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   BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53   

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BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53 (https://dejure.org/1953,565)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1953 - 2 StR 116/53 (https://dejure.org/1953,565)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1953 - 2 StR 116/53 (https://dejure.org/1953,565)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1600
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53
    Auch die rechtsgeschäftliche Verpflichtung, zu einer vereinbarten Zeit eine bestimmte Leistung zu bewirken, begründet kein Treueverhältnis in diesem Sinn (RGSt 69, 58; 71, 90; 74, 1; 77, 150; BGHSt 1, 186).

    Rein mechanische und untergeordnete Tätigkeiten begründen keine Treuhänderstellung, sondern der Verpflichtete muß einen gewissen Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit und Selbständigkeit haben, und die Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen muß wesentlicher Inhalt des Vertrages sein (RGSt 69, 58; BGHSt 1, 186).

    Nur ganz ausnahmsweise kann bei der Entgegennahme von Vorauszahlungen eine Treuhänderstellung entstehen, so wenn der Empfänger das Geld mit der Auflage erhält, es nur zu einem bestimmten Ankauf zu verwenden, und dadurch die Stellung eines Kommissionärs oder Beauftragten erlangt (RGSt 77, 391), oder wenn die Vorauszahlungen angenommen werden, um erst mit einer größeren Zahl von Vorauszahlungen das Betriebskapital zu schaffen und das Unternehmen dadurch zu finanzieren (BGHSt 1, 186); oder wenn ein Anwalt Gelder zur Weiterleitung an seinen Mandanten erhält (RGSt 73, 283).

  • RG, 14.12.1934 - 1 D 865/34

    Zur Abgrenzung des Untreue-, insbesondere des Treubruchtatbestandes des § 266

    Auszug aus BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53
    Auch die rechtsgeschäftliche Verpflichtung, zu einer vereinbarten Zeit eine bestimmte Leistung zu bewirken, begründet kein Treueverhältnis in diesem Sinn (RGSt 69, 58; 71, 90; 74, 1; 77, 150; BGHSt 1, 186).

    Rein mechanische und untergeordnete Tätigkeiten begründen keine Treuhänderstellung, sondern der Verpflichtete muß einen gewissen Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit und Selbständigkeit haben, und die Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen muß wesentlicher Inhalt des Vertrages sein (RGSt 69, 58; BGHSt 1, 186).

  • BGH, 13.12.1951 - 3 StR 683/51
    Auszug aus BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53
    Die Rechtsprechung verlangt, dass der ordentliche Vorsitzende ständig einen ausreichenden Überblick über die Sachen hat und seinen richtungweisenden und wesentlichen Einfluss geltend machen kann (BGHSt 2, 71).
  • RG, 27.04.1944 - 3 D 407/43

    Daß Vorauszahlungen, die der Käufer auf den Kaufpreis an den Verkäufer leistet,

    Auszug aus BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53
    Nur ganz ausnahmsweise kann bei der Entgegennahme von Vorauszahlungen eine Treuhänderstellung entstehen, so wenn der Empfänger das Geld mit der Auflage erhält, es nur zu einem bestimmten Ankauf zu verwenden, und dadurch die Stellung eines Kommissionärs oder Beauftragten erlangt (RGSt 77, 391), oder wenn die Vorauszahlungen angenommen werden, um erst mit einer größeren Zahl von Vorauszahlungen das Betriebskapital zu schaffen und das Unternehmen dadurch zu finanzieren (BGHSt 1, 186); oder wenn ein Anwalt Gelder zur Weiterleitung an seinen Mandanten erhält (RGSt 73, 283).
  • RG, 28.07.1939 - 1 D 551/39

    Ein Rechtsanwalt schädigt i. S. des § 266 StGB. das Vermögen eines anderen, wenn

    Auszug aus BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53
    Nur ganz ausnahmsweise kann bei der Entgegennahme von Vorauszahlungen eine Treuhänderstellung entstehen, so wenn der Empfänger das Geld mit der Auflage erhält, es nur zu einem bestimmten Ankauf zu verwenden, und dadurch die Stellung eines Kommissionärs oder Beauftragten erlangt (RGSt 77, 391), oder wenn die Vorauszahlungen angenommen werden, um erst mit einer größeren Zahl von Vorauszahlungen das Betriebskapital zu schaffen und das Unternehmen dadurch zu finanzieren (BGHSt 1, 186); oder wenn ein Anwalt Gelder zur Weiterleitung an seinen Mandanten erhält (RGSt 73, 283).
  • RG, 21.04.1931 - III 85/30

    Welche Voraussetzungen sind für eine dem Gesetz entsprechende Führung des

    Auszug aus BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53
    Hier hat nach den angestellten Erhebungen der Landgerichtspräsident durch Bestimmung des Berichterstatters in jedem Falle, Anberaumung aller Termine, Mitwirkung an sonstigen wichtigen Entscheidungen ausserhalb der Hauptverhandlung und Mitwirkung als Vorsitzender etwa an jeder vierten Sitzung (18 Sitzungen von 73 Sitzungstagen, da 14 Sitzungen auf seinen Urlaub entfallen) eine Tätigkeit entfaltet, durch die er noch einen ausreichenden und wesentlichen Einfluss auf die Rechtsprechung der Kammer nimmt, so dass die Kammer nicht ordnungswidrig besetzt war (RGZ 132, 301).
  • RG, 13.07.1936 - 2 D 317/36

    Liegt Untreue schon darin, daß ein Notar Beträge, die er von Stempelschuldnern

    Auszug aus BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53
    Wer bei Warenbestellungen den Preis im voraus annimmt, um dafür die Ware zu beschaffen, hat noch nicht eine allgemeine Pflicht zur Wahrnehmung von Vermögensinteressen; er darf über das in sein Eigentum übergegangene Geld auch für persönliche Zwecke verfügen (RGSt 69, 146; 70, 321).
  • RG, 12.07.1943 - 3 D 150/43

    Werkverträge über das Instandsetzen beweglicher Sachen begründen für den

    Auszug aus BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53
    Auch die rechtsgeschäftliche Verpflichtung, zu einer vereinbarten Zeit eine bestimmte Leistung zu bewirken, begründet kein Treueverhältnis in diesem Sinn (RGSt 69, 58; 71, 90; 74, 1; 77, 150; BGHSt 1, 186).
  • RG, 14.12.1939 - 2 D 345/39

    1. Zum Begriff des "Zueignens" bei der Unterschlagung. 2. Untreue des

    Auszug aus BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53
    Auch die rechtsgeschäftliche Verpflichtung, zu einer vereinbarten Zeit eine bestimmte Leistung zu bewirken, begründet kein Treueverhältnis in diesem Sinn (RGSt 69, 58; 71, 90; 74, 1; 77, 150; BGHSt 1, 186).
  • RG, 13.05.1924 - IV 987/23

    Liegt ein Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO. (n. F.) vor, wenn der

    Auszug aus BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53
    Unwesentliche Teile brauchten dagegen nicht wiederholt zu werden (vgl. RGSt 58, 180).
  • RG, 04.03.1937 - 2 D 12/37

    Wie unterscheidet sich die Pflicht, Vertragsbedingungen zu erfüllen, von der

  • RG, 02.12.1919 - IV 972/19

    Ist ein Revisionsgrund gegeben, wenn in einem Falle der notwendigen Verteidigung

  • RG, 25.02.1935 - 2 D 57/35

    Übernimmt der Händler, der sich bei der Aufnahme von Einzel-Warenbestellungen den

  • BGH, 03.12.2013 - 1 StR 526/13

    Untreue (Pflichtverletzung: Verschleifungsverbot und Entgrenzungsverbot,

    Fehlt es an einer gesetzlich oder vertraglich begründeten Pflicht einer Zuführung vereinnahmter Gelder auf ein von den sonstigen Konten des Vermögensbetreuungspflichtigen getrenntes Konto, kann eine Pflichtwidrigkeit bereits des Einforderns solcher Gelder auf ein nicht separates Konto weder aus dem Umstand hergeleitet werden, dass es dort zu einer Verrechnung (Kontokorrent) mit Schulden des Treupflichtigen kommt, noch daraus, dass dieser zum Zeitpunkt der Vereinnahmung nicht in der Lage war, die entsprechenden Beträge aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren (zu diesem Gesichtspunkt vgl. BGH und KG jeweils aaO; siehe auch BGH, Urteil vom 19. Mai 1953 - 2 StR 116/53, NJW 1953, 1600, 1601).

    c) Von der im Urteil des 2. Strafsenats vom 19. Mai 1953 (2 StR 116/53, NJW 1953, 1600, 1601) vertretenen Rechtsauffassung weicht der Senat nicht ab.

  • BGH, 24.04.2018 - VI ZR 250/17

    Schadenersatzbegehren wegen Verstoßes gegen eine Vermögensbetreuungspflicht;

    b) Nach diesen Grundsätzen hatte die F. AG gegenüber der Fluggesellschaft, deren Leistungen (Flugscheine) sie vertrieb, hinsichtlich der von ihr eingezogenen Gegenleistungen (Entgelte) eine Vermögensbetreuungspflicht (vgl. insbesondere BGH, Urteile vom 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, NZG 2005, 755 f.; vom 21. Dezember 1973 - IV ZR 158/72, BGHZ 62, 71, 80; OLG Frankfurt, Urteil vom 6. März 2003 - 3 U 57/97, NJW-RR 2003, 1532; vgl. weiter zu Reisebüros BGH, Urteile vom 12. Dezember 1990 - 3 StR 470/89, wistra 1991, 181; vom 3. Mai 1978 - 3 StR 30/78, BGHSt 28, 20; vom 12. Dezember 1958 - 5 StR 475/58, BGHSt 12, 207; vom 19. Mai 1953 - 2 StR 116/53, NJW 1953, 1600, 1601; zu Versicherungsmakler mit Inkassovollmacht BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 526/13, NStZ 2014, 158 f.).
  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78

    Unterlassen eines Konkursantrages - Treueverhältnis im Sinne des § 266

    In all diesen Fällen betätigten sich die vom Angeklagten vertretenen oder (bei fti) jedenfalls tatsächlich geleiteten Reiseunternehmen als Vermittler , die zum Inkasso für die Versicherer, anderen Reiseunternehmer, Fluggesellschaften und Flugzeugcharterer befugt waren (vgl. BGH NJW 1953, 1600, 1601; BGHSt 12, 207, 209, 211; BGHZ 61, 275, 278).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß einfache schuldrechtliche Verpflichtungen kein Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB begründen (BGHSt 1, 186, 188; 22, 190, 191; BGH NJW 1953, 1600, 1601; vgl. auch BGHSt 5, 187; 6, 314, 317 f).

    In solchen Fällen kann die bestimmungswidrige Verwendung der Vorleistung den Treubruchtatbestand erfüllen (vgl. BGHSt 1, 186, 189 f; 8, 271, 272 f; 13, 330; BGH NJW 1953, 1600, 1601; MDR 1954, 495).

  • BGH, 25.05.1966 - 4 StR 124/66

    Verurteilung wegen fortgesetzter Untreue und wegen Betruges im Rückfall -

    Wäre er insoweit selbständiger Zwischenhändler gewesen, so hätte für ihn nur eine Verpflichtung zur Zahlung der Kaufpreise bestanden, nicht aber darüber hinaus eine solche zur Wahrnehmung der Vermögensinteressen der Lieferfirma im Sinne des § 266 StGB (BGHSt 1, 186, 189 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]; BGH NJW 1953, 1600).

    Aus alledem ergibt sich, daß er über die bloße Verpflichtung zur Zahlung der Kaufpreise hinaus kraft Rechtsgeschäfts verpflichtet war, die Vermögensinteressen der Firma Quelle durch pünktliche und restlose Abführung der Verkaufserlöse wahrzunehmen (vgl. BGHSt 12, 207; NJW 1953, 1600 - Reisebüro; OLG Hamm NJW 1957, 1773 [OLG Hamm 23.07.1957 - 1 Ss 584/57 223-57] - Gelegenheitskommissionär).

  • BGH, 26.01.1996 - 2 ARs 441/95

    Anforderungen an die Ausschließung eines Strafverteidigers - Voraussetzungen

    Bei notwendiger Verteidigung ist dementsprechend während seiner Zeugenvernehmung ein Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl. BGH NJW 1953, 1600, 1601; 1986, 78).
  • BGH, 26.06.1985 - 3 StR 145/85

    Vernehmung - Pflichtverteidiger - Zeuge - Beiordnung

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob in einer solchen Situation § 338 Nr. 5 StPO eingreift (vgl. hierzu BGH NJW 1967, 404; BGH, Urteil vom 19. Mai 1953 - 2 StR 116/53 insoweit in NJW 1953, 1600, 1601 nicht abgedruckt; Laufhütte in KK § 140 Rdn. 27).
  • BVerfG, 11.06.1963 - 1 BvR 156/63

    Rechtsanwaltsausschluß

    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung fortgesetzt, wobei er noch stärker betont, daß beide Funktionen an sich nicht unvereinbar seien, sondern nur im Einzelfall sich eine solche Unvereinbarkeit ergeben könne (BGH in NJW 1953, 1600).
  • OLG Bamberg, 11.08.1983 - Ws 402/83

    Unzulässige Verweigerung einer Aussage durch einen Rechtsanwalt; Anforderungen an

    Die Stellung des Beschwerdeführers als Verteidiger des Angeklagten steht seiner Zeugenvernehmung nicht entgegen (BGH NJW 1953, 1600, 1601 [BGH 19.05.1953 - 2 StR 116/53] ; Kleinknecht, StPO, 36. Aufl., Rdnr. 17 vor § 48).
  • BGH, 28.10.1954 - 4 StR 346/54

    Rechtsmittel

    In solchen Fällen hat die Rechtsprechung eine rechtsgeschäftliche Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, bejaht, zumal wenn zwischen Lieferant und Wiederverkäufer ein kommissions ähnliches Verhältnis bestand (BGHSt 1, 186, 189, 190 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]; vgl. ferner BGH NJW 1953, 1600 Nr. 24).
  • BGH, 23.04.1954 - 2 StR 500/53

    Rechtsmittel

    Wer bei Warenbestellungen den Preis im voraus annimmt, um dafür die Ware zu beschaffen, hat noch nicht eine allgemeine Pflicht zur Wahrnehmung von Vermögensinteressen; er darf über das in sein Eigentum übergegangene Geld auch für persönliche Zwecke verfügen (RGSt 69, 146; 70, 321und die Entscheidung des erkennenden Senats in 2 StR 116/53 = NJW 1953, 1601 [BGH 19.05.1953 - 2 StR 116/53]).
  • BGH, 23.09.1958 - 1 StR 357/58

    Rechtsmittel

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