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OLG München, 19.06.2008 - 2 StO 2/2008, 2 StO 2/08 |
Zitiervorschläge
OLG München, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 2 StO 2/2008, 2 StO 2/08 (https://dejure.org/2008,35246)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Berufspflichtverletzung eines Steuerberaters: Berufsbezogenes Verhalten; falsche Angaben in der eigenen Steuererklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2024 - 18 StL 4/23
Disziplinärer Überhang nach § 92 Satz 2 StBerG n. F.
Die Abgabe von Steuererklärungen gehört zum Kernbereich der Tätigkeiten eines Steuerberaters (vgl. OLG München, Urteil vom 19. Juni 2008 - 2 StO 2/2008).Falsche Angaben in einer Steuererklärung, auch wenn es sich um die eigene handelt, wurden als in besonderem Maße geeignet angesehen, Achtung und Vertrauen in einer für das Ansehen des Berufes bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen und auch dann ein disziplinärer Überhang angenommen, wenn der Steuerberater strafrechtlich zu einer Geldstrafe verurteilt wurde (vgl. OLG München, Urteil vom 19. Juni 2008 - 2 StO 2/2008).
- OLG Düsseldorf, 13.01.2015 - 1 StO 1/14
Bindung der Feststellungen des Strafurteils im berufsgerichtlichen Verfahren …
Dies gilt hier auch in Anbetracht des Umstandes, dass der Berufsangehörige nach den obigen Feststellungen in Steuererklärungen bewusst falsche Angaben gemacht hat (vgl. insoweit OLG München vom 19. Juni 2008 - 2 StO 2/08 - juris).