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   BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04   

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BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04 (https://dejure.org/2004,1843)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2004 - 2 StR 156/04 (https://dejure.org/2004,1843)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2004 - 2 StR 156/04 (https://dejure.org/2004,1843)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit.d EMRK; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 6 StPO; § 338 Nr. 8 StPO
    Konfrontationsrecht und faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Verantwortlichkeit des Staates für fehlende Konfrontation; Bestätigung einer Aussage durch Umstände außerhalb der Aussage; Zeugenbegriff); Beweisantragsrecht und Aufklärungspflicht (fehlerhafte Ablehnung eines ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nach Art. 6 Abs. 3 Buchst. d) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK); Recht des Angeklagten auf Fragen an Belastungszeugen; Belastungszeuge im Sinne der Konvention; Begründungspflicht der Ablehnung eines ...

  • Judicialis

    StPO § 120 Abs. 1; ; StPO § 126 Abs. 3; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 240 § 261; MRK Art. 6 Abs. 3 d
    Beweiswürdigung bei nicht möglicher Befragung eines Belastungszeugen durch den Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1132
  • NStZ 2005, 224
  • StV 2005, 113
  • JR 2005, 247
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Auszug aus BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04
    Dies sei weder nach der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 6 Abs. 3 Buchst. d) EMRK noch nach der des Bundesgerichtshofs zulässig, die unter Berücksichtigung der Entscheidungen des EGMR zur Auslegung der Konvention ergangen ist (vgl. insbesondere BGHSt 46, 93, 94 f. mit Anmerkungen u.a. Kunert, Karl H. NStZ 2001, 217; Fezer, Gerhard JZ 2001, 359; Gleß, Sabine NJW 2001, 3606; Franke, Ulrich GA 2002, 573; Klemke, Olaf StV 2003, 413).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in konventionskonformer Auslegung - allerdings in Fällen, in denen die unterbliebene Konfrontation der Justiz zuzurechnen war - darauf abgestellt, daß die Zeugenaussage nicht das einzige Beweismittel sein darf, sondern durch andere wichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage gestützt werden muß (vgl. BGHSt 46, 93, 95 f.; BGH, Urt. vom 24. Juli 2003 - 3 StR 212/02; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04
    b) Das Recht des Angeklagten, Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen, leitet sich aus dem Grundsatz des fair trial ab und ist durch Art. 6 Abs. 3 Buchst. d) der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert, die im Range eines Bundesgesetzes in der deutschen Rechtsordnung gilt und bei der Interpretation des nationalen Rechts zu berücksichtigen ist (BVerfG, Beschl. vom 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 Rdn. 30 f. = NJW 2004, 3407 ff.).
  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

    Auszug aus BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04
    Auch der Bundesgerichtshof hat in konventionskonformer Auslegung - allerdings in Fällen, in denen die unterbliebene Konfrontation der Justiz zuzurechnen war - darauf abgestellt, daß die Zeugenaussage nicht das einzige Beweismittel sein darf, sondern durch andere wichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage gestützt werden muß (vgl. BGHSt 46, 93, 95 f.; BGH, Urt. vom 24. Juli 2003 - 3 StR 212/02; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00).
  • EGMR, 07.08.1996 - 19874/92

    FERRANTELLI AND SANTANGELO v. ITALY

    Auszug aus BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04
    So hat der EGMR einen Konventionsverstoß in einem Fall verneint, bei dem eine Befragung des Belastungszeugen durch die Angeklagten deshalb nicht erfolgen konnte, weil der Zeuge im Laufe des Verfahrens verstorben war und weder Justiz noch Polizei für die unterbliebene Konfrontation verantwortlich waren (EGMR, Ferrantelli u. Santangelo./. Italien vom 7. August 1996 - 48/1995/554/640).
  • BGH, 11.03.2003 - 3 StR 28/03

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04
    Die Ablehnung des Beweisantrags darf nicht dazu führen, daß aufklärbare, zugunsten eines Angeklagten sprechende Umstände der gebotenen Gesamtabwägung im Rahmen der Beweiswürdigung entzogen werden (BGH StV 2003, 369 f.).
  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02

    Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Miethauses in

    Auszug aus BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04
    Auch der Bundesgerichtshof hat in konventionskonformer Auslegung - allerdings in Fällen, in denen die unterbliebene Konfrontation der Justiz zuzurechnen war - darauf abgestellt, daß die Zeugenaussage nicht das einzige Beweismittel sein darf, sondern durch andere wichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage gestützt werden muß (vgl. BGHSt 46, 93, 95 f.; BGH, Urt. vom 24. Juli 2003 - 3 StR 212/02; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00).
  • BGH, 12.06.1997 - 5 StR 58/97

    afghanische Blutrache - § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Handhabung des

    Auszug aus BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04
    Wird die Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Umständen gefolgert, so müssen die Tatsachen angegeben werden, aus denen sich ergibt, warum die unter Beweis gestellte Tatsache, selbst wenn sie erwiesen wäre, die Entscheidung des Gerichts nicht beeinflussen könnte (BGH NStZ 1997, 503; NStZ-RR 2002, 68 f. m.w.N.).
  • BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06

    Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung

    Entscheidend ist vielmehr, ob das Verfahren in seiner Gesamtheit einschließlich der Art und Weise der Beweiserhebung und -würdigung fair war (st. Rspr.; vgl. EGMR, Urteile vom 19. Dezember 1990 - Nr. 26/1989/186/246 - Delta gegen Frankreich = ÖJZ 1991, 425, 426; vom 28. August 1992 - Nr. 39/1991/291/362 - Artner gegen Österreich = EuGRZ 1992, 476; vom 7. August 1996 - Nr. 48/1995/554/640 - Ferrantelli und Santangelo gegen Italien = ÖJZ 1997, 151, 152; vom 14. Dezember 1999 - Nr. 37019/97 - A.M. gegen Italien = StraFo 2000, 374, 375; vom 18. Oktober 2001 - Nr. 37225/97 - N.F.B. gegen Deutschland = NJW 2003, 2297; vom 20. Dezember 2001 - Nr. 33900/96 - P.S. gegen Deutschland = NJW 2003, 2893, 2894; vom 23. November 2005 - Nr. 73047/01 - Haas gegen Deutschland = JR 2006, 289, 291; BGHSt 46, 93, 94 ff. m. w. Nachw.; BGH NStZ 2004, 505, 506; 2005, 224, 225; NStZ-RR 2005, 321).

    Daher gilt für die tatrichterliche Beweiswürdigung: Ist die unterbliebene konfrontative Befragung eines Zeugen der Justiz zuzurechnen, kann eine Verurteilung auf dessen Angaben nur gestützt werden, wenn diese durch andere gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden (BGHSt 46, 93, 106; BGH NStZ 2005, 224, 225; NStZ-RR 2005, 321; vgl. auch BGH NJW 2003, 3142, 3144; NStZ 2004, 505, 506 f.).

  • BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 6.21

    Fürsorgepflichtverletzung erfordert bei geltend gemachtem "Mobbing" Gesamtschau

    Die Ablehnung des Beweisantrags darf aber nicht dazu führen, dass aufklärbare, zugunsten eines Beteiligten sprechende Umstände der gebotenen Gesamtabwägung im Rahmen der Beweiswürdigung entzogen werden (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04 - NJW 2005, 1132 zu § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 StPO).
  • BGH, 26.04.2017 - 1 StR 32/17

    Konfrontationsrecht (Grundsatz des fairen Verfahrens; individualschützender

    Für die Notwendigkeit eines solchen Widerspruchs könnte auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den meist sog. unselbständigen Beweisverwertungsverboten sprechen, dass das Konfrontationsrecht individualschützenden Charakter zugunsten des Angeklagten hat (vgl. Weigend, Festschrift für Wolter, 2013, S. 1145, 1150 f.; Esser JR 2005, 247, 249 "Kernelement effektiver Verteidigung' jeweils mwN) und er über die Verwertbarkeit der unter Verstoß gegen dieses Recht gewonnenen Informationen disponieren kann (siehe Esser aaO S. 251 mwN sowie Mahler, Das Recht des Beschuldigten auf konfrontative Befragung der Belastungszeugen, 2011, S. 55 f. jeweils bzgl. des Verzichts auf das Recht).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die zuständige Staatsanwaltschaft gehalten war, im Ermittlungsverfahren durch einen frühzeitigen Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers (§ 141 Abs. 3 Satz 1 und 2 StPO) und die Veranlassung einer mit Anwesenheitsrechten (§ 168c Abs. 2 und 5 StPO) verbundenen richterlichen Zeugenvernehmung die Wahrnehmung des Rechts aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. d) EMRK zu gewährleisten (vgl. EGMR aaO Rn. 154 f.; BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 97 ff.; Esser JR 2005, 247, 251 f.).

  • BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06

    Konfrontationsrecht und Aufklärungspflicht (Verlesung von Niederschriften über

    Auf die Angaben eines Zeugen, der vom Angeklagten nicht befragt werden konnte, kann eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Bekundungen durch andere wichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden; die Zeugenaussage darf nicht das einzige Beweismittel sein, sondern muss durch andere wichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage gestützt werden (BGH NStZ-RR 2005, 321 m.w.N.; NJW 2005, 1132; vgl. auch EGMR JR 2006, 289 m. Anm. Gaede).

    Weiterhin war zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2005, 1132, 1133), dass die Einlassung des Angeklagten Ke. die Angaben der Zeugin in den verlesenen Protokollen maßgeblich bestätigte: Er gab an, die Zeugin habe in der Vorstellung gelebt, mangels gültigen Ausweises eingesperrt zu werden, wenn sie zur Polizei ginge, sie habe auch Angst vor dem Angeklagten D. und davor gehabt, wieder in die Gewalt der "russischen Mafia" zu geraten; ferner habe sie berichtet, sie habe mit mehreren Männern schlafen müssen.

  • BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15

    Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze

    Sie beruft sich hierzu insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04 - NJW 2005, 1132 ; ebenso BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 2 StR 363/09 - StV 2010, 557 = juris Rn. 6) und macht geltend, die bloße Ablehnung als "unerheblich" habe den Klägern eine effektive Reaktionsmöglichkeit und damit das rechtliche Gehör genommen.

    Davon geht zutreffend auch der Bundesgerichtshof aus (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04 - NJW 2005, 1132 und vom 2. Dezember 2012 - 2 StR 363/09 - StV 2010, 557 Rn. 6).

  • BGH, 04.05.2017 - 3 StR 323/16

    Voraussetzungen eines Konventionsverstoßes bei fehlender Gelegenheit zur

    Andererseits kommen als außerhalb der Aussage liegende Gesichtspunkte auch Angaben desselben Zeugen in Betracht, die dieser bei anderen Gelegenheiten gemacht hat und die nicht für Polizei und/oder Justiz bestimmt waren (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04, NJW 2005, 1132, 1133).
  • BGH, 15.11.2023 - 6 StR 488/21

    Bedeutungslosigkeit einer unter Beweis gestellten Indiz- oder Hilfstatsache aus

    Hierzu hat es die unter Beweis gestellte Indiz- oder Hilfstatsache so, als sei sie erwiesen, in ihrem vollen Umfang ohne Umdeutung, Einengung oder Verkürzung in das bisherige Beweisergebnis einzustellen und prognostisch zu prüfen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 26; vom 2. Dezember 2010 - 2 StR 363/09, StV 2010, 557, 558; Beschlüsse vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 451/07, StV 2008, 121, 122; vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 389/18, StV 2019, 804, 805), ob hierdurch seine bisherige Überzeugung zu der potentiell berührten Haupttatsache bzw. zum Beweiswert des anderen Beweismittels in einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Weise erschüttert würde (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2015 - 3 StR 544/14, NStZ 2015, 296; vom 6. März 2018 - 3 StR 342/17, StV 2018, 478).
  • BGH, 17.03.2010 - 2 StR 397/09

    Beeinträchtigungen des Konfrontationsrechts durch andere Vertragsstaaten der EMRK

    Dies schließt es regelmäßig aus, die Verurteilung des Angeklagten allein auf die Aussage der betreffenden Belastungszeugen zu stützen; diese kann vielmehr nur dann Grundlage einer Verurteilung sein, wenn sie durch andere, gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt wird (BGHSt 46, 93, 106; 51, 150, 155 f.; BGH NStZ 2005, 224, 225; NStZ-RR 2005, 321).
  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08

    Mangelnde Feststellungen zu den Vorverurteilungen bei der Anordnung der

    Zwar konnte der Beschwerdeführer sein Recht auf konfrontative Befragung des Mitangeklagten K., der Belastungszeuge i. S. des Art. 6 Abs. 3 Buchst. d) MRK war (vgl. EGMR NStZ 2007, 103, 104; BGH JR 2005, 247, 248), nicht wahrnehmen, weil dieser Fragen des Verteidigers des Beschwerdeführers - ebenso wie Fragen des Verteidigers des Mitangeklagten G. - nicht beantworten wollte.
  • BGH, 22.06.2005 - 2 StR 4/05

    Konfrontationsrecht (Begriff des Zeugen; Gesamtwürdigung der Fairness des

    Auf die Angaben des Zeugen, der von dem Angeklagten nicht befragt werden konnte, kann eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Bekundungen durch andere wichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden (EGMR, Fälle Windisch StV 1991, 193, 194; Kostovski MDR 1991, 406, 407; Delta ÖJZ 1991, 425, 426; Asch EuGRZ 1992, 474, 475; Ferrantelli & Santangelo ÖJZ 1997, 151; Luca, Urteil vom 27. Februar 2001, Sektion-Nr. 3354/96; Rachdad, Urteil vom 13. Februar 2004 Reg.-Nr. 71846/01; N.F.B. NJW 2003, 2297; BGHSt 46, 93, 103 f.; BGHR MRK Art. 6 III d Fragerecht 2; BGH, Beschl. vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04).

    Sie hat seine Aussage ausführlich gewürdigt und sie durch andere Beweismittel bestätigt gefunden (zu diesem Erfordernis vgl. BGHSt 46, 93, 106; BGHR MRK Art. 6 III d Fragerecht 2; BGH, Urt. vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04; BGH NJW 2003, 3142, 3144; vgl. auch BVerfG NJW 2001, 2245, 2246).

  • BGH, 15.10.2010 - 5 StR 119/10

    Ablehnung eines Beweisantrages (mangelhafte Anschrift eines zu ladenden Zeugen);

  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06

    Raub mit Todesfolge (Leichtfertigkeit; Raubvorsatz); Beweiswürdigung und

  • BGH, 07.04.2011 - 3 StR 497/10

    Ablehnung eines Beweisantrages des Nebenklägers (Bedeutungslosigkeit aus

  • EGMR, 27.02.2001 - 33354/96

    Recht auf Konfrontation und Befragung von Mitangeklagten als Zeugen im Sinne der

  • BGH, 13.07.2006 - 5 StR 154/06

    Gesetzlicher Richter (Ablehnungsverfahren; Richter in eigener Sache; Besorgnis

  • BGH, 15.06.2010 - 3 StR 157/10

    Verurteilungen im "Ehrenmordprozess" rechtskräftig

  • OLG Bamberg, 23.02.2015 - 2 OLG 6 Ss 5/15

    Kein förmlicher Augenschein durch Vorhalt eines Lichtbildes im Rahmen einer

  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 549/07

    Begriff des Beweisantrages und fehlerhafte Ablehnung wegen Wahrunterstellung

  • BGH, 02.12.2009 - 2 StR 363/09

    Unterbringung eines vorbestraften Aggressionstäters in einem psychiatrischen

  • BGH, 05.12.2007 - 5 StR 451/07

    Zulässig bedingter Beweisantrag (genügend bestimmte Beweisbehauptung; Behandlung

  • OLG Jena, 13.02.2006 - 1 Ss 274/05

    Strafprozessrecht: Bedeutungslosigkeit eines Beweisantrags

  • BGH, 22.11.2007 - 3 StR 430/07

    Rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrages (Bedeutungslosigkeit);

  • BGH, 03.07.2007 - 5 StR 272/07

    Rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit

  • BGH, 11.04.2007 - 3 StR 114/07

    Aufklärungspflicht; rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines auf Indiztatsachen

  • BGH, 20.12.2006 - 2 StR 444/06

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags (Begründungsanforderungen;

  • OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 2 AuslA 36/06

    Auslieferung eines Verfolgten in die Türkei

  • LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 5 KLs 4/14
  • LG Köln, 26.08.2015 - 108 KLs 4/15
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