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   BGH, 31.08.1955 - 2 StR 110/55   

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https://dejure.org/1955,1869
BGH, 31.08.1955 - 2 StR 110/55 (https://dejure.org/1955,1869)
BGH, Entscheidung vom 31.08.1955 - 2 StR 110/55 (https://dejure.org/1955,1869)
BGH, Entscheidung vom 31. August 1955 - 2 StR 110/55 (https://dejure.org/1955,1869)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss aus der NSDAP kraft einstweiliger Verfügung - Schwere Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchter Zuwiderhandlung gegen die Verbrauchsregelungsstrafverordnung - Täuschung durch Verschweigen von Vorstrafen - Täuschung über die eigene Persönlichkeit - ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.11.1953 - 2 StR 150/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.08.1955 - 2 StR 110/55
    Denn eine Vermögensgefährdung, die durch unordentliche Buchführung entsteht, ist bereits ein Schaden im Sinne des § 266 StGB, wenn der Treugeber keine Übersicht über seine Rechte und Pflichten, mithin über seinen Vermögensstand zu gewinnen vermag, so daß er verhindert ist, Ansprüche geltend zu machen, weil er sie nicht erkennt (RGSt 71, 155; 73, 283, 287; 75, 227; RG JW 1935, 2936; 1936, 2319; 1937, 2698; RG DR 1943, 1039; BGH 2 StR 150/53 vom 13 November 1953).
  • BGH, 16.03.1954 - 5 StR 552/53
    Auszug aus BGH, 31.08.1955 - 2 StR 110/55
    Hierdurch ist der Stadtgemeinde ein Vermögensschaden entstanden, die die Strafkammer mit Recht in der Übernahme der beamtenrechtlichen Fürsorge findet, für die die Stadt keinen entsprechenden Gegenwert erhielt, weil der Angeklagte infolge seiner Charakterfehler für sein Amt untauglich ist (RGSt 65, 281; OGHSt 2, 82; BGHSt 5, 358).
  • RG, 23.05.1941 - 1 D 158/41

    1. In der Bildung einer "schwarzen Kasse" ist nicht schlechthin das

    Auszug aus BGH, 31.08.1955 - 2 StR 110/55
    Denn eine Vermögensgefährdung, die durch unordentliche Buchführung entsteht, ist bereits ein Schaden im Sinne des § 266 StGB, wenn der Treugeber keine Übersicht über seine Rechte und Pflichten, mithin über seinen Vermögensstand zu gewinnen vermag, so daß er verhindert ist, Ansprüche geltend zu machen, weil er sie nicht erkennt (RGSt 71, 155; 73, 283, 287; 75, 227; RG JW 1935, 2936; 1936, 2319; 1937, 2698; RG DR 1943, 1039; BGH 2 StR 150/53 vom 13 November 1953).
  • RG, 11.03.1937 - 2 D 572/36

    Untreue durch Verwendung staatlicher Haushaltmittel zur Bildung von Sonderkassen.

    Auszug aus BGH, 31.08.1955 - 2 StR 110/55
    Denn eine Vermögensgefährdung, die durch unordentliche Buchführung entsteht, ist bereits ein Schaden im Sinne des § 266 StGB, wenn der Treugeber keine Übersicht über seine Rechte und Pflichten, mithin über seinen Vermögensstand zu gewinnen vermag, so daß er verhindert ist, Ansprüche geltend zu machen, weil er sie nicht erkennt (RGSt 71, 155; 73, 283, 287; 75, 227; RG JW 1935, 2936; 1936, 2319; 1937, 2698; RG DR 1943, 1039; BGH 2 StR 150/53 vom 13 November 1953).
  • RG, 28.07.1939 - 1 D 551/39

    Ein Rechtsanwalt schädigt i. S. des § 266 StGB. das Vermögen eines anderen, wenn

    Auszug aus BGH, 31.08.1955 - 2 StR 110/55
    Denn eine Vermögensgefährdung, die durch unordentliche Buchführung entsteht, ist bereits ein Schaden im Sinne des § 266 StGB, wenn der Treugeber keine Übersicht über seine Rechte und Pflichten, mithin über seinen Vermögensstand zu gewinnen vermag, so daß er verhindert ist, Ansprüche geltend zu machen, weil er sie nicht erkennt (RGSt 71, 155; 73, 283, 287; 75, 227; RG JW 1935, 2936; 1936, 2319; 1937, 2698; RG DR 1943, 1039; BGH 2 StR 150/53 vom 13 November 1953).
  • RG, 27.04.1931 - III 171/31

    Zum Begriff der Vermögensbeschädigung im Falle der betrügerischen Erschleichung

    Auszug aus BGH, 31.08.1955 - 2 StR 110/55
    Hierdurch ist der Stadtgemeinde ein Vermögensschaden entstanden, die die Strafkammer mit Recht in der Übernahme der beamtenrechtlichen Fürsorge findet, für die die Stadt keinen entsprechenden Gegenwert erhielt, weil der Angeklagte infolge seiner Charakterfehler für sein Amt untauglich ist (RGSt 65, 281; OGHSt 2, 82; BGHSt 5, 358).
  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

    (7) Dem Urteil vom 31. August 1955 - 2 StR 110/55 - (GA 1956, 121) lag der Fall zugrunde, daß der Angeklagte eine Bürgermeisterstelle erschlichen hatte, indem er behauptete, nicht vorbestraft zu sein, obwohl er wegen Urkundenfälschung und Diebstahls vorbestraft war.
  • BGH, 14.03.1961 - 1 StR 45/61

    Verurteilung wegen Diebstahls und Urkundenfälschung - Berücksichtigung von

    Dabei wird der Vermögensschaden in einem solchen Falle vor allem darin liegen können, daß dem Treugeber durch die unordentliche Buchführung der verläßliche Überblick über seinen Vermögensstand genommen wird, dessen er für seine geschäftlichen Entschließungen bedarf, und daß ihm unter Umständen auch die Möglichkeit verloren geht, etwaige Unterschleife im Wege der Inventur aufzudecken (vgl. RG JW 1936, 2319 Nr. 15; 1937, 2698 Nr. 9; BGH 2 StR 110/55 vom 31. August 1955 GA 56, 121; BGH 2 StR 150/53 vom 13. November 1953).
  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 452/58

    Rechtsmittel

    Der Senat hält an der Rechtsprechung fest, wonach ein Vermögensschaden des Staates auch dann gegeben ist, wenn die Anstellungsbehörde durch Täuschung veranlaßt wird, einen Bewerber einzustellen, der nach seiner Persönlichkeit, insbesondere wegen charakterlicher Schwächen und Mangel, für sein Amt ungeeignet ist (RGSt 65, 281; RG HRR 1939 Nr. 1491; OGH 2, 82; BGH 1 StR 389/51 vom 23. Oktober 1951; 2 StR 110/55 vom 31. August 1955 = GA 1956, 121; 3 StR 148/51 vom 27. September 1951; vgl. BGHSt 5, 358).
  • BGH, 10.02.1971 - 2 StR 378/70

    Strafbarkeit wegen Untreue in Tateinheit mit Urkundenfälschung und wegen Betruges

    Zu den Ausführungen des Beschwerdeführers über die Nachteilszufügung im Sinne von § 266 StGB wird auf das Urteil des Senats vom 31. August 1955 - (2 StR 110/55 GA 1956, 121) verwiesen.
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