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   BGH, 13.03.1956 - 2 StR 13/56   

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https://dejure.org/1956,822
BGH, 13.03.1956 - 2 StR 13/56 (https://dejure.org/1956,822)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1956 - 2 StR 13/56 (https://dejure.org/1956,822)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1956 - 2 StR 13/56 (https://dejure.org/1956,822)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 111
  • NJW 1956, 958
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.01.1985 - 1 StR 686/84

    Begriff des "Bestimmens"; Begriff des "Einwirkens"

    Erforderlich ist die Einflußnahme auf den Willen des anderen, die ihn zu einem Verhalten bringt, zu dem er sich ohne die Beeinflussung nicht entschlossen haben würde (BGHSt 9, 111, 113; BGH, Beschl. v. 18.7.1978 - 1 StR 301/78).
  • BGH, 12.07.1956 - 3 StR 208/56

    Rechtsmittel

    Ohne eine innere Anteilnahme des Jugendlichen an der Unzuchtshandlung kann nicht davon gesprochen werden, daß er vom Täter verführt worden ist, mit diesem Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen (RGSt 74, 77; RG HRR 1937 Nr. 487; BGH NJW 1956, 958 Nr. 14 mit weiteren Nachweisen).

    Zur Anwendung des § 175 StGB wird ein Einverständnis des anderen Cannes mit der Vornahme der Unzuchtshandlung nicht vorausgesetzt (RG JW 1937, 1797 Nr. 39; BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51] [296]; BGH NJW 1956, 958 Nr. 14).

  • BGH, 24.03.1965 - 2 StR 74/65

    Annahme eines Mißbrauchs zur Unzucht - Beziehung zwischen dem eigenen unzüchtigen

    Die weiter erwähnten Entscheidungen RGSt 74, 77 sowie BGHSt 2, 40 und 9, 111 betreffen nur die Frage, welche Voraussetzungen in der Person des Jugendlichen gegeben sein müssen, damit der Tatbestand des § 175 a Nr. 3 StGB verwirklicht ist.
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