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   OLG Frankfurt, 10.08.2005 - 2 Ss-OWi 152/05, 2 Ss OWi 152/05   

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https://dejure.org/2005,67011
OLG Frankfurt, 10.08.2005 - 2 Ss-OWi 152/05, 2 Ss OWi 152/05 (https://dejure.org/2005,67011)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.08.2005 - 2 Ss-OWi 152/05, 2 Ss OWi 152/05 (https://dejure.org/2005,67011)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. August 2005 - 2 Ss-OWi 152/05, 2 Ss OWi 152/05 (https://dejure.org/2005,67011)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 74 OWiG, § 73 OWiG
    Pflicht zur Entbindung vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Entbindung vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 16.02.2005 - 2 Ss OWi 29/05

    Zulassung, Rechtsbeschwerde, Einheitlichkeit der Rechtsprechung; Zulassungsgrund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2005 - 2 Ss OWi 152/05
    Denn dann ist seine Anwesenheit zur Aufklärung wesentlicher Gesichtspunkte des Sachverhalts nicht erforderlich (vgl. OLG Frankfurt am Main - 2 Ws (B) 352/01 OWiG - ; - 2 Ws (B) 372/01 OWiG - ; - 2 Ss OWi 189/02 - ; - 2 Ss OWi 29/05 -).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2012 - 2 Ss OWi 181/12

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Heranwachsender von der

    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - über ein Fahrverbot zu entscheiden ist, da der Betroffene zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, an einer weiteren Aufklärung der persönlichen Verhältnisse mitzuwirken (vgl. u.a. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10. August 2005 - 2 Ss-OWi 152/05 - ).

    Seine Entscheidung hierüber stand insoweit nicht in seinem freien Ermessen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10. August 2005 - 2 Ss-OWi 152/05 - ).

  • OLG Frankfurt, 29.06.2020 - 3 Ss OWi 422/20

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Unterlassen der Entbindung

    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - über ein Fahrverbot zu entscheiden ist, da der Betroffene zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, an einer weiteren Aufklärung der persönlichen Verhältnisse mitzuwirken (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10. August 2005- 2 Ss-OWi 152/05 -).

    Das Amtsgericht hätte daher dem Entbindungsbegehren des Betroffenen entsprechen müssen und stand insoweit nicht in seinem freien Ermessen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10. August 2005- 2 Ss-OWi 152/05 -).

  • OLG Frankfurt, 20.01.2012 - 2 Ss OWi 774/11

    Bußgeldverfahren: Entbindung von der Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung

    Der Betroffene ist nicht verpflichtet, die für die Frage der Verhältnismäßigkeit der Verhängung eines Fahrverbots erforderlichen Auskünfte zu geben (Senat, Beschl. v. 10.08.2005 - 2 Ss-OWi 152/05-).
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