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   BGH, 27.10.1972 - 2 StR 105/70   

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BGH, 27.10.1972 - 2 StR 105/70 (https://dejure.org/1972,607)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1972 - 2 StR 105/70 (https://dejure.org/1972,607)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1972 - 2 StR 105/70 (https://dejure.org/1972,607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts und der Geschworenenbank - Konkurrenzverhältnis von Ergänzungsgeschorenen und Hauptgeschworenen - Unzulässigkeit der Beschränkung der Verteidigung des Angeklagten - Statthafte Verlesungen von kommissarische ...

  • junsv.nl

    Aufbau und Leitung der für die Verbringung der Geisteskranken in die Tötungsanstalten zuständigen 'Gemeinnützigen Krankentransportgesellschaft' bzw. Geschäftsführung der Zentraldienststelle 'T4' . Beteiligung an der Tötung von arbeitsunfähigen und invaliden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 66
  • NJW 1973, 476
  • MDR 1973, 331
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - 2 StR 105/70
    Der Senat hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 9. Februar 1957 - 2 StR 508/56 - (BGHSt 10, 208, 210) [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56] darauf hingewiesen, daß eine solche Fassung den Grundsatz der freien Beweiswürdigung nicht zutreffend wiedergibt.

    Allerdings sind bloß abstrakte und theoretische Zweifel nicht geeignet, eine im übrigen bestehende Überzeugung auszuschließen (vgl. BGH NJW 1951, 122 und BGHSt 10, 208, 211) [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56].

  • BGH, 21.11.1950 - 2 StR 21/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - 2 StR 105/70
    Nur der nach den Denkgesetzen und der Erfahrung des Lebens unmögliche Schluß ist auch rechtlich fehlerhaft (BGH MDR 1951, 117, 118).
  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52

    Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei

    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - 2 StR 105/70
    Bei dieser sind an den Täter an sich schon höhere Anforderungen zu stellen als bei den Fahrlässigkeitsdelikten bezüglich der Beobachtung der nach den Umständen erforderlichen und dem Täter zuzumutenden Sorgfalt (BGHSt 4, 237 [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52]).
  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - 2 StR 105/70
    Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehen dem durch Art. 103 Abs. 2 GG gewährten Grundrecht nicht etwa im Range vor (BVerfGE 6, 309, 363 [BVerfG 26.03.1957 - 2 BvG 1/55]; so auch die nunmehr weit überwiegende Meinung im Schrifttum, vgl. u.a. Maunz in Maunz/Dürig, Art. 25, Rdnr. 22 bis 25, ferner in Deutsches Staatsrecht, 18. Aufl. S. 331; von Mangoldt/Klein, Art. 25 Anm. V, 3; Schmidt-Bleibtreu/Klein, Art. 25, Rdnr. 1; Hamann/Lenz, Art. 25, Anm. B, 2; Doehring, Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht Bd. 39, 182 f).
  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 42/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - 2 StR 105/70
    Allerdings sind bloß abstrakte und theoretische Zweifel nicht geeignet, eine im übrigen bestehende Überzeugung auszuschließen (vgl. BGH NJW 1951, 122 und BGHSt 10, 208, 211) [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56].
  • RG, 15.02.1927 - I 2/27

    1. Wie ist zu entscheiden, wenn sich das Gericht weder davon überzeugen kann, daß

    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - 2 StR 105/70
    Die Ansicht der Staatsanwaltschaft, das Schwurgericht habe verkannt, daß zu einer Überführung der Angeklagten schon "ein hohes Maß an Wahrscheinlichkeit" genüge, geht offensichtlich zurück auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. vor allem RGSt 61, 202, 206).
  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - 2 StR 105/70
    Insbesondere ist von ihm nicht verkannt worden, daß der Begriff der "Heimtücke" eine "feindliche Willensrichtung des Täters gegen das Opfer zum Inhalt" hat (vgl. BGHSt 9, 385, 390) [BGH 22.09.1956 - GSSt - 1/56].
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54
    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - 2 StR 105/70
    Eine Bindung könnte ferner nicht aus den Ausführungen in BGHSt 9, 208 [BGH 12.01.1956 - 3 StR 626/54] hergeleitet werden.
  • BGH, 28.11.1958 - 1 StR 449/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - 2 StR 105/70
    Unter diesen Umständen kann weder von einem klar zutage liegenden Gesetzesverstoß noch von einem willkürlichen Eingriff in die Besetzung des Gerichts die Rede sein und damit auch nicht von einer "Entziehung" des gesetzlichen Richters (BVerfGE 29, 45, 48; BGHSt 12, 227, 234, 402, 405 f [BGH 28.11.1958 - 1 StR 449/58]).
  • BGH, 20.03.1963 - 2 StR 577/62
    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - 2 StR 105/70
    - Die Ausführungen in BGHSt 18, 351 [BGH 20.03.1963 - 2 StR 577/62] betreffen eine andere Verfahrensgestaltung.
  • BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Laienrichters wegen von ihm im

  • BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68

    Ausschluss anderer Taten gemäß § 264 StPO im Falle von eingeschränkten

  • BGH, 05.02.1970 - 4 StR 272/68

    Rüge ordnungswidriger Besetzung des Gerichts wegen mangelnder Verhandlungs- und

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BGH, 25.06.1953 - 3 StR 550/52

    Meineid im Rahmen einer Feststellung der Vaterschaft - Fortsetzungszusammenhang

  • RG, 14.09.1897 - 3026/97

    1. Kann ein Richter oder Geschworener als verhindert, der Verhandlung

  • BGH, 05.08.2021 - 2 StR 307/20

    Über die Verurteilung im Zusammenhang mit dem unerlaubten Umgang mit "Künstlichen

    Willkür in diesem Sinne liegt freilich nicht erst bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern bereits dann vor, wenn die mit der Entbindung der Schöffin verbundene Bestimmung des gesetzlichen Richters grob fehlerhaft ist (Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5) und sich so weit vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie nicht mehr gerechtfertigt werden kann (BVerfGE 23, 288, 320; Senat, Urteil vom 27. Oktober 1972 - 2 StR 105/70, BGHSt 25, 66, 71).
  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    - BGHSt 25, 66, 71; 27, 105, 107; 29, 283, 287; 33, 290, 292; 34, 121, 122 (überholt BGH JR 1978, 210); BGH GA 1976, 141; StV 1981, 271; BGH, Urt. v. 8.1.1974 - 1 StR 529/73; Urt. v. 15.1.1976 - 4 StR 585/75; Übersichten auch bei Rieß DRiZ 1977, 289; Niemöller StV 1987, 311; BGHZ 37, 125, 129 f; BGH NJW 1976, 1688; - BAGE 43, 258, 262; - BFHE 168, 508, 510; BFH-NV 1988, 307; 1989, 442; 1990, 511; BFH DRiZ 1989, 380; - BSozGE 47, 13, 16; - BVerwGE 20, 39, 41; BVerwG NJW 1974, 1885; 1987, 2031, 2032; 1988, 219; 1991, 1370, 1371; BVerwG Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 24.
  • BGH, 14.12.2016 - 2 StR 342/15

    Absolute Revisionsgründe (vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Recht auf den

    Willkür in diesem Sinne liegt freilich nicht erst bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern bereits dann vor, wenn die mit der Entbindung des Schöffen verbundene Bestimmung des gesetzlichen Richters grob fehlerhaft ist (Senat, aaO, BGHSt 31, 3, 5) und sich so weit vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie nicht mehr gerechtfertigt werden kann (BVerfGE 23, 288, 320; Senat, Urteil vom 27. Oktober 1972 - 2 StR 105/70, BGHSt 25, 66, 71; KK-StPO/Gericke, 7. Aufl., § 338 Rn. 19).
  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Unabhängig davon wäre er Hauptgeschworener für die vierte Tagung geworden; eine frühere Heranziehung als Hilfsgeschworener steht dem nicht entgegen (RGSt 65, 319, 321; BGHSt 25, 66, 69).

    Bei seiner Entscheidung gab er ausschlaggebendes Gewicht dem in § 77 Abs. 4 Satz 2 und § 90 Abs. 2 GVG zum Ausdruck kommenden allgemeinen Grundsatz, daß der Laienrichter bei einer gleichzeitigen Belastung mit mehreren Richterämtern dasjenige Amt zu übernehmen hat, zu welchem er zuerst einberufen worden ist (vgl. dazu auch das vorgenannte Urteil BGHSt 25, 66).

    die Besetzung des Schwurgerichts nicht vorschriftswidrig im Sinne des § 338 Nr. 1 StPO (vgl. BVerfGE 29, 45, 48; BGHSt 12, 227, 230 f; 12, 402, 405; BGHSt 25, 66, 71 f; BGH Urteil vom 20. Februar 1969 - 2 StR 280/67 S. 29).

  • BGH, 29.10.1974 - 1 StR 527/74

    Fehlerhafte Besetzung eines Gerichts - Mitwirkung eines anderen als des

    Ist ein Schöffe für zwei aufeinanderfolgende Schwurgerichtstagungen einberufen worden, die sich hinsichtlich einzelner Verfahren Überschneiden, so ist er durch seine Mitwirkung an der verlängerten alten Tagung nicht generell daran gehindert, seine Aufgabe als gesetzlicher Richter in der neuen Tagung wahrzunehmen (Ergänzung zu BGHSt 25, 66).

    Seiner Heranziehung habe aber entgegengestanden, daß er noch als Mitglied der voraufgegangenen Schwurgerichtstagung VII/1973 in einer nicht abgeschlossenen Sache tätig gewesen sei; damit sei der in der Entscheidung BGHSt 25, 66 hervorgehobene Grundsatz, daß ein Schöffe innerhalb desselben Zeitraums nicht bei zwei Schwurgerichten mitwirken könne, in unvertretbarer Weise verletzt worden.

    Insbesondere versagt dabei die Berufung auf BGHSt 25, 66.

    Diese Frage ist mit Recht verneint worden; dabei hat der 2. Strafsenat zutreffend hervorgehoben, daß an der einmal begründeten Zugehörigkeit zu einem bestimmten Schwurgericht auch nichts dadurch geändert werden kann, daß der Einberufens noch vor Beginn der Hauptverhandlung auf Grund der gesetzlichen Regelung des § 49 Abs. 1 GVG Hauptgeschworener für die nächste Schwurgerichtstagung wird (BGHSt 25, 66, 68).

  • BGH, 21.10.1975 - 1 StR 445/75

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einem besonders

    Bei gleichzeitiger Belastung mit mehreren Richterämtern hat der Laienrichter das Amt zu übernehmen, zu dem er zuerst einberufen worden ist (BGHSt 25, 66, 69).

    Es wäre ein unerträgliches Ergebnis, wenn ein Hilfsschöffe während einer Hauptverhandlung, an der er als Ersatz für einen Hauptschöffen mitwirkt, für ein anderes Verfahren abgezogen werden könnte, weil er inzwischen selbst in die Hauptschöffenliste eingerückt ist (BGHSt 25, 66, 70).

    Sie führt auch nicht zu einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts im Sinne des § 338 Nr. 1 StPO (vgl. BVerfGE 29, 45, 48; 30, 165, 167; BGHSt 11, 106, 110; 25, 66, 71; BGH, Urteil vom 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73).

    Die einschlägigen Entscheidungen waren vorher veröffentlicht (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1968 - 2 StR 322/68 = NJW 1969, 703 Nr. 15 = MDR 1969, 321 Nr. 62 = BGHSt 22, 289; Urteil vom 27. Oktober 1972 - 2 StR 105/70 = NJW 1973, 476 Nr. 20 = MDR 1973, 331 Nr. 83 = BGHSt 25, 66).

  • BGH, 07.06.2005 - 2 StR 21/05

    Kammerbesetzung (ordentlicher Sitzungstag; außerordentlicher Sitzungstag; freier

    Angesichts der Tatsache, daß diese Fallkonstellation bisher nicht vom Bundesgerichtshof entschieden ist, erscheint die Heranziehung der Schöffen, die für den dem Hauptverhandlungstermin vorangehenden Sitzungstag ausgelost waren, zwar fehlerhaft, jedoch nicht als willkürliche, unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbare Entziehung des gesetzlichen Richters (zu diesem Erfordernis vgl. BGHSt 25, 66, 72; 239, 241; 27, 105, 107; 34, 121, 123; Classen in v. Mangoldt/Klein/Starck, Bonner GG 4. Aufl. Art. 101 Abs. 1 Rdn. 31; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 338 Rdn. 6 - jew. m.w.N.).
  • BGH, 08.01.1974 - 1 StR 529/73

    Vorliegen des absoluten Revisionsgrunds der vorschriftswidrigen Besetzung des

    Diesen Entscheidungen stehen aber andere gegenüber, die als maßgeblich den Zeitpunkt des Beschlusses, daß der Hauptschöffe in der Schöffenliste zu streichen sei, oder den Zeitpunkt der tatsächlichen Streichung ansehen (BGHSt 10, 252, 253; BGH, Urteile vom 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 - vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 - vgl. auch BGHSt 25, 66, 69 und OLG Celle MDR 1972, 261).

    Sie führt auch nicht zu einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts im Sinne des § 338 Nr. 1 StPO (vgl. BVerfGE 29, 45, 48; 30, 165, 167; BGHSt 11, 106, 110; 12, 227, 234; 12, 402, 405/406; 25, 66, 71/72; BGH, Urteile vom 11. November 1969 - 5 StR 384/69 -, wiedergegeben bei Herlan GA 1971, 34 und vom 5. April 1973 - 2 StR 427/70 - Schäfer a.a.O. § 16 Anm. III 5 b, § 21 e Anm. III 12 a und 13).

  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 299/19

    Besetzungsrüge (Entbindung eines Schöffen wegen eingetretener Hinderungsgründe:

    Willkür in diesem Sinne liegt allerdings nicht erst bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern bereits dann vor, wenn die mit der Entbindung der Schöffin verbundene Bestimmung des gesetzlichen Richters grob fehlerhaft ist (vgl. Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5) und sich so weit vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie nicht mehr gerechtfertigt werden kann (vgl. BVerfGE 23, 288, 320; Senat, Urteil vom 27. Oktober 1972 - 2 StR 105/70, BGHSt 25, 66, 71).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 114/86

    Verteilung der Hauptschöffenplätze: Berücksichtigung des Bezirks einer

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß nicht jeder Fehler bei der Schöffenheranziehung zu einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts im Sinne des § 338 Nr. 1 GVG führt (u.a. BGHSt 25, 66, 71 [BGH 27.10.1972 - 2 StR 105/70]; 26, 206, 208 ff [BGH 14.10.1975 - 1 StR 108/75]; 27, 105, 107 [BGH 26.01.1977 - 2 StR 613/76]; 29, 283, 287 f [BGH 10.06.1980 - 5 StR 464/79]; 33, 290, 292 ff [BGH 13.08.1985 - 1 StR 330/85]).
  • BGH, 03.07.1979 - 1 StR 137/79

    Reihenfolge der Heranziehung von Hilfsschöffen - Der für den Stand der

  • BGH, 26.01.1977 - 2 StR 613/76

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

  • BGH, 17.09.1984 - 3 StR 369/84

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 27 VersG und § 125 StGB sowie § 125a StGB -

  • BGH, 08.04.1981 - 3 StR 88/81

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge einer fehlerhaften

  • BGH, 10.02.1976 - 1 StR 802/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anspruch auf einen gesetzlichen Richter -

  • BGH, 13.05.1975 - 1 StR 138/75

    Entscheidung über interne Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung des

  • BayObLG, 14.09.1998 - 1 ObOWi 481/98

    Entziehung des gesetzlichen Richters durch Nichtbeachtung des

  • BGH, 14.11.1978 - 5 StR 546/78

    Gemeinschaftlicher Betrug - Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts -

  • BGH, 16.05.1979 - 2 StR 44/79

    Annahme der Verhinderung eines Hilfsschöffen bei kurzfristiger Abwesenheit des

  • OLG Stuttgart, 21.11.1977 - 3 Ss (9) 885/77

    Revision gegen die Verurteilung wegen zwei tateinheitlich begangener

  • BGH, 28.10.1975 - 1 StR 446/75

    Strafbarkeit wegen Anstiftung zum Diebstahl sowie wegen gewerbsmäßiger Hehlerei -

  • BGH, 13.11.1974 - 2 StR 482/74

    Entbindung von der Dienstleistung im Verfahren aus beruflichen Gründen -

  • BGH, 15.01.1976 - 4 StR 585/75

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Fehlerhafte Besetzung

  • BGH, 22.10.1975 - 2 StR 215/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des

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