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   OLG Hamm, 15.03.1999 - 2 Ss OWi 10/99   

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https://dejure.org/1999,8630
OLG Hamm, 15.03.1999 - 2 Ss OWi 10/99 (https://dejure.org/1999,8630)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.03.1999 - 2 Ss OWi 10/99 (https://dejure.org/1999,8630)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. März 1999 - 2 Ss OWi 10/99 (https://dejure.org/1999,8630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Zulassung der Rechtsbeschwerde, Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichterteilung des letzten Worts, letztes Wort, ausreichende Begründung des Zulassungsantrags, kein Plädoyer des Verteidigers, Schlussvortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 887
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.1999 - 2 Ss OWi 10/99
    Vielmehr ist bereits im Zulassungsverfahren zu prüfen, ob das rechtliche Gehör verletzt ist (BVerfG NJW 1992, 2811).

    Dazu hätte der Betroffene aber vortragen müssen, weil anderenfalls das Rechtsbeschwerdegericht nicht bereits im Zulassungsverfahren prüfen kann, ob die angefochtene Entscheidung auf dem geltend gemachten Verfahrensverstoß beruht (Vgl. u.a. BVerfG NJW 1992, 2811, OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 210; OLG Hamm, a.a.O.; Göhler, a.a.O., § 80 Rn. 16 b, 16 c mit weiteren Nachweisen), und deshalb die Rechtsbeschwerde, um eine Verfassungsbeschwerde zu ersparen, wegen Versagung des rechtlichen Gehörs zuzulassen ist.

  • OLG Hamm, 03.09.1992 - 2 Ss OWi 864/92

    Rechtsbeschwerdeverfahren; Versagung rechtlichen Gehörs; Beruhen des Urteils auf

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.1999 - 2 Ss OWi 10/99
    Das bedeutet, dass der Betroffene mit seiner Rüge substantiiert darlegen muß, was er im Falle seiner Anhörung geltend gemacht hätte (vgl. zuletzt u.a. Beschluss des Senats vom 11. September 1998, 2 Ss OWi 1021/98, in ZAP EN-Nr. 888/98 = NStZ-RR 1999, 23 = VRS 99, 60 mit weiteren Nachweisen; siehe auch OLG Hamm NZV 1993, 244 und BayObLG NStZ-RR 1998, 344; OLG Köln NStZ-RR 1998, 345; siehe im übrigen die weiteren Rechtsprechungshinweise bei Göhler, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 09.11.1995 - 2 Ss OWi 1177/95
    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.1999 - 2 Ss OWi 10/99
    Die an die Feststellung einer Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG zu stellenden Anforderungen sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung ausreichend geklärt (vgl. die Erläuterungen zu § 130 OWiG bei Göhler, OWiG, 12. Aufl.; siehe auch Beschluss des Senats vom 9. November 1995, 2 Ss OWi 1177/95, in ZLR 1996, 71 = LRE 32, Nr. 64).
  • BayObLG, 23.06.1998 - 2 ObOWi 295/98

    Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.1999 - 2 Ss OWi 10/99
    Das bedeutet, dass der Betroffene mit seiner Rüge substantiiert darlegen muß, was er im Falle seiner Anhörung geltend gemacht hätte (vgl. zuletzt u.a. Beschluss des Senats vom 11. September 1998, 2 Ss OWi 1021/98, in ZAP EN-Nr. 888/98 = NStZ-RR 1999, 23 = VRS 99, 60 mit weiteren Nachweisen; siehe auch OLG Hamm NZV 1993, 244 und BayObLG NStZ-RR 1998, 344; OLG Köln NStZ-RR 1998, 345; siehe im übrigen die weiteren Rechtsprechungshinweise bei Göhler, a.a.O.).
  • OLG Köln, 17.07.1998 - Ss 351/98
    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.1999 - 2 Ss OWi 10/99
    Das bedeutet, dass der Betroffene mit seiner Rüge substantiiert darlegen muß, was er im Falle seiner Anhörung geltend gemacht hätte (vgl. zuletzt u.a. Beschluss des Senats vom 11. September 1998, 2 Ss OWi 1021/98, in ZAP EN-Nr. 888/98 = NStZ-RR 1999, 23 = VRS 99, 60 mit weiteren Nachweisen; siehe auch OLG Hamm NZV 1993, 244 und BayObLG NStZ-RR 1998, 344; OLG Köln NStZ-RR 1998, 345; siehe im übrigen die weiteren Rechtsprechungshinweise bei Göhler, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 11.09.1998 - 2 Ss OWi 1021/98

    Ausreichende Begründung des Zulassungsantrags; Verletzung des rechtlichen Gehörs,

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.1999 - 2 Ss OWi 10/99
    Das bedeutet, dass der Betroffene mit seiner Rüge substantiiert darlegen muß, was er im Falle seiner Anhörung geltend gemacht hätte (vgl. zuletzt u.a. Beschluss des Senats vom 11. September 1998, 2 Ss OWi 1021/98, in ZAP EN-Nr. 888/98 = NStZ-RR 1999, 23 = VRS 99, 60 mit weiteren Nachweisen; siehe auch OLG Hamm NZV 1993, 244 und BayObLG NStZ-RR 1998, 344; OLG Köln NStZ-RR 1998, 345; siehe im übrigen die weiteren Rechtsprechungshinweise bei Göhler, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.1996 - 2 Ss OWi 323/96
    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.1999 - 2 Ss OWi 10/99
    Dazu hätte der Betroffene aber vortragen müssen, weil anderenfalls das Rechtsbeschwerdegericht nicht bereits im Zulassungsverfahren prüfen kann, ob die angefochtene Entscheidung auf dem geltend gemachten Verfahrensverstoß beruht (Vgl. u.a. BVerfG NJW 1992, 2811, OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 210; OLG Hamm, a.a.O.; Göhler, a.a.O., § 80 Rn. 16 b, 16 c mit weiteren Nachweisen), und deshalb die Rechtsbeschwerde, um eine Verfassungsbeschwerde zu ersparen, wegen Versagung des rechtlichen Gehörs zuzulassen ist.
  • OLG Hamm, 13.11.2009 - 3 Ss OWi 622/09

    Hinweis auf Verdoppelung des Regelsatzes; Beweiskraft des Protokolls;

    Ist das rechtliche Gehör nur bei der Rechtsfolgenbemessung verletzt, so ist nicht ersichtlich, warum eine Aufhebung insgesamt geboten sein sollte; dann wäre aber auch Zulassung der Rechtsbeschwerde insgesamt, welche - bei § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG - insbesondere der Vermeidung von Verfassungsbeschwerden wegen der Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG dient, geboten sein sollte (vgl. insoweit BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Hamm Beschl. v. 15.03.1999 - 2 SsOWi 10/99 - juris) .
  • OLG Hamm, 24.09.2009 - 3 Ss OWi 527/09

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Vielmehr ist bereits im Zulassungsverfahren zu prüfen, ob das rechtliche Gehör verletzt ist (BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Hamm Beschl. v. 15.03.1999 - 2 SsOWi 10/99 - juris; OLG Köln NStZ-RR 1998, 345).

    Das bedeutet u.a., dass der Betroffene mit seiner Rüge substantiiert darlegen muss, was er im Falle seiner Anhörung geltend gemacht hätte (BayObLG NStZ-RR 1998, 344; OLG Hamm Beschl. v. 15.03.1999 - 2 SsOWi 10/99 - juris; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 23).

  • OLG Hamm, 16.12.2002 - 1 Ss OWi 970/02

    Rechtsbeschwerde, Zulassung, Verletzung des rechtlichen Gehörs, Begründung der

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs muss mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden und ergeben, dass das Urteil auf diesem Verstoß beruht (zu vgl. OLG Düsseldorf NZV 97, 531; OLG Hamm VRS 97, 142).

    Das bedeutet aber, dass der Betroffene mit seiner Rüge substantiiert darlegen muss, was im Falle der Anhörung geltend gemacht worden wäre, da nur dann das Rechtsbeschwerdegericht in der Lage ist zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht und dem Betroffenen tatsächlich rechtliches Gehör verwehrt worden ist (zu vgl. OLG Hamm VRS 97, 142).

  • OLG Jena, 09.12.2003 - 1 Ss 314/03

    Bußgeldverfahren, rechtliches Gehör, letztes Wort, Verfahrensrüge

    Dieser Vortrag ist nach ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum Voraussetzung der Zulässigkeit eines auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützten Zulassungsantrages (siehe nur OLG Hamm VRS 97 (1999), 142, 143; OLG Düsseldorf VRS 94 (1998), 281, 282; BayObLG NZV 1999, 99; DAR 1993, 375; KK-Steindorf, OWiG, 2. Aufl., § 80 Rn. 40c; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 80 Rn. 16c, jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 12.11.2003 - 4 Ss OWi 690/03

    Einzelrichter, Zulassung der Rechtsbeschwerde, Zulassung, Verletzung rechtlichen

    Dies bedeutet, dass der Betroffene mit seiner Rüge substantiiert darlegen muss, was er im Fall seiner Anhörung geltend gemacht hätte, da nur dann das Rechtsbeschwerdegericht in der Lage ist zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht und dem Betroffenen tatsächlich rechtliches Gehörs verwehrt worden ist (OLG Hamm, VRS 97, 142).
  • OLG Hamm, 06.11.2001 - 2 Ss OWi 740/01

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; ordnungsgemäße Begründung; Nichtgewährung des

    Das bedeutet, dass der Betroffene mit seiner Rüge substantiiert darlegen muss, was er im Falle seiner Anhörung geltend gemacht hätte (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschlüsse vom 15.03.1999-2 Ss OWi 10/99-(=VRS 97, 142, 143) und vom 11.09.1998 - 2 Ss OWi 1021/98 - (= VRS 96, 60, 61); Göhler, a. a. 0., § 80 Rdnr. 16 cm.
  • OLG Köln, 20.09.1999 - Ss 452/99 (Z) 203
    Wird die Versagung rechtlichen Gehörs gerügt, muss - zumindest dann, wenn - wie hier - die Rechtsverletzung darin liegen soll, dass einem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wurde, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern - vorgetragen werden, was im Fall der Gewährung rechtlichen Gehörs geltend gemacht worden wäre (BayObLG NJW 1992, 1907 = VRS 83, 209; VRS 91, 353; NZV 1999, 99 = VRS 96, 18; OLG Düsseldorf VRS 93, 119; NZV 1998, 254; DAR 1999, 275 = VRS 97, 57; OLG Hamm NZV 1999, 220 = VRS 96, 60 u. VRS 97, 142; Senatsentscheidungen NZV 1992, 419 = VRS 83, 367; VRS 87, 207; NZV 1999, 264 = VRS 96, 451).
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