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BayObLG, 28.11.1991 - RReg. 2 St 210/91 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 19.05.1988 - 1 StR 600/87
Überleitung des Bußgeldverfahrens in ein Strafverfahren
Auszug aus BayObLG, 28.11.1991 - RReg. 2 St 210/91
Wegen der verbleibenden Verkehrsordnungswidrigkeit kann das Revisionsgericht entsprechend § 79 Abs. 6 , § 83 Abs. 3 OWiG durchentscheiden, weil das Vorliegen einer Straftat endgültig zu verneinen ist (vgl. BGHSt 35, 298/302;… Göhler OWiG 9. Aufl. § 82 Rn. 16). - BGH, 06.07.1989 - 4 StR 321/89
Strafrechtliche Wirkungen eines plötzlichen Greifens in das Steuer eines …
Auszug aus BayObLG, 28.11.1991 - RReg. 2 St 210/91
Täter im Sinn des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB kann auch der Beifahrer sein, wenn er gewaltsam in die Führung des Kraftfahrzeugs eingreift, um das Fahrzeug der Herrschaft des Kraftfahrzeugführers zu entziehen und es in verkehrsfeindlicher Absicht seinem Zweck als Verkehrsmittel zu entfremden (vgl. BGH VRS 36, 267/269; NZV 1990, 35 m.w.Nachw.;… Mühlhaus/Janiszewski StVO 12.Aufl. § 315 b StGB Rn. 6).
- OLG Hamm, 21.03.2000 - 4 Ss 121/00
Voraussetzungen und Varianten strafbaren gefährlichen Eingriffs in den …
Sein Handeln muss durch ein verkehrsfeindliches Verhalten unter bewusster Zweckentfremdung des Fahrzeugs gekennzeichnet sein (vgl. BGH NZV 1990, 35; BayObLG bei Janiszewski, NStZ 1992, 271 = Beschluss vom 28. November 1991 in RReg. 2 St 210/91;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 315 b StGB Rdnr. 13 m.w.N.).