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   BayObLG, 30.08.1988 - RReg. 2 St 183/88   

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https://dejure.org/1988,8024
BayObLG, 30.08.1988 - RReg. 2 St 183/88 (https://dejure.org/1988,8024)
BayObLG, Entscheidung vom 30.08.1988 - RReg. 2 St 183/88 (https://dejure.org/1988,8024)
BayObLG, Entscheidung vom 30. August 1988 - RReg. 2 St 183/88 (https://dejure.org/1988,8024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Wirksame Zustellung des Strafbefehls an den Zustellungsbevollmächtigten und Verwerfung des Einspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustellung; Verteidiger; Vollmacht; Zustellungsvollmacht; Vollmachtsurkunde; Akten; Erteilung; Zeitpunkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 145a

Papierfundstellen

  • JR 1990, 36
  • BayObLGSt 1988, 134
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 11.01.1988 - 5 Ss 431/87
    Auszug aus BayObLG, 30.08.1988 - RReg. 2 St 183/88
    Da der Senat davon ausgeht, dass das Landgericht nach Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts die Sache nicht an das Amtsgericht zurückverweisen musste, sondern den Einspruch, weil verspätet, als unzulässig verwerfen durfte, kann dahingestellt bleiben, ob der Weg der Zurückverweisung an das Amtsgericht, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf (NStZ 1988, 290 mit abl. Anmerkung von Meyer- Gossner) meint, durch die Aufhebung des § 328 Abs. 2 StPO durch das StVÄG 1987 in allen Fällen versperrt ist.
  • BGH, 31.01.1968 - 3 StR 19/68

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Zustellung eines

    Auszug aus BayObLG, 30.08.1988 - RReg. 2 St 183/88
    Mit BGHSt 22, 52 ff. und …
  • LG Landshut, 20.08.2013 - 6 Qs 86/13

    Zustellung eines Strafbefehls an einen zustellungsbevollmächtigten Polizeibeamten

    Die Zustellvollmacht befindet sich auch bei den Akten, Bl. 14/15 d. A. (vgl. Meyer-Goßner StPO 56. Auflage § 127 Rd. 8), was allerdings nicht Voraussetzung der Wirksamkeit der Zustellung ist (BayObLG JR 1990, 36; Karlsruher Kommentar StPO 6. Auflage § 127 a Rd. 6).

    Dass die Heranziehung gerade eines Polizeibeamten vom Grundsatz her unzulässig sein sollte, ist nicht ersichtlich (im Ergebnis ebenso BayObLG JR 1990, 36; AG Ludwigshafen Beschluss vom 09.06.2010 Az.: 5489 Js 10962/10 - 4c OWi; h. M. in der Literatur: HK-StPO-Komm. 4. Auflage § 127 a Rd6, Graf StPO Komm. 2010 § 127 a Rd 5 und § 312 Rd. 12, Beck'scher Onlinekomm. StPO Stand 15.10.11 § 127a Rd. 5, Meyer-Goßner a.a.O, KMR-Komm. Stand 01/2010 § 132 Rd. 3 und § 127 a Rd. 8, Greßmann NStZ 1991, 216).

  • VerfGH Bayern, 12.05.2010 - 117-VI-09

    Aufhebung strafgerichtlicher Beschlüsse zur Versagung einer Wiedereinsetzung

    Auf sofortige Beschwerde gegen den Beschluss vom 15. April 2009 wäre das Landgericht nicht befugt gewesen, selbst über den Wiedereinsetzungsantrag zu entscheiden (vgl. BGH vom 31.1.1968 = BGHSt 22, 52; BayObLG vom 30.8.1988 = JR 1990, 36).
  • OLG Hamm, 20.01.2009 - 3 Ss 561/08

    Wahrung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl bei falscher Adressierung der

    Dass der Einspruch gegen den Strafbefehl bereits verspätet und damit unzulässig war, steht der Entscheidung des Berufungsgerichts ebenfalls nicht entgegen, da dieses in solchen Fällen (auch auf die Revision des Angeklagten) das fälschlich ergangene amtsgerichtliche Sachurteil aufzuheben und den Einspruch als unzulässig zu verwerfen hat (vgl.: Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 411 Rdnr. 12; BGHSt 13, 306; BGH NJW 1975, 44; OLG Düsseldorf Beschl. v. 26.11.1984 - 5 Ss 349/84-312/84 I - juris; BayObLG Beschl. v. 30.08.1988 - RReg 2 St 183/88 - juris).
  • OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 4 Ss 549/02

    Verfügen des Verteidigers über eine rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht;

    Diese Vorschrift gibt dem Verteidiger unter den dort genannten Voraussetzungen eine gesetzliche Zustellungsvollmacht, die von einer daneben ebenfalls nach allgemeinen Regeln möglichen rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht unabhängig ist (BGH NStZ 1997, 293; BayObLG JR 1990, 36; Schnarr NStZ 1997, 15 ff; Julius in: Lemke/Julius/Krehl/Kurth/Rautenberg/Temming, StPO, § 145 a Rn 1; Meyer-Goßner, a.a.O. Rn 2).
  • BayObLG, 09.06.1992 - 3 ObOWi 48/92

    Bußgeldbescheid; Einspruch; Anhörungsverfahren; Stellungnahme; Hauptverhandlung

    In Anbetracht des bereits gestellten Wiedereinsetzungsantrags stellt sich für den Senat aus Gründen der Prozessökonomie auch nicht die Frage, ob er den in der Hauptverhandlung vom 14.2.1992 eingelegten, aber verfristeten Einspruch selbst verwerfen könnte (vgl. BGHSt 13, 306/308 f.; für das Berufungsgericht vgl. BayObLGSt 1988, 134/137.).
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