Rechtsprechung
BGH, 20.06.2013 - 2 StR 113/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 3 lit. b und c, lit. d EMRK; § 140 StPO; § 145 Abs. 1 StPO; § 246 StGB; § 338 Nr. 8 StPO
Hinreichende Verteidigung bei der Vernehmung eines Auslandszeugen (wirksame Verteidigung; Bestellung eines anderen Pflichtverteidigers bei kurzfristiger Erkrankung des bisherigen Verteidigers; Vorbereitung; Fragerecht; gebotene Aussetzung; Beruhen); Beiordnung eines ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 140 StPO, § 145 Abs 1 StPO, § 338 Nr 8 StPO
Verhinderung des Pflichtverteidigers: Bestellung eines Ersatzverteidigers nur für einen Hauptverhandlungstermin - IWW
- Wolters Kluwer
Hinreichende Verteidigung eines Angeklagten bei Bestellung eines anderen Verteidigers für einen Tag der Hauptverhandlung im Falle einer kurzfristiger Erkrankung des Pflichtverteidigers
- rewis.io
Verhinderung des Pflichtverteidigers: Bestellung eines Ersatzverteidigers nur für einen Hauptverhandlungstermin
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 140; StPO § 145 Abs. 1
Hinreichende Verteidigung eines Angeklagten bei Bestellung eines anderen Verteidigers für einen Tag der Hauptverhandlung im Falle einer kurzfristiger Erkrankung des Pflichtverteidigers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Der während der Hauptverhandlung kurzfristig bestellte, unvorbereitete Urteilsbegleiter - unzulässig!!
- kanzlei-zink.de (Kurzinformation)
Ersatzverteidigung vom BGH wie fehlende Verteidigung gewertet.
- haufe.de (Kurzinformation)
Verteidigerauswechslung für einen Hauptverhandlungstag ist unzulässig
Besprechungen u.ä.
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Erkrankter-Verteidiger-Fall
§§ 140, 145 Abs. 1 StPO
Unzulässige Beschränkung der Verteidigung, kurzfristige Erkrankung des Pflichtverteidigers
Verfahrensgang
- LG Kassel, 02.08.2012 - 8850 Js 27731/06
- BGH, 20.06.2013 - 2 StR 113/13
- BGH, 13.08.2013 - 2 StR 113/13
Papierfundstellen
- (Für BGHSt vorgesehen)
- NJW 2013, 2981
- NStZ 2014, 45
- StV 2013, 675
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.10.1959 - 1 StR 418/59
Verfahren bei Verteidigerwechsel
Auszug aus BGH, 20.06.2013 - 2 StR 113/13
Nur ein Verteidiger aber, der den Stoff ausreichend beherrscht, kann die Verteidigung mit der Sicherheit führen, die das Gesetz verlangt (BGHSt 13, 337, 344 unter Hinweis auf RGSt 71, 353, 354). - BGH, 25.06.1965 - 4 StR 309/65
Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes zu fünf Jahren Zuchthaus und …
Auszug aus BGH, 20.06.2013 - 2 StR 113/13
Dies ist etwa der Fall, wenn der Verteidiger objektiv nicht genügend Zeit hatte, sich vorzubereiten (vgl. BGH NJW 1965, 2164, 2165) oder wenn sich die dem Prozessverhalten des Angeklagten und seines Verteidigers zu entnehmende Einschätzung der Sach- und Rechtslage als evident interessenwidrig darstellt und eine effektive Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 c MRK) unter keinem Gesichtspunkt mehr gewährleistet gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 2013, 212). - BGH, 13.03.1997 - IX ZR 93/96
Anfechtung der durch vorzeitige Rückgewähr eines Kredits bewirkten …
Auszug aus BGH, 20.06.2013 - 2 StR 113/13
In beiden Fällen geht es darum, eine sachgerechte und angemessene Verteidigung des Angeklagten sicherzustellen (so auch knapp BGH MDR 1997, 767, 768 zu § 145 StPO).
- BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06
Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung: …
Auszug aus BGH, 20.06.2013 - 2 StR 113/13
Die Tathandlung muss dabei zu einer Stellung des Dritten in Bezug auf die Sache führen, wie sie auch bei der Selbstzueignung für die Tatbestandserfüllung notwendig wäre (BGH NStZ-RR 2006, 377 = wistra 2007, 18). - BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07
Verurteilungen gegen Mitglieder der "XY-Bande" überwiegend rechtskräftig
Auszug aus BGH, 20.06.2013 - 2 StR 113/13
Dies erweist sich als rechtsfehlerhaft, weil das Landgericht damit nicht eher fern liegende Möglichkeiten unterstellt hat, ohne tragfähige Gründe anzuführen, die dieses Ergebnis stützen könnten (st. Rspr.: vgl. BGH NStZ 2008, 575 mwN). - RG, 20.09.1937 - 5 D 524/37
1. Aussetzung der Hauptverhandlung wegen veränderter Sachlage. 2. Zur Tragweite …
Auszug aus BGH, 20.06.2013 - 2 StR 113/13
Nur ein Verteidiger aber, der den Stoff ausreichend beherrscht, kann die Verteidigung mit der Sicherheit führen, die das Gesetz verlangt (BGHSt 13, 337, 344 unter Hinweis auf RGSt 71, 353, 354).
- BGH, 30.08.2022 - 5 StR 169/22
Rüger der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung (Angriffsrichtung der Rüge; …
Dem Revisionsvortrag ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung im Sinne des § 338 Nr. 8 StPO rügt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - 2 StR 113/13, BGHSt 58, 296, 300).Hinzu kommt, dass der Beschwerdeführer keine konkreten Tatsachen vorträgt, die dem Senat die Prüfung ermöglichen, ob dem Tatgericht bei der in seinem pflichtgemäßen Ermessen stehenden Entscheidung über eine Aussetzung des Verfahrens nach § 145 Abs. 1 Satz 2 StPO ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - 2 StR 113/13, BGHSt 58, 296, 298 f.).
Rechtsprechung
BGH, 13.08.2013 - 2 StR 113/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 267 StPO
Urteilsberichtigung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Berichtigung eines Urteils wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers
- ra.de
- rechtsportal.de
Berichtigung eines Urteils wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers
Verfahrensgang
- LG Kassel, 02.08.2012 - 8850 Js 27731/06
- BGH, 20.06.2013 - 2 StR 113/13
- BGH, 13.08.2013 - 2 StR 113/13