss OWi 787/01
    Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (vgl. nur BGH NStZ 1990, 28, LR-Gollwitzer, StPO, 25. Aufl., § 261 Rn. 8; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, § 261 Rn. 2; KK-Engelhardt, StPO, 4. Aufl., 2000, § 261 Rn. 2, jeweils mit weiteren Nachweisen; zuletzt so auch Senat im Urteil vom 28. August 2001 - 2 Ss 488/01).
  • OLG Hamm, 22.12.1998 - 2 Ss OWi 1362/98

    Absehen vom Regelfahrverbot bei Erhöhung der Geldbuße, ausreichende Begründung,

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ss OWi 787/01
    Es ist zwar zutreffend, dass die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung bei der Verhängung eines Fahrverbots diese Anforderungen an die Begründung der tatrichterlichen Entscheidung gestellt werden (BGH, a.a.O., Senat , a.a.O.; siehe auch noch Senat u.a. in MDR 1999, 480 = VRS 96, 466 und aus neuerer Zeit Senat in ZAP EN-Nr. 12/2000 = DAR 2000, 129 = MDR 2000, 269 = NZV 2000, 264 sowie in VA 2000, 66; wegen weiterer Nachweise aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung siehe Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 25 StVG Rn. 19).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

  • OLG Bremen, 19.07.2019 - 1 SsBs 4/19

    Zur Verhängung eines Fahrverbots nach den §§ 24 , 25 StVG , § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

    Gibt das Tatgericht zu erkennen, dass es sich der Möglichkeit des Absehens bewusst war, bedarf bei Vorliegen eines solchen Regelfalls daher auch die Verneinung dieser Möglichkeit keiner näheren Begründung (siehe OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2001 - 2 Ss OWi 787/01, juris Ls., NZV 2001, 222; MK-Asholt, 1. Aufl., § 25 StVG Rn. 17; so auch die Rspr. des Senats, siehe u.a. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 19.10.2009 - 2 SsBs 38/09, juris Rn. 21, NZV 2010, 42).
  • OLG Celle, 18.12.2019 - 2 Ss OWi 338/19

    Begrenztes Ermessen des Richters hinsichtlich eines Fahrverbots auch bei

    aa) Einerseits soll es nach der Rechtsprechung des OLG Hamm, Beschluss vom 06. September 2001 - 2 Ss OWi 787/01 - auch bei Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln in der Regel nicht zu beanstanden sein, wenn den Urteilsgründen nicht entnommen werden kann, dass sich der Tatrichter der Möglichkeit bewusst war, gegen eine Erhöhung der Geldbuße vom Fahrverbot abzusehen.
  • OLG Hamm, 23.10.2003 - 2 Ss OWi 649/03

    Rotlichtverstoß; Haltelinie; tatsächliche Feststellungen; Fahrverbot; Möglichkeit

    Der Tatrichter muss sich jedoch der Möglichkeit, von der Verhängung eines Fahrverbotes unter gleichzeitiger Erhöhung der Geldbuße ggf. absehen zu können, bewusst gewesen sein und dies in den Entscheidungsgründen grundsätzlich erkennen lassen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 06. September 2001 in 2 Ss OWi 787/01 = DAR 2002, 324 m. w. N.; vom 15. Mai 2000 in 2 Ss OWi 409/00 = VA 2000, 66 m. w. N.; vom 29. November 1996 in 2 Ss OWi 1314/96 = DAR 1997, 117 m. w. N.; vom 27. Juli 1995 in 2 Ss OWi 808/95 = NStZ-RR 1996, 51 m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 04. Februar 2003 in 4 Ss OWi 74/03 = ZAP EN 355/03).
  • OLG Hamm, 22.01.2003 - 2 Ss OWi 1148/02

    Fahrverbot, Voreintragungen, erforderliche Feststellungen, Absehen vom

    Dies entspricht der inzwischen wohl überwiegenden Meinung der Obergerichte (vgl. nur BGHSt 38, 125 = NZV 1992, 117; wegen weiterer Nachweise, Hentschel, a.a.O., § 25 StVG Rn. 24), insbesondere aber auch der des OLG Hamm (vgl. OLG Hamm NZV 1997, 281; DAR 2000, 129; Senat VA 2001, 189 = VRS 101, 298 = BA 2002, 59 = DAR 2002, 324, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamburg, 19.11.2003 - II-111/03

    Zu den Darstellungsanforderungen an das tatrichterliche Urteil im Verfahren zur

    Hiervon abzuweichen, liegt nach den Feststellungen derart fern, dass sich eine Erörterung erübrigte (siehe auch OLG Hamm in VRS 101, 297, 299 f).
  • OLG Hamm, 20.11.2002 - 2 Ss OWi 898/02

    Rechtsfolgenentscheidung, Strafzumessung, Bezugnahme auf Bußgeldbescheid

    Es wird lediglich mitgeteilt, dass der Betroffene "Inhaber einer Straßenbaufirma" ist (zum Erfordernis der Feststellung und Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen siehe aus der ständigen Rechtsprechung des OLG Hamm die Entscheidungen in zfs 2000, 270; zfs 2000, 513; DAR 2002, 324).
  • OLG Hamm, 01.04.2003 - 3 Ss OWi 183/03

    Fahrverbot; Trunkenheitsfahrt, berufliche Umstände

    Für ein Absehen vom Fahrverbot besteht danach in der Regel kein Raum, mit der Folge, dass der Tatrichter in seiner Entscheidung auch nicht ausdrücklich zum Ausdruck bringen muss, dass er sich dieser ihm grundsätzlich eingeräumten Möglichkeit bewusst gewesen ist (vgl. OLG Hamm 2. Senat für Bußgeldsachen 2 Ss OWi 787/01 Beschluss vom 06.09.2001, BGHSt 38, 125).
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OLG Hamm, Entscheidung vom 07.09.2001 - 2 Ss OWi 787/01 (https://dejure.org/2001,20880)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. September 2001 - 2 Ss OWi 787/01 (https://dejure.org/2001,20880)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Verhängung eines Fahrverbots wegen fahrlässigen Fahrens unter Alkoholeinwirkung

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