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   BGH, 15.11.2017 - 2 StR 128/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,53471
BGH, 15.11.2017 - 2 StR 128/17 (https://dejure.org/2017,53471)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2017 - 2 StR 128/17 (https://dejure.org/2017,53471)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2017 - 2 StR 128/17 (https://dejure.org/2017,53471)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 102 StPO, § 105 StPO, § 161 Abs 2 S 1 StPO, § 10 Abs 3 ZollVG, § 29a StGB
    Beweisverwertung im Strafverfahren: Verwertung von gewonnenen Beweismitteln bei einer vom Zoll durchgeführten Durchsuchung

  • IWW

    § 10 Abs. 3 ZollVG, § 10 ZollVG, § 105 StPO, § 161 Abs. 2 Satz 1 StPO, §§ 102, 105 StPO, § 100a Abs. 2 Nr. 7 StPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Untersuchung des Motorraums eines Fahrzeugs zum Auffinden von Betäubungsmitteln ohne vorherige richterliche Anordnung nach dem Zollrecht; Verwertbarkeit von Beweismitteln; Gleichberechtigtes Nebeneinander von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung als ...

  • rewis.io

    Beweisverwertung im Strafverfahren: Verwertung von gewonnenen Beweismitteln bei einer vom Zoll durchgeführten Durchsuchung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 105; StPO § 161 Abs. 2 S. 1; ZollVG § 10
    Zulässigkeit der Untersuchung des Motorraums eines Fahrzeugs zum Auffinden von Betäubungsmitteln ohne vorherige richterliche Anordnung nach dem Zollrecht; Verwertbarkeit von Beweismitteln; Gleichberechtigtes Nebeneinander von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung als ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nochmals die "legendierte Kontrolle" - durch den Zoll: Erlaubt, kein Beweisverwertungsverbot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die richterlich nicht angeordnete Fahrzeugdurchsuchung - durch den Zoll

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anhalten eines Fahrzeugs zur Durchsuchung nach Betäubungsmitteln ohne richterliche Anordnung zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 296
  • NStZ-RR 2018, 84
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16

    "Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig

    Auszug aus BGH, 15.11.2017 - 2 StR 128/17
    Es besteht kein Vorrang strafprozessualer Vorschriften gegenüber dem Gefahrenabwehrrecht, vielmehr stehen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung als staatliche Aufgaben mit unterschiedlicher Ziel gleichberechtigt nebeneinander (vgl. Senat, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173, 3176).

    Entscheidend ist, dass - wie es hier der Fall ist - ein Ermittlungsrichter bei hypothetischer Betrachtung einen entsprechenden richterlichen Durchsuchungsbeschluss erlassen hätte (Senat, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173, 3177).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus BGH, 15.11.2017 - 2 StR 128/17
    Auf die von der Staatsanwaltschaft erhobene Sachrüge ist der Senat befugt, auf der Grundlage der Urteilsfeststellungen zu prüfen, ob die Subsumtion des Landgerichts dessen verfahrensrechtliche Folgerungen rechtfertigt (BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 287).
  • BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22

    Umfang des Revisionsbegehrens der Staatsanwaltschaft - Auslegung der Sachrüge

    Die Prüfung, ob die Feststellungen und Wertungen des Tatgerichts die unterbliebene Beweiserhebung rechtfertigen, ist dem Revisionsgericht grundsätzlich nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge, nicht aber auf die Sachrüge hin eröffnet (BGH, Urt. v. 08.08.2018 - 2 StR 131/18 = NStZ 2019, 107 = BGHR StPO § 344 Abs. 2 S. 2 Verwertungsverbot 13 unter Aufgabe der früheren Rspr. BGH, Urt. v. 15.11.2017 - 2 StR 128/17 = NStZ-RR 2018, 84 = StraFo 2018, 155 = NStZ 2018, 296 = BeckRS 2017, 139900).
  • OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 1 Ss 71/20

    Unerlaubter Umgang mit Abfällen; Bildung von Sickerwasser durch gelagerten Abfall

    Dass dieser Zweck nicht auch der Gefahrenabwehr gedient haben könnte und somit die aus der Durchsuchung gewonnenen Erkenntnisse wegen der Gleichrangigkeit von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nicht hätten verwendet werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.12.2015 - 3 StR 406/15, juris; Beschluss vom 15.11.2017 - 2 StR 128/17, NStZ 2018, 296 ), lässt sich dem Urteil gerade nicht entnehmen.
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