Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 13.01.2014 - 2 SsBs 364/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Fahrverbot, Abstand, Geschwindigkeitsbeschränkung, Messanlage
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Bewertung des Schuldgehalts einer Tat als gering bei Nichteinhaltung der Abstandsvorschrift zwischen geschwindigkeitsbeschränkender Anordnung und Geschwindigkeitsmessanlage; Regelfahrverbot bei grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrers
- verkehrslexikon.de
Zur Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei Verstoß der Messung gegen eine Verwaltungsrichtlinie
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewertung des Schuldgehalts einer Tat als gering bei Nichteinhaltung der Abstandsvorschrift zwischen geschwindigkeitsbeschränkender Anordnung und Geschwindigkeitsmessanlage; Regelfahrverbot bei grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrers
- kanzlei-heskamp.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wenn der Abstand zur Messstelle nicht passte, gibt es kein Fahrverbot
- beck-blog (Kurzinformation)
Richtlinienverstoß = Kein Regelfahrverbot
- lawblog.de (Kurzinformation)
Blitzer hinterm Ortsschild
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Messabstände zwischen Verkehrszeichen und Messstelle
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Regelfahrverbot kann bei Nichteinhaltung der Abstandsvorschrift für ein Geschwindigkeitsmessgerät rechtswidrig sein
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Blitzer zu nah: Absehen vom Fahrverbot möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Geschwindigkeitsmessung: Kein Fahrverbot, wenn der Abstand vom Schild zur Messstelle nicht stimmt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11
"Besonderer Tatumstand" bei Unterschreitung des Mindestabstands zu dem …
Auszug aus OLG Oldenburg, 13.01.2014 - 2 SsBs 364/13
Bei Nichteinhaltung der Abstandsvorschrift kann der Schuldgehalt einer Tat geringer bewertet werden mit der Folge, dass allein die Verwirklichung des Tatbestandes noch keine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrers darstellt und im Einzelfall daher von einem Regelfahrverbot Abstand genommen werden kann (OLG Celle, NStZ-RR 2012, 26 [OLG Celle 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11] ).