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   BGH, 06.06.2007 - 2 StR 105/07   

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https://dejure.org/2007,8794
BGH, 06.06.2007 - 2 StR 105/07 (https://dejure.org/2007,8794)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2007 - 2 StR 105/07 (https://dejure.org/2007,8794)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - 2 StR 105/07 (https://dejure.org/2007,8794)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wuchtige Faustschläge gegen den Kopf eines neun Wochen alten Kindes als eine lebensgefährliche Behandlung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 5 Strafgesetzbuch (StGB); Revision gegen eine Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Misshandlung von ...

  • Judicialis

    StGB § 56 Abs. 2; ; StGB § 223 Abs. 1; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 225 Abs. 1; ; StPO § 265

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5 § 225 Abs. 1
    Lebengefährliche Behandlung und tatsächliche Lebensgefahr; Verhältnis zwischen § 224 und § 225 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02

    Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor;

    Auszug aus BGH, 06.06.2007 - 2 StR 105/07
    Der Verurteilung (auch) wegen qualifizierter Körperverletzung steht der Umstand nicht entgegen, dass eine konkrete Lebensgefahr letztlich nicht eingetreten ist (vgl. BGH NJW 2002, 3264; NStZ 2004, 618; 2005, 156, 157; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 224 Rdn. 12 f. m.w.N.).
  • BGH, 29.04.2004 - 4 StR 43/04

    Landfriedensbruch (Angriff bestimmter Personen als Repräsentanten eines

    Auszug aus BGH, 06.06.2007 - 2 StR 105/07
    Der Verurteilung (auch) wegen qualifizierter Körperverletzung steht der Umstand nicht entgegen, dass eine konkrete Lebensgefahr letztlich nicht eingetreten ist (vgl. BGH NJW 2002, 3264; NStZ 2004, 618; 2005, 156, 157; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 224 Rdn. 12 f. m.w.N.).
  • BGH, 23.07.2004 - 2 StR 101/04

    Schwere räuberische Erpressung (Gefahr des Todes; Vorsatz); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 06.06.2007 - 2 StR 105/07
    Der Verurteilung (auch) wegen qualifizierter Körperverletzung steht der Umstand nicht entgegen, dass eine konkrete Lebensgefahr letztlich nicht eingetreten ist (vgl. BGH NJW 2002, 3264; NStZ 2004, 618; 2005, 156, 157; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 224 Rdn. 12 f. m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 357/98

    Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit

    Auszug aus BGH, 06.06.2007 - 2 StR 105/07
    Anders als der Grundtatbestand des § 223 Abs. 1 StGB wird die Qualifikation nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB auch nicht durch die Misshandlungs-Variante des § 225 Abs. 1 verdrängt (BGH NJW 1999, 72; Tröndle/Fischer aaO § 224 Rdn. 16; § 225 Rdn. 21).
  • BGH, 16.01.2013 - 2 StR 520/12

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung: Faustschläge ins

    Die Rechtsprechung hat dies etwa angenommen bei mehreren wuchtigen Faustschlägen gegen den Kopf eines neun Wochen alten Säuglings (Senat, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07), bei massiven Schlägen gegen den Kopf des (alkoholisierten) Tatopfers (BGH NStZ 2005, 156) sowie bei zahlreichen Schlägen in das Gesicht und gegen den Kopf einer an einer Hauswand fixierten Geschädigten, die zu längerer Bewusstlosigkeit und schweren Verletzungen führten (OLG Köln NJW 1983, 2274).
  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    StGB: Ein wuchtiger Fausthieb in das obere Gesicht - Eine das Leben gefährdende

    Heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers können eine das Leben gefährdende Behandlung sein, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlungen im Einzelfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2022 - 2 StR 267/22, juris Rn. 9; vom 7. Oktober 2021 - 6 StR 393/21, juris; Urteile vom 22. Januar 2015 - 3 StR 301/14, juris Rn. 6; vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, NStZ-RR 2013, 342; Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12, NStZ 2013, 345, 346; vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 8; Urteil vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07, juris Rn. 5; Beschluss vom 23. Juli 2004 - 2 StR 101/04, NStZ 2005, 156 Rn. 4; Urteile vom 8. März 1990 - 2 StR 615/89, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung; vom 23. Juni 1964 - 5 StR 182/64, BGHSt 19, 352; MüKoStGB/Hardtung, 4. Aufl., § 224 Rn. 45).
  • BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug; Tatvorsatz);

    Tritte oder heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers können eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07).
  • KG, 01.06.2023 - 3 ORs 24/23

    Gefährliche Körperverletzung durch Faustschlag eines Amateurboxers

    Die Rechtsprechung hat dies etwa angenommen bei mehreren wuchtigen Faustschlägen gegen den Kopf eines neun Wochen alten Säuglings (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07 - [juris]), bei massiven Schlägen gegen den Kopf des (alkoholisierten) Tatopfers (BGH NStZ 2005, 156) sowie bei zahlreichen Schlägen in das Gesicht und gegen den Kopf einer an einer Hauswand fixierten Geschädigten, die zu längerer Bewusstlosigkeit und schweren Verletzungen führten (OLG Köln NJW 1983, 2274).

    aa) Dass es "individuelle Besonderheiten beim Tatopfer" gegeben hätte, die "das Gefahrenpotential der Handlung im Vergleich zu einer ?einfachen' Körperverletzung (§ 223 StGB) deutlich erhöht" hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07 - [juris]), hat die Strafkammer nicht festgestellt.

  • BGH, 20.12.2022 - 2 StR 267/22

    Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung:

    Heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers können eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlungen im Einzelfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1964 - 5 StR 182/64, BGHSt 19, 352; Senat, Urteile vom 8. März 1990 - 2 StR 615/89, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 5; vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07, Rn. 5; vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, Rn. 7; Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12; BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - 6 StR 393/21).
  • BGH, 21.12.2011 - 1 StR 606/11

    Konkurrenzen bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen (Körperverletzung)

    Der Grundtatbestand des § 223 Abs. 1 StGB wird hier durch die Misshandlungs-Variante des § 225 Abs. 1 StGB verdrängt (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07 Rn. 5; Fischer, StGB 59. Aufl. § 225 Rn. 21; LK-Hirsch, StGB 11. Aufl. § 225 Rn. 29; SSW-StGB/Momsen § 225 Rn. 31; S/S/Stree/Sternberg-Lieben, StGB 28. Aufl. § 225 Rn. 17; zu § 225 Abs. 3 StGB auch BGH, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 5 StR 583/07).
  • LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21

    Tat in Dänischenhagen: Lebenslang für Zahnarzt nach Dreifachmord

    Das kann zwar auch im Fall von Schlägen und Tritten gegen den Kopf anzunehmen sein, wenn diese "wuchtig" erfolgen (vgl. BGH, NStZ 2005, 156 f. sowie Urt. vom 06.06.2007 - 2 StR 105/07).
  • KG, 25.06.2012 - 121 Ss 106/12

    Gesetzeskonkurrenz

    Voraussetzung ist das Vorliegen eines vom Tatbestand des anderen Delikts nicht erfassten (zusätzlichen) Unrechtsgehalts, beispielsweise wenn eine das Opfer besonders belastende Form der Körperverletzung gegeben ist, die von § 225 StGB nicht umfasst wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1998 - 4 StR 357/98 - = NJW 1999, 72), insbesondere bei gleichzeitiger Verwirklichung des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB und (lediglich) des (Grund-)Tatbestands des § 225 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07 - und vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06 - = NStZ 2007, 720), weil die Tatbestandsalternativen des § 225 Abs. 1 StGB eine gefährliche Körperverletzung nicht voraussetzen.
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