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   BGH, 06.01.1953 - 2 StR 162/52   

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BGH, 06.01.1953 - 2 StR 162/52 (https://dejure.org/1953,207)
BGH, Entscheidung vom 06.01.1953 - 2 StR 162/52 (https://dejure.org/1953,207)
BGH, Entscheidung vom 06. Januar 1953 - 2 StR 162/52 (https://dejure.org/1953,207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 353
  • NJW 1953, 353
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 27.05.1892 - 1395/92

    1. Kann der Angeklagte einen Revisionsgrund daraus herleiten, daß das Gericht,

    Auszug aus BGH, 06.01.1953 - 2 StR 162/52
    Das Präsidium kann den Präsidenten nicht ermächtigen, an seiner Stelle die in § 63 Abs. 2 GVG bezeichneten Anordnungen zu treffen (wie RGSt 23, 166 ff).

    Wie das Reichsgericht (RGSt 23, 166) schon im Jahre 1892 unter Hinweis auf den Wortlaut, die Entstehungsgeschichte und den Zweck der §§ 63 ff (damals 62 ff) GVG eingehend dargelegt hat, sind die dem Präsidium vom Gesetz übertragenen Befugnisse nicht weiterübertragbar.

  • RG, 10.01.1928 - III 144/27

    Berufungsverfahren; Klagerweiterung

    Auszug aus BGH, 06.01.1953 - 2 StR 162/52
    Zwar ist nicht, wie die Revision folgert, der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 4 StPO - Unzuständigkeit des Gerichts - gegeben; die Verteilung der Geschäfte unter die Strafkammern eines und desselben Landgerichts ist eine Angelegenheit des inneren Dienstes und ohne Bedeutung für die Frage der Zuständigkeit des Landgerichts als solchen (RGSt 45, 260, 262; RGZ 119, 379, 384 ).
  • RG, 16.11.1911 - I 890/11

    1. Sind die Richter, die nach § 23 Abs. 3 St.P.O. an dem Hauptverfahren vor der

    Auszug aus BGH, 06.01.1953 - 2 StR 162/52
    Zwar ist nicht, wie die Revision folgert, der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 4 StPO - Unzuständigkeit des Gerichts - gegeben; die Verteilung der Geschäfte unter die Strafkammern eines und desselben Landgerichts ist eine Angelegenheit des inneren Dienstes und ohne Bedeutung für die Frage der Zuständigkeit des Landgerichts als solchen (RGSt 45, 260, 262; RGZ 119, 379, 384 ).
  • RG, 22.01.1904 - 6217/03

    1. Bedarf es auch zur Bildung der Ferienkammern oder Feriensenate einer Anordnung

    Auszug aus BGH, 06.01.1953 - 2 StR 162/52
    Die Gesetzmässigkeit der Aufstellung und Abänderung des Geschäftsverteilungsplans unterliegt jedoch der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. RGSt 37, 59).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 AZN 67/16

    Prozessverbindung - gesetzlicher Richter

    Das Präsidium, welches die Geschäfte innerhalb des Gerichts durch einen Geschäftsverteilungsplan zuweisen muss, kann diese Aufgabe nicht delegieren (so bereits RG 27. Mai 1892 - 1395/92 - RGSt 23, 166; BGH 6. Januar 1953 - 2 StR 162/52 - BGHSt 3, 353; Zöller/Lückemann ZPO § 21e GVG Rn. 1) und es beispielsweise den jeweiligen Spruchkörpern überlassen, welcher von ihnen eine Verbindung vornimmt.
  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    Zwar hat die Rechtsprechung bei Besetzungsfehlern, welche aus dem gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan hergeleitet werden, zwischen inhaltlichen Fehlern des Plans und Anwendungsfehlern unterschieden; Fehler bei der Aufstellung des Plans sollten stets beachtlich sein (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241; BVerwG NJW 1987, 2031, 2032; BGH NJW 1988, 1921 ).
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 51/92

    Rechtsfolgen fehlerhafter Besetzung des Gerichts

    Entscheidungen, in denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 [BGH 24.10.1973 - 2 StR 613/72]; BVerwG NJW 1987, 2031, 2032 [BVerwG 05.12.1986 - 4 CB 4/86]; BGH NJW 1988, 1921), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (s. BGHSt 33, 303 [BGH 22.08.1985 - StR 398/85]) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) [BVerwG 18.10.1990 - 3 C 19/88]ergibt.
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