Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.05.2012 - 2 SsBs 114/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33904
OLG Koblenz, 02.05.2012 - 2 SsBs 114/11 (https://dejure.org/2012,33904)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.05.2012 - 2 SsBs 114/11 (https://dejure.org/2012,33904)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - 2 SsBs 114/11 (https://dejure.org/2012,33904)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,33904) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 265 StPO, § 344 Abs 2 StPO
    Begründung einer Verfahrensrüge wegen Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts; Wirksamkeit eines bußgeldbewährten Fütterungsverbots von Tauben in einer Gefahrenabwehrverordnung

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Tauben und Wasservögel: Kommunen können Fütterungsverbot anordnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an ein Verbot zur Fütterung von Tauben und Wasservögeln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    POG RP § 43; GVO (Gefahrenabwehrverordnung)
    Verbot der Fütterung von Wasservögeln (Tauben)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fütterungsverbot für Tauben: Kommunen können Fütterungsverbot in Satzung vorsehen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Engagement im Tierschutz - Fütterungsverbot von Tauben und Wasservögel

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Kommunen dürfen Fütterung von Tauben und Wasservögeln verbieten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kommunen können Fütterungsverbot von Tauben und Wasservögeln anordnen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hohes Bußgeld bei wiederholten Verstößen gegen Taubenfütterungsverbot gerechtfertigt - Zunehmende Vermehrung von Tauben führt zu nicht hinnehmbaren starken Verschmutzungen von Gehwege, Straßen und Privateigentum

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • VerfGH Bayern, 09.11.2004 - 5-VII-03

    Taubenfütterungsverbot mit der Bayerischen Verfassung vereinbar

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2012 - 2 SsBs 114/11
    Bei der gebotenen Güter- und Interessenabwägung ist es gerechtfertigt, dem Schutz der Bürger vor Belästigung durch Verunreinigungen oder Schäden am Eigentum den Vorrang vor dem Interesse des Tierliebhabers zu geben (HessVGH, Beschluss 8 A 396/10 v. 01.09.2011 - juris - ; BayVerfG BayVBl. 2005, 172; OLG Hamm Beschluss 2 Ss OWi 836/06 v. 22.02.2007; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 23.05.1980, 2 BvR 854/79 - Juris -).

    Dass auch nach Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz die Gemeinden befugt sind, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Rahmen der geltenden Ermächtigungsgrundlagen entsprechende Gefahrenabwehrverordnungen zu erlassen, die auch ein Taubenfütterungsverbot zum Inhalt haben, ist überdies inzwischen hinreichend geklärt (VGH BW, a.a.O.; BayVerfGH NuR 2005, 388 f.; OLG Saarbrücken VRS 106, 389, 392, OLG Hamm a.a.O.; VG Düsseldorf, Urteil v. 04.05.2011, Az. 18 K 1622/11, - Juris - VG Arnsbach, Urteil v. 14.07.2011, Az. AN 5 K 10.01853 - juris -).

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2012 - 2 SsBs 114/11
    Dies hat ohne Bezugnahmen oder Verweisungen so vollständig und genau zu geschehen, dass das Rechtsbeschwerdegericht ohne Rückgriff auf den Akteninhalt oder beigefügte Anlagen allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; Meyer-Goßner, StPO, a.a.O., § 344 Rdnr. 21 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2012 - 2 SsBs 114/11
    Der Schutzbereich des Grundrechts ist berührt, wenn eine ernste sittliche, das heißt an den Kategorien von "gut" und "böse" orientierte Entscheidung in Rede steht, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte (BVerfGE, Beschluss vom 21.12.1960, 1 BvL 21/60 - Juris -).
  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2012 - 2 SsBs 114/11
    Bei der gebotenen Güter- und Interessenabwägung ist es gerechtfertigt, dem Schutz der Bürger vor Belästigung durch Verunreinigungen oder Schäden am Eigentum den Vorrang vor dem Interesse des Tierliebhabers zu geben (HessVGH, Beschluss 8 A 396/10 v. 01.09.2011 - juris - ; BayVerfG BayVBl. 2005, 172; OLG Hamm Beschluss 2 Ss OWi 836/06 v. 22.02.2007; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 23.05.1980, 2 BvR 854/79 - Juris -).
  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 475/02

    Verweigerung eines Teils der Steuerzahlung aus Gewissensgründen

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2012 - 2 SsBs 114/11
    Die von Art. 4 Abs. 1 GG erfasste Gewissensfreiheit umfasst dabei nicht nur die Freiheit, ein Gewissen zu haben, sondern grundsätzlich auch die Freiheit, von der öffentlichen Gewalt nicht verpflichtet zu werden, gegen Gebote und Verbote des Gewissens zu handeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.05.2007, 2 BvR 475/02 - Juris -).
  • BVerwG, 24.10.1997 - 3 BN 1.97

    Verfassungsrecht - Religionsfreiheit und Tierschutz

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2012 - 2 SsBs 114/11
    Es kann dahinstehen, ob es überhaupt eine Verpflichtung gibt, wild lebende Tiere zu füttern, weil es "auf der Hand liegt, dass dem Schutzgut der menschlichen Gesundheit ein höherer Rang zukommt als dem Tierschutz und dass deshalb die Abwehr von Gefahren, die der menschlichen Gesundheit von bestimmten Tieren drohen, ein vernünftiger Grund für Maßnahmen sein kann, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden bei diesen Tieren verbunden sind" (BVerwG, Beschluss 3 BN 1/97 v. 24.10.1997 - Juris -).
  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 2 Ss OWi 836/06

    Taubenfütterungsverbot mit Staatsziel Tierschutz vereinbar

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2012 - 2 SsBs 114/11
    Bei der gebotenen Güter- und Interessenabwägung ist es gerechtfertigt, dem Schutz der Bürger vor Belästigung durch Verunreinigungen oder Schäden am Eigentum den Vorrang vor dem Interesse des Tierliebhabers zu geben (HessVGH, Beschluss 8 A 396/10 v. 01.09.2011 - juris - ; BayVerfG BayVBl. 2005, 172; OLG Hamm Beschluss 2 Ss OWi 836/06 v. 22.02.2007; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 23.05.1980, 2 BvR 854/79 - Juris -).
  • OLG Koblenz, 20.01.2003 - 1 Ss 283/02

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Autobahn, Zeichen 274, Vorsatz, bedingter

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2012 - 2 SsBs 114/11
    Insbesondere hat die Tatrichterin in Anbetracht der Höhe der verhängten Geldbuße von über 250 EUR die dann notwendigen näheren Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Betroffenen getroffen (vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschluss 1 Ss 283/02 v. 20.01.2003).
  • OLG Saarbrücken, 27.02.2004 - Ss (B) 3/04

    Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides bei fehlender Angabe einzelner Tatzeiten;

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2012 - 2 SsBs 114/11
    Dass auch nach Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz die Gemeinden befugt sind, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Rahmen der geltenden Ermächtigungsgrundlagen entsprechende Gefahrenabwehrverordnungen zu erlassen, die auch ein Taubenfütterungsverbot zum Inhalt haben, ist überdies inzwischen hinreichend geklärt (VGH BW, a.a.O.; BayVerfGH NuR 2005, 388 f.; OLG Saarbrücken VRS 106, 389, 392, OLG Hamm a.a.O.; VG Düsseldorf, Urteil v. 04.05.2011, Az. 18 K 1622/11, - Juris - VG Arnsbach, Urteil v. 14.07.2011, Az. AN 5 K 10.01853 - juris -).
  • VG Ansbach, 14.07.2011 - AN 5 K 10.01853

    Die Berechtigung einer Gemeinde zum Erlass eines Taubenfütterungsverbots ist auch

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2012 - 2 SsBs 114/11
    Dass auch nach Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz die Gemeinden befugt sind, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Rahmen der geltenden Ermächtigungsgrundlagen entsprechende Gefahrenabwehrverordnungen zu erlassen, die auch ein Taubenfütterungsverbot zum Inhalt haben, ist überdies inzwischen hinreichend geklärt (VGH BW, a.a.O.; BayVerfGH NuR 2005, 388 f.; OLG Saarbrücken VRS 106, 389, 392, OLG Hamm a.a.O.; VG Düsseldorf, Urteil v. 04.05.2011, Az. 18 K 1622/11, - Juris - VG Arnsbach, Urteil v. 14.07.2011, Az. AN 5 K 10.01853 - juris -).
  • VG Düsseldorf, 04.05.2011 - 18 K 1622/11

    Taubenfütterungsverbot der Stadt Langenfeld bestätigt

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 1 S 261/05

    Zulässigkeit eines Taubenfütterungsverbots trotz Staatsziel Tierschutz

  • VGH Hessen, 01.09.2011 - 8 A 396/10

    Verwilderte Stadttauben

  • KG, 22.06.2015 - 3 Ws (B) 291/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Falschparken an einer eine Fahrzeuglänge

    Da ein derartiger Hinweis ausreichend gewesen wäre, hätte sich die Verfahrensrüge dazu konkret erklären müssen (vgl. OLG Koblenz, Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 2 SsBs 114/11 - [juris] und [dort zitiert] vom 21. August 2000 - 2 Ss 293/00 -).
  • OLG Koblenz, 02.11.2012 - 1 SsBs 105/12

    Kommunen können Fütterungsverbot von Tauben und Wasservögel anordnen - Verstoß

    Der Senat schließt sich im Übrigen den hier entsprechend geltenden Ausführungen des 2. Strafsenats im Beschluss vom 2. Mai 2012 (2 SsBs 114/11) zu der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt ...[X] hinsichtlich des Taubenfütterungsverbotes an.
  • KG, 03.03.2016 - 3 Ws (B) 108/16

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei irrig inhäsivem Tatgericht

    Jedenfalls hätte die Rechtsbeschwerdeschrift sich nicht auf die Darlegung beschränken dürfen, dass der Hinweis in der Hauptverhandlung unterblieben ist (RB S. 2); sie hätte auch deutlich machen müssen, dass der Betroffene nicht anderweitig, etwa durch die Ladung oder sonstigen vorprozessualen Schriftverkehr, auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Tatbegehung hingewiesen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 25. August 1997 - 3 Ws (B) 436/97 - [juris]; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Mai 2012 2 - 2 SsBs 114/11 - [juris]; vgl. auch BGHSt 2, 304 [betr.
  • KG, 02.03.2018 - 3 Ws (B) 71/18

    Befugnisse des Verteidigers ohne Vertretervollmacht bei erlaubter Abwesenheit des

    Sie hätte auch deutlich machen müssen, dass der Betroffene nicht anderweitig, etwa durch die Ladung oder sonstigen vorprozessualen Schriftverkehr, auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Tatbegehung hingewiesen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 25. August 1997 - 3 Ws (B) 436/97 - [juris]; Beschluss vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 - [juris mit Anmerkung Krenberger]; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Mai 2012 2 - 2 SsBs 114/11 - [juris]; vgl. auch BGHSt 2, 304 [betr.
  • BayObLG, 10.03.2021 - 201 ObOWi 1631/20

    Ausschluss selbständiger Einziehung nach Schuldspruch in Bußgeldsachen unter

    Zur ordnungsgemäßen Ausführung einer auf die Verletzung des § 265 StPO gestützten Rüge gehört jedoch die Darlegung, dass der Betroffene auf die Möglichkeit der Einziehung auch nicht außerhalb der Hauptverhandlung, etwa im Rahmen der Ladungsverfügung, hingewiesen worden ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 02.05.2012 - 2 SsBs 114/11 bei juris = BeckRS 2012, 22942).
  • BayObLG, 12.02.2021 - 201 ObOWi 1631/20

    Güterverkehr; Güterkraftverkehr; Gewerbe; gewerblich; Beförderung; Erlaubnis;

    Zur ordnungsgemäßen Ausführung einer auf die Verletzung des § 265 StPO gestützten Rüge gehört jedoch die Darlegung, dass der Betroffene auf die Möglichkeit der Einziehung auch nicht außerhalb der Hauptverhandlung, etwa im Rahmen der Ladungsverfügung, hingewiesen worden ist (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 02.05.2012 - 2 SsBs 114/11 bei juris = BeckRS 2012, 22942).
  • KG, 31.01.2019 - 3 Ws (B) 40/19

    Hinweispflicht bei Geldbußenerhöhung

    Dazu hätte es der - hier fehlenden - Darlegung bedurft, dass der vermisste rechtliche Hinweis weder im Bußgeldbescheid enthalten ist noch das Amtsgericht außerhalb der Hauptverhandlung einen entsprechenden Hinweis erteilt hat (vgl. Senat NZV 2006, 609; OLG Hamm NZV 2008, 583; OLG Karlsruhe Justiz 2015, 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Mai 2012 2 - 2 SsBs 114/11 - juris).
  • OLG Dresden, 10.11.2016 - 22 Ss 717/16

    Rotlichtverstoß - Überfahren einer der Lichtzeichenanlage zugeordneten Haltelinie

    Jedenfalls gehört zur ordnungsgemäßen Ausführung einer auf die Verletzung des § 265 StPO gestützten Rüge die Darlegung, dass der Betroffene auf die Möglichkeit der Schuldformverschärfung (auch) nicht vor der Hauptverhandlung, insbesondere im Rahmen der Ladungsverfügung, hingewiesen worden ist (vgl. nur BGH, NStZ 2015, 233; OLG Koblenz, Beschluss vom 02. Mai 2012, Az.: 2 SsBs 114/11, zitiert nach juris, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht