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   BGH, 18.04.2007 - 2 StR 111/07   

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https://dejure.org/2007,15050
BGH, 18.04.2007 - 2 StR 111/07 (https://dejure.org/2007,15050)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2007 - 2 StR 111/07 (https://dejure.org/2007,15050)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2007 - 2 StR 111/07 (https://dejure.org/2007,15050)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 71
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 04.04.2023 - 3 StR 68/22

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    So hat der Unterzeichnende jeweils bestätigt, dass die beigefügten Dokumente die im Rahmen der näher dargelegten Maßnahme gewonnenen Erkenntnisse enthielten (vgl. zu einem angefügten Schreiben - in Bezug auf § 256 Abs. 1 Nr. 3 StPO - BGH, Beschluss vom 18. April 2007 - 2 StR 111/07, StraFo 2007, 331); Detailinformationen zu bestimmten Erkenntnissen, etwa der ermittelnde Beamte, könnten bei Bedarf über die Führungsgruppe erfragt werden.

    In diesem Sinne bedeutsam sind die Schreiben der Koordinierungsstelle des Bundeskriminalamtes indes nicht, da sie hauptsächlich für die im Wege des Freibeweises zu klärenden Frage der Verlesbarkeit anderer Teile der Urkunden relevant sind (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2007 - 2 StR 111/07, StraFo 2007, 331; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Februar 1983 - 2 Ss 349/82, StV 1983, 273; BeckOK StPO/Ganter, 46. Ed., § 256 Rn. 23).

  • BGH, 07.08.2019 - 1 StR 57/19

    Verlesung eines ärztlichen Attests (Begriff des ärztlichen Attests, keine

    Es genügt vielmehr, dass erkennbar wird, welcher Arzt die Körperverletzung festgestellt und die Verantwortung für den Befund übernommen hat, sowie ausgeschlossen werden kann, dass ein bloßer Entwurf vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. April 2007 - 2 StR 111/07 und vom 1. August 2018 - 5 StR 330/18).
  • BGH, 10.03.2021 - 6 StR 285/20

    Verlesung eines ärztlichen Attests (fehlende eigenhändige Unterschrift; keine

    Erforderlich ist lediglich, dass es sich um eine schriftliche Erklärung ärztlicher Herkunft handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. April 2007 - 2 StR 111/07; vom 1. August 2018 - 5 StR 330/18, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Nr. 5 Ermittlungsmaßnahmen 4; vom 7. August 2019 - 1 StR 57/19; MüKo StPO/Krüger, § 256 Rn. 30; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage, § 256 Rn. 19; Alsberg/Dallmeyer, Der Beweisantrag im Strafprozess, 7. Aufl., Rn. 541).
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