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   BayObLG, 08.11.1994 - 2St RR 157/94   

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https://dejure.org/1994,3186
BayObLG, 08.11.1994 - 2St RR 157/94 (https://dejure.org/1994,3186)
BayObLG, Entscheidung vom 08.11.1994 - 2St RR 157/94 (https://dejure.org/1994,3186)
BayObLG, Entscheidung vom 08. November 1994 - 2St RR 157/94 (https://dejure.org/1994,3186)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Schweigepflicht in Einrichtungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Patientin vertraut dem Therapeuten ein Geheimnis an - Trotz guter Absichten verletzt es die Schweigepflicht, private Geheimnisse an Kollegen weiterzugeben

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1623
  • MDR 1995, 515
  • NStZ 1995, 187
  • StV 1996, 484
  • JR 1996, 476
  • BayObLGSt 1994, 227
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 08.09.1988 - RReg. 5 St 96/88

    Vermeidbarer Verbotsirrtum; Anlaß; Erkundigung; Rechtswidrigkeit; Tat;

    Auszug aus BayObLG, 08.11.1994 - 2St RR 157/94
    Im übrigen genügen die Ausführungen des Landgerichts nicht den strengen Maßstäben, die nach der Rechtsprechung an die Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums zu legen sind, wenn der Täter - wie hier der Angeklagte offensichtlich der Befugnis zur Offenbarung - keine Auskunft eingeholt hat (vgl. BayObLGSt 1988, 139 m.w.Nachweisen).
  • BGH, 01.10.1953 - 4 StR 224/53
    Auszug aus BayObLG, 08.11.1994 - 2St RR 157/94
    Soweit die Verteidigung meint, der Bundesgerichtshof sehe die Weitergabe eines Geheimnisses an einen schweigepflichtigen Empfänger als nicht tatbestandsmäßig an, dürfte dies auf einem Mißverständnis des als Beleg angeführten Urteils (BGHSt 4, 355 f.) beruhen.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.07.1975 - II A 78/73
    Auszug aus BayObLG, 08.11.1994 - 2St RR 157/94
    In der Rechtsprechung wird - soweit ersichtlich - dieselbe Auffassung vertreten (OLG Stuttgart NJW 1987, 1490 f.; OVG Lüneburg NJW 1975, 2263 f.; VG Münster MedR 1984, 118 f.).
  • BGH, 30.06.1988 - 1 StR 165/88

    Banküberfall: Sicherheitsverglasung - § 255 StGB, Kausalität, unwesentliche

    Auszug aus BayObLG, 08.11.1994 - 2St RR 157/94
    Eine Gefahr ist gegenwärtig, wenn bei natürlicher Weiterentwicklung der Dinge der Eintritt eines Schadens sicher oder doch höchstwahrscheinlich ist, falls nicht alsbald Abwehrmaßnahmen ergriffen werden, oder wenn der ungewöhnliche Zustand nach menschlicher Erfahrung und natürlicher Weiterentwicklung der gegebenen Sachlage jederzeit in einen Schaden umschlagen kann (BGH NJW 1989, 176 ).
  • BGH, 07.11.1973 - VIII ZR 228/72
    Auszug aus BayObLG, 08.11.1994 - 2St RR 157/94
    In späteren Entscheidungen wird deutlich, daß der Bundesgerichtshof die Weitergabe eines Geheimnisses an einen Schweigepflichtigen als tatbestandsmäßig im Sinne von § 203 StGB ansieht; denn andernfalls hätte er - z. B. bei der Bewertung von Praxisübernahmen (vgl. BGH NJW 1974, 602 ) - nicht auf das Rechtsinstitut der mutmaßlichen Einwilligung zurückgreifen müssen.
  • OLG Stuttgart, 17.10.1986 - 2 U 144/86

    Wettbewerbswidrigkeit der Äußerungen des Vorsitzenden einer privatärztlichen

    Auszug aus BayObLG, 08.11.1994 - 2St RR 157/94
    In der Rechtsprechung wird - soweit ersichtlich - dieselbe Auffassung vertreten (OLG Stuttgart NJW 1987, 1490 f.; OVG Lüneburg NJW 1975, 2263 f.; VG Münster MedR 1984, 118 f.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.02.2018 - 2 AGH 12/17

    Anwaltliche Berufspflichtverletzung, Geldbuße, Verschwiegenheitspflicht

    Darüber hinaus besteht die Geheimhaltungspflicht auch unter Angehörigen desselben Berufes (so BGH, BGHZ 116, 268; BayObLG, NJW 1995, 1623), es sei denn, dass der Mitteilungsempfänger dem Kreis der zum Wissen Berufenen angehört und die Mitteilung im Rahmen des Berufes geboten und mit Billigung des Geheimnisträgers zu rechnen ist (so Fischer, § 203 StGB Rn. 30 b).
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