Rechtsprechung
   BGH, 15.08.2018 - 2 StR 152/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,27314
BGH, 15.08.2018 - 2 StR 152/18 (https://dejure.org/2018,27314)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2018 - 2 StR 152/18 (https://dejure.org/2018,27314)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2018 - 2 StR 152/18 (https://dejure.org/2018,27314)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,27314) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO; § 228 StGB
    Urteilsgründe (formelle Anforderungen an einen Teilfreispruch); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit); Einwilligung (Maßstab der Sittenwidrigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 33 Satz 1 BtMG, § 74 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO, § 261 StPO, § 228 StGB

  • Wolters Kluwer

    Sittenwidrigkeit der Einwilligung des Opfers in die Körperverletzung (hier: Ritzen der Initialen in die Haut); Einziehung der sichergestellten Betäubungsmittel

  • rewis.io

    Strafverfahren: Nachholung einer vom Tatgericht ersichtlich übersehenen Einziehungsentscheidung durch das Revisionsgericht; Einwilligung in eine Körperverletzung; Ausschluss einer Rechtfertigung durch Einwilligung wegen Sittenwidrigkeit der Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 74 ; StGB § 228 ; BtMG § 33 S. 1
    Sittenwidrigkeit der Einwilligung des Opfers in die Körperverletzung (hier: Ritzen der Initialen in die Haut); Einziehung der sichergestellten Betäubungsmittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freispruch - und die Urteilsgründe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einwilligung in die Körperverletzung - und die guten Sitten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 314
  • StV 2020, 315 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    Hooligans als kriminelle Vereinigung

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 2 StR 152/18
    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass es für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit zwar nicht allein, aber vor allem auf die ex-ante zu bestimmende Art und Schwere des Rechtsgutsangriffs ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 233/14, BGHSt 60, 166, 176 f.).

    Die Weite und Konturenlosigkeit des Merkmals der guten Sitten in § 228 StGB erfordert, dieses strikt auf das Rechtsgut der Körperverletzungsdelikte zu beziehen und auf seinen Kerngehalt zu reduzieren (BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - 3 StR 233/14, BGHSt 60, 166, 178).

    Gesellschaftliche Vorstellungen oder der durch die Tat verfolgte Zweck können lediglich dazu führen, dass ihretwegen eine Einwilligung trotz massiver Rechtsgutsverletzungen Wirksamkeit entfalten kann (BGH, Urteil vom 22. Januar 2014- 3 StR 233/14, BGHSt 60, 166, 178 f.).

    Zur Feststellung eines Sittenverstoßes und damit - über die Unbeachtlichkeit der Einwilligung - zur Begründung der Strafbarkeit von einvernehmlich vorgenommenen Körperverletzungen können sie nicht herangezogen werden (BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - 3 StR 233/14, BGHSt 60, 166, 179).

  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 722/13

    Freisprechendes Urteil (Anforderungen an die Urteilsbegründung)

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 2 StR 152/18
    Erst auf dieser Grundlage ist in der Beweiswürdigung darzulegen, aus welchen Gründen die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht getroffen werden konnten (BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - 1 StR 722/13, NStZ-RR 2014, 220 (Ls.); Urteil vom 21. Oktober 2003 - 1 StR 544/02, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 13, jeweils mwN).

    Hierdurch wird das Revisionsgericht in die Lage versetzt, nachzuprüfen, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht (BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - 1 StR 722/13, aaO; Urteil vom 5. Februar 2013 - 1 StR 405/12, NJW 2013, 1106, jeweils mwN).

  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 2 StR 152/18
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2016 - 1 StR 104/15, juris Rn. 33, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).

    Das Tatgericht ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinander zu setzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, aaO).

  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 2 StR 152/18
    Für die Sittenwidrigkeit der Tat ist entscheidend, ob die Körperverletzung wegen des besonderen Gewichts des jeweiligen tatbestandlichen Rechtsgutsangriffs unter Berücksichtigung des Umfangs der eingetretenen Körperverletzung und des damit verbundenen Gefahrengrads für Leib und Leben des Opfers trotz Einwilligung des Rechtsgutsträgers nicht mehr als von der Rechtsordnung hinnehmbar erscheint (Senat, Urteil vom 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166, 169 ff.).
  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 2 StR 152/18
    Erst auf dieser Grundlage ist in der Beweiswürdigung darzulegen, aus welchen Gründen die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht getroffen werden konnten (BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - 1 StR 722/13, NStZ-RR 2014, 220 (Ls.); Urteil vom 21. Oktober 2003 - 1 StR 544/02, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 13, jeweils mwN).
  • BGH, 30.09.1986 - 1 StR 497/86

    Erforderlichkeit der Einziehung einer sichergestellten großen Menge Haschisch

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 2 StR 152/18
    Daher kann der Senat - dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend - in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidung selbst nachholen; ein Entscheidungsspielraum, dass die Gegenstände auch wieder freigegeben werden könnten (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1986 - 1 StR 497/86, NStE Nr. 1 zu § 33 BtMG), besteht insoweit nicht.
  • BGH, 05.02.2013 - 1 StR 405/12

    Freispruch aus tatsächlichen Gründen (Anforderungen an die Begründung); versuchte

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 2 StR 152/18
    Hierdurch wird das Revisionsgericht in die Lage versetzt, nachzuprüfen, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht (BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - 1 StR 722/13, aaO; Urteil vom 5. Februar 2013 - 1 StR 405/12, NJW 2013, 1106, jeweils mwN).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 2 StR 152/18
    Dabei hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 2 StR 152/18
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 06.09.2016 - 1 StR 104/15

    Freispruch eines früheren Mitglieds des Zentralvorstandes der Siemens AG

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 2 StR 152/18
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2016 - 1 StR 104/15, juris Rn. 33, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).
  • BGH, 26.07.2016 - 1 StR 607/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller Tatumstände,

  • BGH, 07.02.2017 - 3 StR 557/16

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsanordnung (Einziehung von Betäubungsmitteln nur bei

  • BayObLG, 23.04.2020 - 207 StRR 138/20

    Einziehung von Tatmitteln bei Betäubungsmitteldelikten als Strafzumessungsgrund

    cc) Auch dass eine gänzlich unterbliebene förmliche Einziehungsentscheidung bezogen auf tatgegenständliche Betäubungsmittel durch das Revisionsgericht nachgeholt werden kann (so zuletzt BGH, Beschluss vom 15. August 2018, 2 StR 152/18, NStZ 2018, 314 f. Rn. 10), ändert hieran nichts, denn die hierfür erforderliche Anordnung, gemäß § 425 Abs. 1 StPO von der Beteiligung des Dritten abzusehen, setzt voraus, dass zuvor Ermittlungen zur Auffindbarkeit des Dritten angestellt worden sind (Köhler, a. a. O. StPO, § 425 Rn. 2).
  • BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20

    Beweiswürdigung; Vergewaltigung (Unfähigkeit zur Bildung eines entgegenstehenden

    b) Sofern nicht von der Möglichkeit einer Beschränkung des Verfahrensstoffes Gebrauch gemacht wird, wäre im Hinblick auf etwaige, jeweils tateinheitlich verwirklichte Körperverletzungen zum Nachteil der Nebenklägerinnen W.      und B.    gemäß § 223 Abs. 1 StGB - unbeschadet der durch § 228 StGB weit gesteckten Grenzen (vgl. hierzu Senat, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166, 169 zu sadomasochistischen Handlungen; vom 15. August 2018 - 2 StR 152/18, NStZ-RR 2018, 314) - die Einwilligungsfähigkeit der Nebenklägerinnen eingehender zu prüfen.
  • BGH, 30.01.2019 - 2 StR 500/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auf dieser Grundlage ist in der Beweiswürdigung darzulegen, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen weiteren Feststellungen nicht getroffen werden können (vgl. Senat, Urteil vom 15. August 2018 - 2 StR 152/18, NStZ-RR 2018, 314 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht