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   BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76   

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https://dejure.org/1976,370
BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76 (https://dejure.org/1976,370)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1976 - 2 StR 101/76 (https://dejure.org/1976,370)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1976 - 2 StR 101/76 (https://dejure.org/1976,370)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit - Anforderungen an die Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 46, § 49

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 311
  • NJW 1976, 1326
  • MDR 1976, 590
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61

    Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit -

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76
    Auf die bei der Findung des Strafrahmens verwerteten Gesichtspunkte darf der Tatrichter bei der Strafzumessung zurückkommen (im Anschluß an BGHSt 16, 351, 353; 17, 266).

    Es ist zwar richtig, daß der eine Milderung des Strafrahmens bewirkende Umstand (z.B. verminderte Schuldfähigkeit, Versuch, Beihilfe) als solcher allein nicht nochmals strafmildernd berücksichtigt werden darf (BGHSt 16, 351, 354 letzter Satz).

    Da aber für die eigentliche Strafzumessung eine Ganzheitsbetrachtung von Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit erforderlich ist, wäre es nicht angängig, wesentliche mit dem jeweiligen Milderungsgrund zusammenhängende Umstände bei der Festsetzung der Strafe innerhalb des gemilderten Strafrahmens nur deshalb unberücksichtigt zu lassen, weil etwa der Täter vermindert zurechnungsfähig war oder die Tat nur versuchte (BGHSt 16, 351, 353; 17, 266; a.M. wohl Dreher a.a.O.).

  • BGH, 07.02.2017 - 5 StR 483/16

    Schwere Körperverletzung (Dauerhaftigkeit des Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Zwar können und müssen die nach Art und Maß unterschiedlichen konkreten Umstände, die zu einer Milderung des Strafrahmens geführt haben, mit ihrem verbleibenden Gewicht bei der Strafhöhenbemessung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 1984 - 1 StR 330/84, NStZ 1984, 548; Beschlüsse vom 24. März 1976 - 2 StR 101/76, BGHSt 26, 311, 312; vom 8. April 1987 - 2 StR 91/87; vom 9. Dezember 1992 - 2 StR 535/92, BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 und 5).
  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    Wendet das Tatgericht etwa wegen alkoholbedingter erheblich verminderter Schuldfähigkeit des Täters den nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen an, darf es nach allgemeiner Meinung bei der Straffindung innerhalb dieses Strafrahmens in die Abwägung strafschärfend den Umstand mit einbeziehen, dass der Täter den Zustand schuldhaft herbeigeführt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1976 - 2 StR 101/76, BGHSt 26, 311, 312; ferner BGH, Urteile vom 21. Juli 1984 - 1 StR 330/84, NStZ 1984, 548; vom 9. Februar 2000 - 3 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 166, 168; Beschluss vom 2. Juli 1985 - 1 StR 280/85, NJW 1986, 793, 794; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1127; Schnarr in Hettinger (Hrsg.), Reform des Sanktionenrechts, 2001, Bd. 1, S. 1, 43; S/S/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 49).
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15

    Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die

    Wendet der Tatrichter wegen alkoholbedingter erheblich verminderter Schuldfähigkeit des Täters den nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen an, darf er nach allgemeiner Meinung bei der Straffindung innerhalb dieses Strafrahmens in die Abwägung strafschärfend den Umstand mit einbeziehen, dass der Täter den Zustand schuldhaft herbeigeführt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1976 - 2 StR 101/76, BGHSt 26, 311, 312; ferner BGH, Urteile vom 21. Juli 1984 - 1 StR 330/84, NStZ 1984, 548; vom 9. Februar 2000 - 3 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 166, 168; Beschluss vom 2. Juli 1985 - 1 StR 280/85, NJW 1986, 793, 794; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1127; Schnarr in Hettinger (Hrsg.), Reform des Sanktionenrechts, 2001 S. 1, 43; S/S/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 49).
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