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   OLG Oldenburg, 29.10.2014 - 2 Ss (OWi) 278/14   

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https://dejure.org/2014,35675
OLG Oldenburg, 29.10.2014 - 2 Ss (OWi) 278/14 (https://dejure.org/2014,35675)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.10.2014 - 2 Ss (OWi) 278/14 (https://dejure.org/2014,35675)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2014 - 2 Ss (OWi) 278/14 (https://dejure.org/2014,35675)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Geldbuße, Feststellungen, wirtschaftliche Verhältnisse

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 Abs. 3 S. 2 OWiG; § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG
    Entbehrlichkeit von Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei der Festsetzung einer Regelgeldbuße von mehr als 250 EUR

  • verkehrslexikon.de

    Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen bei Verhängung einer Regelgeldbuße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entbehrlichkeit von Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei der Festsetzung einer Regelgeldbuße von mehr als 250 EUR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Was haste im Portmonee? - das muss man den Betroffenen fragen…

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei Festsetzung einer bestimmten Regelgeldbuße

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.04.2014 - 1 StR 126/14

    Stalking (Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot); Festsetzung der Tagessätze

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.2014 - 2 Ss OWi 278/14
    Den Schuldspruch konnte der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO (vgl. BGH Beschluss vom 08.04.2014 1 StR 126/14 [...] ) dahingehend ergänzen, dass der Betroffene sich auch eines fahrlässigen Rechtsüberholens außerhalb geschlossener Ortschaften schuldig gemacht hat.
  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 1 RBs 72/13

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung einer Regelgeldbuße

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.2014 - 2 Ss OWi 278/14
    In Übereinstimmung mit dem OLG Hamm ( Beschluss vom 13.06.2013 1 RBs 72/13 [...] ) hält der Senat Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei Festsetzung einer Regelgeldbuße von mehr als 250 aber nur dann für entbehrlich, wenn keine Anhaltspunkte für außergewöhnlich gute oder außergewöhnlich schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen vorhanden sind und dieser auch keine Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen macht.
  • OLG Jena, 22.12.2004 - 1 Ss 282/04

    Ordnungswidrigkeit, Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.2014 - 2 Ss OWi 278/14
    Einschränkungen dieses Grundsatzes sind aber bei Geldbußen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten anzuerkennen, die den Regelsätzen der Bußgeldkatalogverordnung entsprechen ( Thüringer Oberlandesgericht Beschluss vom 22.12.2004 1 Ss 282/04 [...]; Göhler OWiG a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 24.11.2017 - 1 OWi 2 SsBs 87/17

    Gerichtliche Bußgeldsache: Fertigstellung eines Hauptverhandlungsprotokolls;

    Mittlerweile vertreten mehrere Oberlandesgerichte zudem die Ansicht, dass im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten auch bei Geldbußen über 250,- EUR nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen entbehrlich sind, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen außergewöhnlich gut oder schlecht sind (vgl. OLG Braunschweig a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 20. März 2012, Az. III-3 RBs 441/11; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014, Az. 2 Ss OWi 278/14; KG Berlin, Beschluss vom 7. Januar 2014, Az. 3 Ws (B) 651/13, 162 Ss 136/13; OLG Celle, Beschluss vom 1. Dezember 2014, Az. 321 SsBs 133/14, jedenfalls für Geldbußen bis 500,- EUR; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 1. September 2011, Az. 1 Ss Bs 66/11, einschränkend auf Bußgelder bis zu 500,- EUR; jeweils zitiert nach juris).
  • BayObLG, 17.10.2019 - 202 ObOWi 948/19

    Berücksichtigung außergewöhnlich schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse bei

    Sieht das Tatgericht hiervon ab und übernimmt es für die Bußgeldbemessung Darlegungen des Betroffenen als glaubhaft oder überzeugend, sind die Gründe hierfür ebenfalls im Urteil darzulegen (u.a. Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 13.06.2013 - 1 RBs 72/13 bei juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.1998 - 3 Ws (OWi) 668/98 = NJW 1999, 2686; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.10.2014 - 2 Ss OWi 278/14 = ZfSch 2015, 113; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.10.2015 - 1 Ss [OWi] 156/15 bei juris und OLG Celle, Beschluss vom 01.12.2014 - 321 SsBs 133/14 = DAR 2015, 101 = VRS 127 [2014], 303 = OLGSt OWiG § 17 Nr. 19 = NZV 2016, 144).

    Bestehen konkrete Anhaltspunkte für außergewöhnlich gute oder - wie hier - außergewöhnlich schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen und sollen diese deshalb über § 17 Abs. 3 Satz 2, 1. Halbsatz OWiG bei einer nicht mehr nur geringfügigen Ordnungswidrigkeit (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz OWiG) - zumal im gegenüber dem Bußgeldkatalog als Zumessungsrichtlinie auch für die Gerichte gegebenen Umfang - zu Gunsten des Betroffenen "in Betracht" kommen, bedarf es schon deshalb weiterer Feststellungen, um dem Rechtsbeschwerdegericht eine - wenn auch nur eingeschränkte - Überprüfung der rechtlichen Tragfähigkeit der Bußgeldbemessung dahin zu ermöglichen, ob der Tatrichter bei der grundsätzlich in seinem Ermessen liegenden Bußgeldbemessung von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. neben OLG Hamm, Beschluss vom 13.06.2013 - 1 RBs 72/13 bei juris u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.1998 - 3 Ws (OWi) 668/98 = NJW 1999, 2686; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.10.2014 - 2 Ss OWi 278/14 = ZfSch 2015, 113; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.10.2015 - 1 Ss [OWi] 156/15 bei juris und OLG Celle, Beschluss vom 01.12.2014 - 321 SsBs 133/14 = DAR 2015, 101 = VRS 127 [2014], 303 = OLGSt OWiG § 17 Nr. 19 = NZV 2016, 144; vgl. auch Göhler/Gürtler OWiG 17. Aufl. § 17 Rn. 24 und Burhoff [Hrsg.]/Gübner, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl., Rn. 1768 ff., 1775, jeweils m.w.N.).

  • OLG Celle, 01.12.2014 - 321 SsBs 133/14

    Keine Feststellungen zu wirtschaftlichen Verhältnissen bei Verhängung einer

    In jüngerer Zeit mehren sich jedoch Entscheidungen, wonach im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten bei Verhängung von Regelgeldbußen nach der Bußgeldkatalogverordnung grundsätzlich keine näheren Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen in den Urteilsgründen erforderlich sind, sofern nicht tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind (OLG Hamm, 3. Senat für Bußgeldsachen, DAR 2012, 400; KG, Beschluss vom 07.01.2014, VRS 126, 103; OLG Koblenz, NStZ-RR 2014, 322; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.10.2014 - 2 Ss (Owi) 278/14; OLG Hamm, 1. Senat, Beschluss vom 13.06.2013, VRR 213, 322; OLG Jena, Beschluss vom 01.09.2011, VRS 122, 149).
  • OLG Braunschweig, 08.12.2015 - 1 Ss OWi 163/15

    Entbehrlichkeit der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Bereich von

    In Übereinstimmung mit dem OLG Hamm ( Beschluss vom 20. März 2012 - III-3 RBs 441/11 ) hat der Senat ( Beschluss vom 20. Oktober - 1 Ss (Owi) 156/15, juris, Rn. 12 ) darüber hinaus im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuletzt die Ansicht vertreten, dass auch bei Geldbußen über 250, 00 Euro nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen entbehrlich sind, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind ( vgl. ebenfalls OLG Celle, Beschluss vom 01. Dezember 2014 - 321 SsBs 133/14 -, Nds. Rpfl. 2015, 135 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014, 2 Ss (OWi) 278/14, juris; KG, Beschluss vom 07. Januar 2014 - 3 Ws (B) 651/13 - 162 Ss 136/13, juris, Rn. 10; OLG Jena, Beschluss vom 01. September 2011 - 1 Ss Bs 66/11, juris, Rn. 15 ).
  • OLG Braunschweig, 20.10.2015 - 1 Ss OWi 156/15

    Bußgeldverfahren; Regelgeldbuße; Vorsatz; Bußgeldsache; Bußgeldkatalog

    Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen sind entbehrlich, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 20.03.2012, III-3 RBs 440/11, juris; OLG Celle, Beschluss vom 01.12.2014, 321 SsBs 133/14, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.10.2014, 2 Ss (OWi) 278/14, juris).

    Der Senat schließt sich nunmehr ausdrücklich der Rechtsprechung der anderen niedersächsischen Oberlandesgerichte an, nach der auch bei Geldbußen über 250,--EUR nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen entbehrlich sind, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich - wie im vorliegenden Fall - keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind (OLG Celle, Beschluss vom 01.12.2014 - 321 SsBs 133/14 -, Nds. Rpfl. 2015, 135 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.10.2014, 2 Ss (OWi) 278/14, juris).

  • KG, 27.04.2020 - 3 Ws (B) 49/20

    Wirtschaftliche Verhältnisse bei erlaubter Abwesenheit des Betroffenen

    Dies gilt auch für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. Juli 2019 a.a.O.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - 202 ObOWi 948/19 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 1 Rb 10 Ss 644/18 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Januar 2017 a.a.O.; OLG Celle NZV 2016, 144; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 1 Ss (OWi) 156715 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Juni 2014 - 2 SsBs 30/14 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 2 Ss-OWi 278/14 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 1. September 2011 - 1 Ss Bs 66/11 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2017 - 2 Ss OWi 1029/16

    Entbehrlichkeit von Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei

    In der neueren Rechtsprechung wird vermehrt die Auffassung vertreten, dass in Verkehrsordnungswidrigkeiten auch bei Geldbußen über EUR 250 nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen entbehrlich sein können, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich - wie vorliegend - keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen außergewöhnlich gut oder schlecht sind (vgl. OLG Celle, NZV 2016, 144 [OLG Celle 01.12.2014 - 321 SsBs 133/14] ; OLG Hamm, NZV 2015, 459 = NStZ-RR 2015, 227; BeckRS 2012, 15354; NZV 1996, 246 [OLG Hamm 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1459/95] ; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 2 Ss-OWi 278/14, zit. nach Juris; OLG Braunschweig, BeckRS 2015, 18287 und OLG Jena, BeckRS 2011, 28896, dieses allerdings einschränkend auf Bußgelder bis EUR 500).
  • OLG Schleswig, 12.12.2019 - II OLG 63/19
    Diese von den Oberlandesgerichten Hamm (Beschluss vom 13. Juni 2013, 1 RBs 72/13, juris) und OLG Oldenburg (Oldenburg) (Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 2 Ss (OWi) 278/14 juris) übereinstimmend vertretene Auffassung wird damit begründet, dass das Gericht Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen nicht erzwingen könne und Aufklärungsmöglich- keiten, wie zum Beispiel Durchsuchungen, vor dem Hintergrund der im Raum stehenden Sanktion als unverhältnismäßig erachtet werden müssten.
  • OLG Schleswig, 27.08.2018 - 1 Ss OWi 125/18

    Zu den Begründungsanforderungen an eine Erhöhung des Regelfahrverbots nach der

    Auch bei Geldbußen über 250 sind nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen entbehrlich, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelbuße verhängt wird und sich ­ wie vorliegend ­ keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind (OLG Celle, Beschluss vom 1. Dezember 2014 ­ 321 SsBs 133/14 OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014 ­ 2 Ss (OWi) 278/14 ­; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Oktober 2015 ­ 1 Ss (OWi) 156/15 ­; jeweils in juris).
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