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   BGH, 24.07.1996 - 2 StR 150/96   

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https://dejure.org/1996,3536
BGH, 24.07.1996 - 2 StR 150/96 (https://dejure.org/1996,3536)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1996 - 2 StR 150/96 (https://dejure.org/1996,3536)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1996 - 2 StR 150/96 (https://dejure.org/1996,3536)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 352
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • LG Lübeck, 06.03.2024 - 6 Qs 2/24
    StPO hätte eingelegt werden müssen und eine nachträgliche Ergänzung durch das Amtsgericht nicht möglich ist (BGH Beschl. vom 24.7.1996 - 2 StR 150/96, NStZ-RR 1996, 352).
  • BGH, 15.01.2019 - 4 StR 56/16

    Zurückweisung des Antrages der Neben- und Adhäsionsklägerin auf Ergänzung des

    Eine nachträgliche inhaltliche Änderung der Kostenentscheidung des - grundsätzlich nicht abänderbaren (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - 4 StR 24/15, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 6 mwN) - Senatsbeschlusses vom 17. März 2016 ist rechtlich ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2012 - 4 StR 631/11, NStZ-RR 2012, 159; vom 24. Juli 1996 - 2 StR 150/96, NStZ-RR 1996, 352; vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 464 Rn. 8, 12 mwN).
  • OLG Rostock, 01.03.2007 - I Ws 413/06

    Kosten: Fehlende Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Angeklagten in

    Das Gericht, das eine unvollständige Kostenentscheidung getroffen hat, darf sie selbst weder ergänzen noch berichtigen (vgl. auch BGH NStZ-RR 1996, 352).
  • OLG Hamm, 12.07.2001 - 2 Ws 141/01

    Kostenentscheidung, unterlassene Auslagenentscheidung zugunsten des Nebenklägers,

    Dem steht nicht die fehlende Möglichkeit der Nachholung einer zunächst unterbliebenen Auslagenentscheidung durch Urteil oder Beschluss entgegen, weil eine solche Nachholung zwar grundsätzlich durch Urteils- oder Beschlussergänzung nicht möglich ist (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 352); hier geht es jedoch nicht um eine Berichtigung durch das erkennende Gericht, sondern um eine Ergänzung im Rahmen einer Beschwerde.
  • OLG Hamm, 25.02.1998 - 2 Ws 13/98
    Dem steht nicht die fehlende Möglichkeit der Nachholung einer zunächst unterbliebenen Auslagenentscheidung durch Urteil oder Beschluß entgegen, weil eine solche Nachholung zwar grundsätzlich durch Urteils- oder Beschlußergänzung nicht möglich ist (zu vgl. BGH NStZ-RR 1996, 352); hier geht es jedoch nicht um eine Berichtigung durch das erkennende Gericht, sondern um eine Ergänzung im Rahmen einer statthaften Beschwerde.".
  • LG Traunstein, 23.08.2018 - 2 Qs 87/18

    Unvollständige Kostenentscheidung bei freisprechendem Urteil - Auslegung der

    Dieser Fall eines rechtskräftig Freigesprochenen unterscheidet sich von den Fällen der unterbliebenen Kostenentscheidung im Falle eine Verurteilung, wie dies beispielsweise im dem vom BGH entschiedenen Fall zugrunde lag (BGH, Beschluss vom 24. Juli 1996 - 2 StR 150/96 -, juris).
  • LG Arnsberg, 02.07.2008 - 2 Qs 11/08
    Das Gericht, das eine unvollständige Kostenentscheidung getroffen hat, darf diese selbst weder ergänzen noch berichtigen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 352 [BGH 24.07.1996 - 2 StR 150/96] ).
  • LG Arnsberg, 10.06.2008 - 2 Qs 11/08

    Kosten, Auslagen

    Das Gericht, das eine unvollständige Kostenentscheidung getroffen hat, darf diese selbst weder ergänzen noch berichtigen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 352).
  • OLG Köln, 26.11.2007 - 2 Ws 626/07

    Nachholbarkeit einer nach Rechtsmittelrücknahme zunächst unterbliebenen

    Dies ergibt sich zwar nicht bereits aus der in Rechtsprechung und Literatur anerkannten Auffassung, dass die Nachholung einer im Urteil unterbliebenen Kostenentscheidung unzulässig ist (BGH NStZ-RR 1996, 352; OLG FranKfurt NJW 1970, 1432; OLG Hamm NJW 1973, 1515; OLG Karlsruhe MDR 1976; 513; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 464 Rdn. 17; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 464 Rdn. 8).
  • OLG Rostock, 01.03.2007 - I Ws 426/06

    Erstattung der notwendigen Auslagen eines freigesprochenen Angeklagten;

    Das Gericht, das eine unvollständige Kostenentscheidung getroffen hat, darf sie selbst weder ergänzen noch berichtigen (vgl. auch BGH NStZ-RR 1996, 352).
  • OLG Koblenz, 30.09.2003 - 1 Ws 703/03

    Kostenentscheidung, Nachholung, Urteilsberichtigung, Urteilsergänzung

  • OLG Rostock, 01.03.2007 - I Ws 425/06

    Erstattung der notwendigen Auslagen eines freigesprochenen Angeklagten;

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2019 - 1 Ws 170/19

    Kostenfestsetzungsverfahren bei gerichtlichen Entscheidungen nach

  • OLG Braunschweig, 06.08.2012 - Ws 241/12

    Sofortige Beschwerde nach fehlerhaft unterbliebener Entscheidung über die

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